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anzeige?! notwehr?

Frage von xDxDDxDx xDxDDxDx

hey, als ich mich von der schule auf den heimweg begeben hab, habe ich gesehen, wie so ein "assi" meine nachbarin und freundin belästigt und bedroht hat, ich bin hin und hab ihn weggeschubbst und gemeint er soll sich verpissen... , vllt auch ein bisschen provokativ ôo, naja danach ist er auf mich losgegangen und ich hab ihm eine geknallt, weil ich ja selber keine fangen wollte... dabei hat ihn auch mein ellebogen etwas ungünstig erwischt und er hatte eine platzwunde neben dem auge (vllt wars auch keine, aber es hat sehr geblutet, ka)... , mal angenommern, er zeigt mich wegen körperverletzung an (was er denke ich mal eh nicht macht...) , ist das dann notwehr? oder muss ich mit "schlimmen" folgen rechnen ? ich habe ja eigentlich nur geholfen und danach mich selbst geschützt...

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Antworten (8)

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    Antwort von Honigtoepfchen Honigtoepfchen

    Selbstverteidigung, der kann dir nichts, hast ja sogar zwei Zeugen

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    Antwort von susky susky

    was du gemacht hast verdient ein grosses lob! das nennt sich nothilfe, keine sorge du hast dabei in notwehr gehandelt, das bringt keine negativen folgen für dich

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Das war kalkuliert eins auf die Fresse geben, keine Hilfe für die Bedrängte :-O

    Gesetzlich: Vorsätzliche und schwere Körperverletzung, eine Straftat, und Anspruch auf Heilbehandlungskosten und Schmerzenzgeldanspruch.

    Besonders prickelnd, wenn deine Freundin dann aussagt, das wäre nur ein lauter Streit gewesen, den sie gerade beenden wollte :-O

    Hoffe, dein Sparbuch gibt genug dafür her?

    Die vermeindliche Notlage der Freundin wäre einfach abwendbar gewesen, wenn man sich dazwischengestellt, sie von ihm weggezogen hätte und weggegangen wäre.

    Nicht immer, wenn man einen vorsorglich zuerst verprügeln möchte oder auch weglaufen kann, ist "Notwehr" geltend zu machen :-(

    G imager761

    Kommentar von abc93 abc93abc93

    Und wenn der Typ ihn angegriffen hat, was dann? Dämlicher Idiot!!!

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    Antwort von CeDeX CeDeX

    Hallo immerhin hast du Zeugen :> Die denke ich mal für dich aussagen werden weil du ihr ja geholen hast :> Also eigentlich dürfte da nichts schlimmes kommen weil du ihr nur geholfen hast und erst darauf hin das er dich geschlagen oder angemacht hat aufgedreht hast also eig musst du mit nichts schlimmen rechnen :> Würde einfach mal deine Nachbarin ansprechen und sie fragen was sie davon denkt weil sie es ja hautnah mitbekommen hat viel erfolg

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    Antwort von BonnieElizabeth BonnieElizabeth

    Ich denke nicht, dass du etwas zu befürchten hast, denn sofern er dich tatsächlich angreifen wollte, war es Notwehr. Und du hast 2 Zeugen. Probleme kriegst du vor allem, wenn du dich vor Gericht genauso ausdrückst wie du hier schreibst, aber ich denke nicht, dass du so dämlich wärst. Und ein bisschen mehr Rechtschreibung würde beim durchlesen echt helfen.

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    Antwort von HackDetected HackDetected

    ich hasse sone leute :SSS

    nichts im kopf...das ist notwehr

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    Antwort von abc93 abc93

    Ich glaube, es ist Notwehr.

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    Antwort von seku97 seku97

    notwehr keine angst dadurch das die zeugen es belegen können

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