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Anzeige nicht im Führungszeugniss - trotzdem sichtbar ?

Frage von Chiller95 Chiller95

Wenn beispielsweise eine Anzeige nicht im Führungszeugniss engetragen ist , kann die Polizei sie ja trotzdem sehen , gilt das auch für die Bundeswehr ?

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Antworten (9)

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Im Führungszeugnis stehen keine Anzeigen !

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    RatgeberHelden Antwort von hartycat hartycat

    Eine Anzeige ist für die BW nicht erkennbar- nur wenn du vorbestraft bist, wird das im führungszeugnis eingetragen. Eine Anzeige ist ein noch nicht abgeschlossenes Rechtsverfahren.

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    Antwort von Deadmen12 Deadmen12

    Also nartürlich kann das die bundeswehr sehen aber wenn du zur bundeswehr willst(wovon ihr abratenn würde) kommt es drauf an was du gemacht hast hast du ein umgelget oder hast du nur 5 cent bei aldi geklaut darauf kommt es mehr an ;) Lg Deadmen12

    Kommentar von Chiller95 Chiller95Chiller95

    Warum würdest du davon abraten , wenn ich mal fragen darf ? ^^

    Kommentar von Deadmen12 Deadmen12Deadmen12

    Wenn du zum bund gehst kannst du einfach so in denn irak oder so versetzt werden oder auch in andere städte da hast du dann kein einflus mehr drauf und dann brauchste auch keine familie aber wenn dich das nicht stört und du kein grossen grund hast da zu bleiben oder in der nähe dann ist der job für dich perfekt gemacht

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Die Polizei kann alles sehen dafür gibt es den KAN in IBP , der sind alles Akten elektronisch erfasst selbst wenn es mit Freispruch geendet hat. Im Führungzeugnis sind nur Verurteilungen von über 90 Tagessätzen. Behörden können eine große Führungzeugnis anfordern unter anderem auch die Bundwehr wo schon Verurteilungen von 30 Tagesätzen stehen. Allerdings sind hier Einstellung und Freisprüche ebenfalls nicht sichtbar für die Bundeswehr.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Bei Bundeswehr und sonstigem öffentlichen Dienst wird ein weiter führendes Führungszeugnis angefordert. Die Behörden haben ein erweitertes Einsichtrecht. Da sind dann alle Eintragungen, die jemals drin waren, auch weiterhin gespeichert. .Wirklich gelösch t wird das nie

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Richtig bis auf des nie Löschen, es gibt im Bundeszentralregistergesetz Löschungfristen welche einhalten werden , so ist bei Kleindelikten das Führungszeugnis irgendwann wieder sauber. Anders sieht es bei der Polizei aus, da muß selbst bei Freispruch eine Löschung im KAN gesondert beantragt werden. Einfach mal an das Polizeipräsidium eine Brief schreiben, dass Du Auskunft über die im KAN über dich gespeicherten Daten möchtest, wurde das Verfahren eingestellt od. erfolgte ien Freispruch kannst Du dann ebenfalls schriftlich die Löschung beantragen, wird das nicht getan hält es die Polizei in KAN für immer drin, wenn auch das Führungszeugnis sauber ist.

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    Antwort von KonradBerge KonradBerge

    Wenn du ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Bundeswehr vorlegst und die Anzeige nicht drinsteht, kann die Bundeswehr die Anzeige auch nicht sehen ^^. Allerdings werden Anzeigen glaube ich auch gar nicht unbedingt im Führungszeugnis erfasst, sondern Sachen, wegen denen du auch bestraft wurdest. Die Polizei kann Anzeigen einsehen, weil die ja Datenbanken für sowas haben. Aber im Zweifel gilt: für den ANgeklagten ;). Also: Angezeigt und nicht verurteilt=weiße Weste

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Anzeigen werden im KAN der Polizei erfasst, nur Verurteilungen ab eine gewissen Höhe stehen im Führungszeugnis ( vgl. Bundeszentralregistergesetz )

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    Antwort von HowardFrazetta HowardFrazetta

    Ja denke ich und man sollte das der bundeswehr auch selber sagen, wenn sies selber rausfinden müssen, sind sie weniger glücklich darüber

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    Antwort von Alexa0126 Alexa0126

    Nein. Wenn der Anzeige keine Verurteilung o.ä. folgt, dann nicht.

    Kommentar von Chiller95 Chiller95Chiller95

    Was ist , wenn man sozialstunden machen musste ?

    Kommentar von GarfieldSL GarfieldSLGarfieldSL

    Die kommen auch nicht ins Register.

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    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Reine Anzeigen werden nicht in das Strafregister eingetragen. Da kommen nur Verurteilungen hinein, die rechtskräftig geworden sind.

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