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anzeige ohne beweise

Frage von wagi1984 wagi1984

hallo,

mein vater hat heute seine verkehrsrechtschutzversicherung angerufen, weil er was wissen wollte. da diese neu ist, rief er die hotline an und fragte die dame, wo die rechtschutz z.b. nicht greift. er nannte ein total an haaren herbeigezogenes beispiel. wenn er unterwegs wäre und streift ganz leicht ein fahrzeug und würde dies nicht bemerken (wäre ja dann fahrerflucht), ob die versicherung dann erstmal den anwalt übernimmt, sollte gegen ihn ermittelt werden. wie gesagt ist alles nur ein beispiel, was ja des öfteren leider passiert.

aufeinmal fragte die dame ob er sich schon denn bei der polizei gemeldet hätte. er sagte nein, warum sollte er, es war ja jetzt nur eine frage....so das wars.

 

jetzt denkt er die ganze zeit nach, ob die frau von der hotline ihn eventuell bei der polizei anzeigt, weil sie denkt er hätte fahrerflucht begangen.....

 

ich musste erst lachen, oder sind seine sorgen etwas begründet? 

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Antworten (3)

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    Antwort von BesserWeiser BesserWeiser

    Die macht keine Strafanzeige. Das ist doch blanker Unsinn! Und um die Frage deines Vaters zu beantworten:

    Die Verkehrsrechtsschutzversicherung leistet vorläufigen Rechtsschutz beim Tatvorwurf der Unfallflucht. Das bedeutet, die zahlt den Anwalt vorläufig. Wenn es aber zu einer Verurteilung kommt, muss der Versicherungsnehmer das Geld an den Rechtsschutzversicherer zurückzahlen.

    Zur Unfallflucht und Versicherungsschutz: http://www.123recht.net/article.asp?a=91379&ccheck=1

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Der Verdacht liegt nahe das es sich um ihn selber handelte. War auch mein erster Gedanke.

    Kommentar von wagi1984 wagi1984

    antwort von Phoenix29Phoenix29vor 7 Minuten

    Der Verdacht liegt nahe das es sich um ihn selber handelte. War auch mein erster Gedanke.

     

    nein, ich war es nicht selber :)

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    Antwort von cptkork cptkork

    brauchst du dir keine sorgen zu machen, und wenn dann hat sie keine beweise, dass das dein vater gefragt hätte, es sei denn sie hat eine tonbandaufnahme aber 1. sind tonbandaufnahmen von ferngesprächen verboten ohne die einwilligung und 2. nicht als beweismittel zugelassen.

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Ja ne ich glaub das jetzt mal nicht. Gibts das noch? Jemand, der das nicht weiß?

    Zunächst mal - die wird das nicht machen....

    Aber, die braucht für eine Anzeige keinen Beweis. Einen Beweis braucht man zu einer Verurteilung - und dann ist sie der Beweis. Denn eine Zeugenaussage - und ein Anzeigeerstatter ist ein Zeuge - gilt als Beweis, der sog. Zeugenbeweis.

    Der wird in diesem Fall nicht ausreichen, auch klar. Aber es sollte sich doch mal rumsprechen, dass ein Anzeigeerstatter ein Zeuge ist, die Aussage dieses Zeugen ein Beweis ist und es zu einer Anzeige nur eines Verdachtes bedarf.

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