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anzeige nach Rangellei

Frage von legnAkraD legnAkraD

Folgendes ist Passiert, Am 5.1.09 kamen unsere beiden jungs (2 Klasse beide) von der Schule nach hause und berichteten das Sie wiederholt von zwei Schülern der 6 Klasse geschupst, getreten und geschlagen wurden, daraufhin rief ich in der Schule an und meldete den Vorfall der Schulleitung mit der bitte mal mit den Jungs zu sprechen. Am 6.1.09 kamen beide Jungs nach hause und weinten weil Sie erneut auf dem Weg nach Hause von den beiden Jungs verprügelt wurden. beide Jungs äußerten daraufhin das sie nicht mehr zur Schule wollen. Am 7.1.09 saß ich um 14.00 uhr im Wohnzimmer und hörte beide nach hilfe schreiend und Papa rufen, sah aus dem Fenster und sah wie diese beiden jungs hinter unseren herliefen, ich zog mich also schnell an und lief raus, in der zwischenzeit hatten Sie von unseren Jungs abgelassen und zogen ihres Wegs sodas unsere sich ins Haus flüchten konnten. Ich lief dann beiden Jungs nach und griff von hinten nach den Griffen ihrer Schultaschen, stieß sie dann etwas nach vorne so das beide auf die knie fielen(es lag ja Schnee), dann fragte ich beide warum Sie kleine kids verprügeln und bekam nur zur Antwort "lassen Sie uns "(ich sage ausdrücklich das es keine weiteren Handgreiflichkeiten gab) ich ließ sie dann ziehen und ging, jetzt bekam ich post das gegen mich wegen Körperverletzung ermittelt

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Antworten (17)

  • 8
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Tja, da bist Du wohl zu weit gegangen. Du darfst Dich nun einmal nicht an den Kindern vergreifen und das hast Du getan.

    Kommentar von lasvegas21 lasvegas21lasvegas21

    red doch nicht!! sie wollte ihr jungs beschützen. soll sie ihnen gut zureden wenn sie ihre kinder verprügeln?? oh gott, echt..."an kindern vergriffen"

    Kommentar von liveDetihW liveDetihWliveDetihW

    hust er

    Kommentar von ewalli ewalliewalli

    Ich hätte diese Jungs auch mal geschüttelt, wenn die Eltern sie nicht erziehen können, dann kommt halt leider so etwas dabei raus...

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    ewalli, Schütteln ist ja auch nicht Hinschubsen. Ist ja wie bei den Flodders.

  • 7
    Antwort von princAss princAss

    zur polizei und ebenfalls anzeige erstatten. also nicht eine gegendarstellung, sondern selber anzeige, weil die jungen so gegen deine vorgegangen sind! sind zwar nicht strafmündig, aber trotzdem können sie nicht machen, was sie wollen! wie ist es denn in der schule weitergegangen?

    Kommentar von legnAkraD legnAkraDlegnAkraD

    Am Tag danach wurden Sie erneut von den beiden angegriffen, seiddem ist aber ruhe, ich denke mal das die Order von den Eltern haben wegen der Anzeige

    Kommentar von princAss princAssprincAss

    gib das alles so wieder, aber wälz dich nicht zu sehr wegen deiner reaktion - es war ein versehen, bei dem versuch deine kinder zu schützen und mehr nicht. red dir keine schuld ein, wo keine ist.

  • 5
    Antwort von lasvegas21 lasvegas21

    wegen der anzeige würde ich zur polizei gehen und alles erzählen was diese beiden typen wohl nicht daheim erzählt haben - dass sie ihre kinder schlagen. und ebenfalls würde ich in die schule gehn und persönlich mit dem rektor reden. es kann nicht sein dass solche leute keine strafe bekommen bzw dass ihr anruf nicht ernst genommen wurde. und weiterhin die eltern der beiden aufsuchen und ihnen mitteilen was ihre kinder so in der schule anstellen.

  • 4
    Antwort von Berggarten Berggarten

    Ja das ist leider so! Aber ich hätte das genau so gemacht wie du!

    Kommentar von legnAkraD legnAkraDlegnAkraD

    ich weis das es nicht richtig war, hab jetzt aber tierisch angst vor den Folgen

    Kommentar von lasvegas21 lasvegas21lasvegas21

    das war keine körperverletzung. hättest du es nicht getan, wäre es ggü deinen kinder unterlassene hilfeleistung gewesen.

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    So sieht es aus!

    Kommentar von Berggarten BerggartenBerggarten

    Vielleicht erst mal mit denn Eltern reden, Am besten die Lehrer deiner Kinder mit einbeziehen. Wenn du Pech hast bekommst du nur eine kleine Geld Strafe! Aber warte erst mal ab.

    Kommentar von ewalli ewalliewalli

    Wenn die Eltern ihre Kinder so erziehen, dass andere Kinder Angst vor ihnen haben müssen, was werden das dann wohl für Eltern sein???

    Kommentar von Berggarten BerggartenBerggarten

    Ja daher sagte ich ja die Lehrer mit einbeziehen! Mit solchen Eltern würde ich nicht alleine reden!

  • 2
    Antwort von Antica Antica

    Da bleibt mir gleich die Luft weg. Sofort in die Schule (gehen, nicht anrufen!), Deine Meldung vom 5.1. muss doch schriftlich festgehalten worden sein. Und dann such Dir einen Anwalt (beim Amtsgericht nachfragen).

  • 2
    Antwort von Evil86 Evil86

    Ich hätt die mal ordentlich übers Knie gelegt! Die kleinen Scheißer.

