Wenn gesagt wurde das die Anzeige nicht ins Führungszeugnis kommt kann dann die Polizei noch später sehen das man eine anzeige hat ?
Anzeige nicht im Führungszeugnis - kann die Polizei die Anzeige trotzdem sehen ?
Antworten (4)
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im Führungszeugniss stehen nie die anzeigen selbst, dort stehen nur die verurteilungen. im normalen FZ stehen alle verurteilungen, nur keine erstverurteilungen , die 90 tagessätze überschreiten. irrtümlicherweise meinen viele, das dann im großen FZ was drinsteht, aber das "behördliche FZ" gleicht sich eigentlich mit dem normalen FZ, es enthölt nur neben dem normalen noch angaben, wenn man vom richter in eine anstalt eingewiesen wurde, der führerschein abgenommen wurde auf richterliche anweisung und auch erstverurteilung, wenn sie mit einem gewerbe zu tun gehabt haben. das heisst aber nicht, das die plizei nichts über dich weiss, nur weil es nicht im FZ drinsteht. den es gibt immer noch das bundeszentralregister, und da steht wirklich alles drin, was für bestimmte behörden wichtig ist, vor allem für gerichte, staatsanwaltschaften, den nachrichtendiensten, der justiz und auch den obersten landesbehörden (dazu zählt die polizei ja auch). wenn eine verurteilung nicht im FZ steht, im BZRG steht sie auf alle fälle. die löschfristen sind im gegensatz zum FZ noch länger.http://www.bundesjustizamt.de/cln048/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html
da steht alles wichtige, um genau infomiert zu sein.
aber eine anzeige alleine steht nirgends. denn eine anzeige sagt noch gar nichts über dich aus, da in deutschland die unschuldsvermutung gilt. solange du nujr ein verfahren am hals hast, bist du noch nicht verurteilt. klar weiss die plizei, wenn sie nachfragt, auch darüber bescheid, wie gesagt. sowas steht im BZRG auch drin, aber nicht im FZ.ob du dann zur polizei kannst, hängt , wie pepsimaster schon schrieb, davon ab, was dabei raus kommt.
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nimmerleinnimmerlein
Ja. Das Führungszeugnis ist nur für Außenstehende wie Arbeitgeber gedacht und Einträge werden darin irgendwann gelöscht.
Aber einmal begangene Straftaten bleiben trotzdem immer im System der Polizei gespeichert, da sie irgendwann vielleicht einmal ermittlungsrelevant sein könnten.
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SweetHardstyleSweetHardstyle
Bei der Polizei werden Akten angelegt. Selbst wenn es nicht im Führungszeugnis steht, in der Akte steht es auf jeden Fall. In den meisten Fällen wird die aber mit 21 gelöscht.
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Besteht trotzdem noch eine Chance bei der Polizei angenommen zu werden wenn man sich dort bewirbt ?
das hängt vom Einzelfall ab .. insbesondere vom Verlauf des Ermittlungsverfahrens und dem Grund der Einstellung oder ob es gar zur Verurteilung kam.