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anzeige ohne schriftlichen vertrag?

Frage von Stefan23 Stefan23

HallO! habe vor kurzem einen über chat kennengelernt er bot mir an ein pc abzukaufen, für 400€. habe ihm dann 400€ überwiesen. aber bis heute nichts bekommen.. kenne seinen namen,anschrift etc.

aber die frage ist die: kann ich ihn anzeigen? wir hatten alles im chat geklärt,nie telefoniert.. oder schriftlich etwas unterschrieben.. außer einmal..wo er meinte das dass paket noch kommt^^ dies ist aber 6 wochen her...

kann ich irgendetwas tun? oder bin ich einfach der dumme der pech gehabt hat.. freue mich auf antworten.. Gruß

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Antworten (11)

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    Antwort von Kajjo Kajjo

    Verträge kommen auch mündlich zustande und müssen eingehalten werden. Die Banküberweisung läßt sich ja nachweisen und belegen. Wenn er den Vertrag bestreitet, muß er natürlich die 400 Euro zurücküberweisen. Ich denke, daß man da ganz gute Chancen hätte, das durchzukriegen. Der Vertrag selbst ist natürlich mangels Beweisen hinfällig.

    Ich würde vorschlagen, Du schreibst ihm einen eingeschriebenen Brief und fordest ihn auf, entweder bis zur einer Frist zu liefern oder das Geld zurückzuüberweisen.

    Kommentar von Samml SammlSamml

    Guter Lösungsweg, langwierig evt. aber mit guten Erfolgsaussichten

    Kommentar von Eddy21 Eddy21Eddy21

    Wie soll Er Ihm einen Brief schreiben,wenn Er die Anschrift nicht kennt ?

    Zur Bank und den Weg der Überweisung Rückverfolgen lassen ! Dann wird der Name des Kontoinhabers bekannt !

    Geld zurückfordern, denn Er müsste einen Grund für das erhaltene Geld angeben ! Das ist allerdings eine heisse Kiste, die zudem noch Nerven wie Drahtseile erfordert !

    Eddy21

    Was Du da gemacht hast ist einfach Dummheit,mach eine Faust in der Tascheund nimm den Betrag als Lehrgeld zu Vermeidung weitere Nachteile !

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    Antwort von Vinc1 Vinc1

    Vielleicht hast Du ja Glück und er meint es ehrlich. Aber Du musst Dich auf das Schlimmste gefasst machen. Es kann irgendein und irgendeine Adresse sein, die Du bekommen hast.

    Kommentar von Vinc1 Vinc1Vinc1

    Beim nächsten Geschäft in dieser Form erst die Ware, dann überweisen.

    Kommentar von Lola60 Lola60Lola60

    Wer macht das denn im Internet? Dann ist doch oft der Verkäufer der Dumme.

    Kommentar von Stefan23 Stefan23

    verkäufer oder käufer?

    Kommentar von thebrain thebrainthebrain

    nachnahme ist das mittel der wahl.

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    Antwort von Teddine Teddine

    Stefan du gehst immer davon aus, dass du den Namen und die Adresse des Verkäufers kennst... Wenn es sich um einen Betrüger handelt ist es unwahrscheinlich, dass er seinen richtigen Namen und seine richtige Adresse angegeben hat. Sie stimmt nur, wenn es sich nicht um einen Betrüger gehandelt hat, sondern nur um einen Verkäufer der einfach nicht liefert. Ich würde deshalb überprüfen, ob Zahlungsempfänger der Überwesiung mit dem angeblichen Namen und Adresse übereinstimmen. Dann würde ich die Adresse überprüfen z.B. vorbeifahren oder im Telefonbuch nachschauen.
    Sollte da etwas nicht übereinstimmen, dann kann dir deine Bank weiterhelfen. Die können über die Empfängerbank die Überweisung nachverfolgen und bei Eröffnung des Kontos des Empfängers haben sie dessen Pass gesehen und die genauen Personalien notiert. Nur wenn Du an die richtige Person mit der richtigen Adresse die oben vorgeschlagenen Briefe sendest hilft es dir!

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    Antwort von maltem maltem

    Man kann einen Vertrag durchaus mündlich abschließen, insofern kannst du ihn durchaus anzeigen/dein Geld einklagen. Schriftform ist aber immer besser, da man einen mündlichen Vertrag ohne Zeugen schlecht beweisen kann.

