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anzeige und gefängnis wegen beleidigung?

Frage von sternchen23 sternchen23

hallo ich eine faru per email als schlam...beschimpft und geschrieben das sie sich durch die betten schläft.was ja auch stimmt.sie hat es selbst im netzt veröffentlicht!aber egal.jetzt kam erst ein brief von anwalt und heute einer von der polizei.was nun?kann ich dafür ins gefängsniss kommen?ich mein sie hat mich auch beleidigt(meine kinder)und da bin ich dann ausgerastet!

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von RolfHoegemann RolfHoegemann

    Hast Du die Seiten im Internet, auf denen sie das schreibt? Bildschirmphotos davon machen und an Anwalt und Polizei schicken. dann nimmst Du Ihr den Wind aus den Segeln weil das ja Aussagen von ir persönlich sind. Und wenn Sie das eventuell schon aus dem Netz genommen haben sollte, dann versuche, die Seiten über dieses Archiv zu finden:

    http://www.archive.org/web/web.php

    Und in Zukunft: Cool bleiben.....

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    das problem ist,das sie es immer wieder gelöscht hat.und es war auf seiten wo man sich nicht regiestrieren musste.kann man den über meine ip raus finden das ich die email geschickt habe?weil es müssen wohl mehrere geschickt worden sein,und ich habe wirklich nur eine geschickt.

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Wenn Du die Internetadrees der Seite weisst, auf der sie diese Azussage gemacht hat, dann musst Du die nur auf der von mir genannten Webseite eingeben - wenn Du Glück hast, zeigt die dir dann einen ganzen Haufen von archivierten Seiten der Site an, die Du eingibst. Da kann sie gelöscht haben, so viel sie will - wenn es archiviert ist ist es dort sichtbar...

    Z.B. finden sich für meine Homepage darauf über 40 archivierte Seiten der Vergangenen Jahre...

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    ja die weiss ich ja.aber wie kann ich nach weisen das sie das war?da kann jeder wie er will einen namen eingeben.in meinem namen wurde auch geschrieben und ich habe da nichts gemacht.aber bewiesen kann ich es nicht.

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Wenn das doert unter ihrem Namen/ihrer Mail/ihrem Nick dort steht kann man davon ausgehen, dass es von ihr persönlich geschrieben ist. Da muss sie dann ersteinmal das Gegenteil beweisen. Denn auch sie ist dafür verantwortlich, was auf ihren Konten geschrieben wird.

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    und wie ist das mit mir?habe post vom anwalt bekommen,weil ich sie angeblich dort auch beleidigt hätte.aber ich wars nicht und es hätte jeder sein können.sogar sie selbst.weil angeblich standen nur die anfangsbuchstaben von mir da.

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Wenn Du es nicht warst, dann lege Einspruch ein. Solange es nicht eindeutig nachweisbar ist, dass Du es WIRKLICH warst (Du warst es doch nicht?) und Du es eidesstattlich erklärst, dürfte nichts in dieser Richtung passieren.

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    nein das war ich nicht!und ich will es mir auch nicht anhängen lassen.was kann mir den im schlimmsten fall mit der anderen sache passieren?

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Das Schlimmste hat schon Wolf Richter (weiter oben)beschrieben....

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    über deine E-mailadresse! Du hast dich ja sicher dort registriert

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    nein eben nicht!da musste man sowas nicht machen.man konnte praktisch seinen namen in bruce willis umlegen oder so.

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Steht dort ihr Name im Zusammenhang mit den "Behauptungen"? Also wie "Frau xs sagt von sich: Ich bin eine.... und mache..."? Oder kann man nur mit "Insiderwissen" diese Aussagen dieser Dame zuordnen? Wenn Insiderwissen dazugehört - dann hast Du leider ein Eigentor geschossen und kannst nichts machen.

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    sie hat schon geschrieben das sie mehrmals andere männer hatte und war auch auf dem entsprechenden seiten vertreten.

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Kannst Du es EINDEUTIG belegen, dass Sie das geschrieben hat - mit hieb- und stichfesten Beweisen? Dann hast Du Chancen - sonst so gut wir gar keine.

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    nein habe ich nicht!leider!sollte ich mir deswegen einen anwalt nehmen?

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Wenn es nötig ist und Du es Dir leisten kannst......

    Aber warte doch wersteinmal ab, wie es weitergeht...

    Ausserdem schreibst Du ja, dass diese Dame Dich auch beleidigt hat - somit würden wohl beide "Tatbestände" gegeneinander angesehen. (Siehe auch Antwort von Wolf Richter, weiter oben)

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    sorry..es ist wie immer, vor Inbetriebnahme der Tastatur oder des Mundwerkes , Gehirn einschalten und nicht hinterher jammern...

    wahre Größe zeichnet sich durch permanente Ignoration von Arschlöchern aus..

    Kommentar von dragon100 dragon100dragon100

    DH

    Kommentar von sternchen23 sternchen23

    ja das timmt schon.hätte vorher denken sollen.kann man das den raus bekommen das ich diese email geschickt habe?über die ip nr.?oder geht das im i cafe nicht?

  • 2
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Theoretisch kann das Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geben.

    Bei wechselseitigen Beleidigungen wird aber in der Regel für beide von Strafe abgesehen.

  • 0
    Antwort von Klabauter Klabauter

    Steh zu dem, was Du getan hast, auch wenns unüberlegt und vielleicht eine Rieseneselei war.

    Nimm die Strafe auf Dich, Gefängnis wirds sicher nicht sein. Dann ist das Unrecht gesühnt, vielleicht kannst Du über einen Anwalt den betreffenden 'Beweis' löschen lassen.

    Und dann paß einfach besser auf, was Du wie schreibst. Man kann mit sauberen Worten sehr viel verunglimpfen und dabei unantastbar bleiben.

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