    Wie schon gesagt wurde, du hättest die nicht anfassen dürfen. :(

  • 1
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Immer das Gleiche - die eigenen Rechte kenne Rowdys immer...

    Du kannst halt nur im Verfahren kooperativ sein und das ganze schildern. Auch, dass dir nicht zuletzt wegen dem Nichtstun der Schule die Nerven durchgegangen sind und dir das furchtbar leid tut.

    Was die Schule betrifft - ich würde im Schulamt anrufen und Terz machen oder eine gepfefferte Beschwerde schreiben, dass auf deinen Hinweis nicht reagiert wird.

    Beim nächsten Mal - ruhig Blut, so schwer es ist. Drücke die Daumen, dass es glimpflich ausgeht!

  • 1
    Antwort von Wicket Wicket

    Wer wäre ich wenn ich Deine Reaktion nicht verstehen könnte. Aber das wirst Du wohl ausstehen müssen. Um Deinen beiden zu helfen, na ja, vieleicht mit einem Judokurs, Selbstvertrauen aufbauen und ihnen die Möglichkeit zur Verteidigung ihrer selbst geben. Ich bin mir nicht sicher, aber wenn die beiden anderen schon älter sind, wie wäre es mit einer Gegenanzeige im Namen Deiner Kinder, wenn anderes nicht fruchtet

    Kommentar von legnAkraD legnAkraDlegnAkraD

    im Moment wird gegen mich ermittelt, ich soll mich zu dem Tatvorwurf jetzt erstmal äußern. ist eine Anzeige jetzt noch machbar

    Kommentar von princAss princAssprincAss

    natürlich!

    Kommentar von Pumukl PumuklPumukl

    Eine Gegenanzeige nutzt da nichts mehr.

  • 0
    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Du hättest nicht handgreiflich werden dürfen. Jetzt kannst Du gegen „Windmühlen“ antreten. Einerseits dürfen Lehrer oder Eltern weder eigene noch fremde Kinder schlagen und andererseits sind die Jungs eigentlich durch ihr mieses und schäbiges Verhalten aufgefallen. Du entschuldigst Dich im Beisein des Richters und fragst, dann sofort, ob es erst dann recht sei, einzugreifen, wenn die eigenen Kinder erschlagen worden seien?

    Manchmal kommt man sich hier wie unter Schildbürgern vor. Im Prinzip finde ich das Prügelverbot ok. Nur sollten die vielen Eltern auch ihre Erziehungspflichten wahrnehmen, statt auf Rechten zu pochen, die von den eigenen Kindern untergraben wurden!

  • 0
    Antwort von tergenna tergenna

    Frage auch in der Nachbarschaft herum, ob sie sich an den Vorfall erinnern können, das sie die kleinen Jungs vorher schreien gehört haben. Geh zum Rektor, sammel Beweise zu Deinen Gunsten, alles was dir dazu vielleicht noch einfällt. Ich würde aber, glaube ich, mir einen Anwalt zur Hilfe nehmen! Du hast mein vollstes Mitleid, kann genau nachvollziehen, aus welcher Situation heraus das entstanden ist.

  • 0
    Antwort von Pumukl Pumukl

    Ja, da scheint schon die Polizei drinnen zu sein. Das ist dann ein Offizialdelikt und wenn der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse zeigt, kommt die Sache so ins Rollen. Die zentrale Frage ist, ob eine Körperverletzung dokumentiert ist (Fotos von Verletzung) oder ob es Zeugen gibt, die eine Körperverletzung bestätigen. Wenn nicht, dann nicht unbedingt alles abstreiten aber verharmlosen.

  • 0
    Antwort von MariusM MariusM

  • 0
    Antwort von ewalli ewalli

    Ja, bei meinem behinderten Kind ist es schon oft vorgekommen, dass sie ihn geschubst haben, Fahhrad platt gemacht haben, ihn geärgert haben, aber wenn man den anderen Kindern was beredet, dann hat man immer gleich die Eltern auf den Hals...

  • 0
    Antwort von holsch holsch

    jetzt hast Du den salat...

    reden: ja, handbgreiflich werden : nein !

  • 0
    Antwort von Springfield Springfield

    Leider bist Du handgreiflich geworden steht Dir nicht zu Anzeige berechtigt (leider)

  • 0
    Antwort von PonyKIZ PonyKIZ

    Das sind Kinder..wie gehst du denn ab :O

    Kommentar von lasvegas21 lasvegas21lasvegas21

    auch kinder sind nicht immer engel! und das war kein harmloses spielen...

    Kommentar von ewalli ewalliewalli

    Kinder? Nee, das sind total verwöhnte Bälger!

    Kommentar von princAss princAssprincAss

    kinder die meinen kindern jeglichen spaß an der schule nehmen und ihnen beibringen was angst ist! hallo???

  • 0
    Antwort von legnAkraD legnAkraD

    meine frage passte nicht mit hin, womit muss ich rechnen , kann ich das Außergerichtlich klären

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Hättest Dich bei Deiner Frage besser auf das Wesentliche beschränkt. Aber interessant, dass Du Dich um 14 Uhr dazu erst anziehen musst. ;-))

    Kommentar von legnAkraD legnAkraDlegnAkraD

    Nur Schuhe und Jacke, war ja kalt ^^

    Kommentar von ewalli ewalliewalli

    Sie kann ja nicht ohne Jacke raus, wenn es kalt ist!

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    legnAkraD, war auch nur ein Scherz. ;-)

    Kommentar von legnAkraD legnAkraDlegnAkraD

    kein Problem, hab das auch als solchen verstanden

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