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anzeige polizei schlag

Frage von horst1231337 horst1231337

Hiho wollt mal fragen ich bin 16 wenn ich jez ne Anzeige wegen Körperverletzung oder sowas kriege und mich dann mit 18 od so bewerbe also wollt fragen ob die Anzeigen nachdem ich 18 bin weggehen?

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Antworten (11)

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    Antwort von wtf001 wtf001

    Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

    diese kann also nicht zurückgezogen werden.

    aber je nachdem was du getan, wird der Eintrag gelöscht aus dem polizeilichen Führungszeugnis.

    ----> Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt.

    aber beachte:

    Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

    1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,

    2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),

    3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind.

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    Antwort von morefunhoney morefunhoney

    Kommt darauf an zu was du verurteilt wirst.

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    Antwort von fastlink fastlink

    Im "normalen" Führungszeugnis wird hierbei sicherlich als (?) Ersttäter noch nichts verzeichnet, bei einer Bewerbung in sicherheitsrelevante Tätigkeitsbereiche jedoch, könnte es dann doch zu Problemen kommen - viel schlimmer scheint es mir doch zu sein, dass in Deiner kurzen Frage hier bereits nahezu 20 Fehler zu finden sind, im Ausdruck, Satzbau, Wortwahl und Rechtschreibung.

    Das wird bei Deiner Bewerbung eine viel größere Rolle spielen, Du solltest dabei in der Lage sein, diese Anzahl auf unter 1 zu reduzieren. Daher mein kleiner Rat, kümmere Dich erst einmal darum, das scheint mir doch erheblich dringlicher zu sein.

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    Antwort von Nightflyer297 Nightflyer297

    körperverletzung kommt in die akte und bleibt

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    Antwort von StefanMadre StefanMadre

    Bei Jugentlichen wird nichts negatives ins Führungszeugnis eingetragen. Echte Schwierigkeiten bekommst Du nur, wenn Du Dich bei der Polizei bewerben möchtest

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    dann bist du predestiniert, du weißt wie es geht!

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    Antwort von Maryline Maryline

    Eine gereingfügige Vorstrafe verjährt nach 5 Jahren. Aber Körperverletzung ist schon krass!

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    Antwort von bluena bluena

    haha... strafregister bereinigung durch volljährigkeit!! haha... was geht nur in deinem kopf vor.

    da hilft dir nur dich anständig zu verhalten damit du erst keine ahnzeige bekommst!

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    nochmal neu sortieren... anzeigen bleiben anzeigen

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    Antwort von Hartz4ler Hartz4ler

    Nein , die bleiben . Normal brauchst für Bewerbung aber kein polizeiliches Führungszeugnis.

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    Antwort von Badpeace Badpeace

    ne glaub nich

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