    Aber allein die Tatsache, das du ihm 400 Euro überwiesen hast, wird wohl für dich sprechen. Am besten suchst du dir einen Anwalt, der erklärt dir alles weitere.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Zahlung von deiner Bank Rückverfolgen lassen !

    Die angegebene Adresse kann durchaus falsch gewesen sein !

    Dann hast Du einen sicheren Nachweis, und kannst Ihn anzeigen ! Die Staatsanwaltschaft macht den jenigen durch die Kontenverbindung ausfindig !

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    Antwort von citrone citrone

    ruf doch mal bei einem Inkasso-Büro an. Die kennen sich zum einen aus und wissen zum anderen, wie man Druck erzeugt,

    Kommentar von MathiasMuench MathiasMuenchMathiasMuench

    ... ja, und wie man mit dubiosen und undurchsetzbaren Forderungen viel Geld verdient. Die Zeche zahlt immer der geschädigte Gläubiger.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Wie schon geschrieben wurde. Du musst ihn erst unter Verzug setzen und das geht nur per Einschreiben. Als Beweis deiner Zahlung lege eine Kopie deiner Überweisung bei.

    Setze ihm eine Frist von 14 Tagen zur Lieferung oder Rücküberweisung des Geldes. Ist dieser Termin verstrichen kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten (die werden das nicht gerne aufnehmen).

    Andere Möglichkeit: Mahnbescheid bei deinem Gericht gegen den Schuldner beantragen. Wenn du nicht weißt, wie das geht, wird man dir am Amtsgericht bestimmt helfen.

    Und noch eine Möglichkeit: Mahnbescheid online. Hier wird alles sehr gut erklärt: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4552075-1193081819345&Command=start

    Kommentar von Teddine Teddine

    Die Fristsetzung von 14 Tagen ist richtig. Dies geht zwar auch ohne Einschreiben, aber mit Einschreiben ist es besser weil man den Rückschein als Beweis für das Ankommen des Briefes hat. Die Möglichkeit mit dem Mahnbescheid kann jetzt aber noch nicht ergriffen werden. Da ja ein Vertrag über den Kauf eines PCs abgeschlossen wurde, hat der Käufer keinen Anspruch auf Zahlung bzw. Rückzahlung von Geld sondern nur auf Lieferung des PC!. Mit einem Mahnbescheid kann aber nur ein Geldanspruch geltend gemacht werden. Deshalb 1 Fristsetzung (wie oben beschrieben) 2 Nach Ablauf der Frist noch einen Brief dass man jetzt keine Lieferung mehr möchte sondern vom Vertrag zurücktritt und Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises will. 3. Dann hat man einen Geldanspruch und kann ggf. einen Mahnbescheid beantragen.

    Kommentar von MathiasMuench MathiasMuenchMathiasMuench

    Nein, doch kein Mahnbescheid! Ein Mahnbescheid ist nur bei einer auf Geldzahlung gerichteten Forderung zulässig. Die Herausgabe eines PC kann mittels Mahnbescheid nicht geltend gemacht werden.

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    Antwort von thebrain thebrain

    das sieht übel aus. versuche ein chatprotokoll zu bekommen. manche programme können das. anzeige kannst du immer stellen. allerdings ist es schwer im absicht zu unterstellen. eine zivilklage wäre aussichtsreicher. überweisungen kann man nicht rückgängig machen, nur lastschriften innerhalb von ca. 6 wochen. entschuldige meine frage, wie konntest du nur?????

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    Antwort von Stefan23 Stefan23

    es war nichts mündlich abgemacht... nur im chat wurde geschrieben.. ist das dass gleiche?

    Kommentar von Teddine Teddine

    Im Chat getroffene Vereinbarungen sind (wie auch mündliche Vereinbarungen) bindend. Auf die Art der Vereinbarung (mündlich, schriftlich, im Chat, vor dem Notar) kommt es bei einem einfachen Kaufvertrag über einen PC nicht an.

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    Antwort von Stefan23 Stefan23

    ja ich weiss das er das ist...nur die frage ist die: kann ich rechtlich vorgehen? oder war ich einfach dumm und hab pech gehabt.. nein die bank kann leider nichts machen

    Kommentar von support supportsupport

    Lieber Stefan23, bitte achte doch in Zukunft darauf, für Beiträge zu Deinen eigenen Antworten das Kommentarfeld anstatt eines Antwortfeldes zu nutzen. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von Patron Patron

    frag die bank, ob du das geld jetzt noch zurückordern kannst, überweisung stornieren.

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Überweisungen kann man nicht stornieren.

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