Hallo,
Danke schonmal vorweg, für Eure Antworten!
Ich habe von einer Bekannten einige Kleinpackungen eines Markenshampoos geschenkt bekommen, da sie einige davon hatte. Habe aber nicht gefragt woher das stammt. Der geschenkte Gaul.....Ich habe es bei ebay reingestellt, als shampoo Tagesportionen. Alle in nur einer Auktion(15x Shampoo je 10ml+15xSpülung je 10ml). Auf den Packungen steht kein Hinweis wie Gratis, Probe, Muster, unverkäuflich oder Promoware.
Nun hat mich eine angebliche Agentur angeschrieben, dass die Produkte identisch mit denen sind, die vom Hersteller ausschließlich zur kostenlosen Abgabe im Rahmen von Promotionszwecken zur Verfügung gestellt worden.
Ich wurde aufgefordert die Auktion sofort zu beenden und mich schriftlich zur Bezugsquelle zu äußern. Es wurde gedroht, im Falle unrechtmäßig erworbener Promotionware, rechtliche Schritte gegen mich und dem Unternehmen?? einzuleiten, welches die Ware ausgehändigt hat.
Vor Schreck und um Ärger aus dem Wege zu gehen, hab ich das Angebot sofort beendet.
Wie gesagt, hab ichs von Privat geschenkt bekomme+ Privat angeboten. Es steht nix drauf(Promo,Gratis,Muster,unverkäuflich...)
Die Auktion habe ich abgebrochen. Niemand hatte geboten. Ich habe es nicht verkauft. Hatte auch niemals zuvor solche Auktionen.
Weiß nun nicht, ob ich überhaupt antworten soll? Könnte ich ne Strafe bekommen?
Anzeige oder Strafe wegen Verkauf von Produktproben?
Antworten (7)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
SteffileSteffile
Nein, du wirst nicht bestraft werden und antworten wuerde ich auch nicht. Selbst wnn du wusstest, dass es Promoware war, es steht ja nicht drauf, dass es nicht verkauft werden darf. Die Promofirma wollte dich veraengstigen (und hat es auch) und wird naechstes Mal sicher besser drauf achten, den Satz auf jedes Flaeschchen zu drucken!
-
1Antwort von
DrDralleDrDralle
Du hättest die Proben auch von einem Unbekannten in der Kneipe kaufen können. Wenn nix draufsteht, weist du das ja nicht. Da wird weiters nix passieren
-
1Antwort von
BadSantaBadSanta
Solange nicht unverkäufliches Muster draufsteht musst du dir eigentlich keine Sorgen machen
-
-
0Antwort von
henri2005 Vielen Dank, für Eure schnellen und netten Antworten! Nach dem ersten Schrecken, bin ich nun wieder etwas beruhigt. Könnt mich selbst in den A.... beißen, dass ich`s nicht gleich in die Tonne geworfen habe!!
Vielleicht könnt Ihr mir noch ein paar Meinungen senden, ob ich auf die Fragen, die über ebay gestellt worden, antworten soll. Aus meiner Sicht, sehe ich mich in keiner Schuld und will darauf keine Antwort geben. Aber falls ich eine widerholte Aufforderung erhalte oder gar Post nach Hause bekommen sollte, weiß ich nicht, wie ich mich richtig verhalten soll.
Nen Anwalt wollte ich wegen solchen Nichtigkeiten nicht einschalten.
Danke für Eure hilfreichen Antworten!!!
Liebe Grüße
-
0Antwort von
motherlodemotherlode
Ich weiß es nicht genau aber ich denke nicht dass es eine gibt, denn die Leute sind doch selber schuld.
-
0Antwort von
YuLy42YuLy42
Du warst gierig und solltest ab sofort die Füße gaaanz still halten, wahrscheinlich hast Du Glück und wirst nicht weiter verfolgt.
:-)
-
0Antwort von
MRmaniacMRmaniac
verlange erstmal ein muster damit du überprüfen kannst ob deren behauptungen erstmal stimmen
und du solltest dich evtl zum anwalt bewegen
besser ist das
-
Diese Frage teilen