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anzeige möglich??!!

Frage von aLiina00 aLiina00

Huuhuuu (: Ich kenne da so Leute die Einkaufswagen geknackt haben. (Kennt sicher jeder ^^) Allerdings ist alles auf Video. oO Hab jetzt voll angst das sie sozialstuden oder so machen müssen.. Ein arbeiter, mit dem meine freundin gut 'befreundert' ist, sagst das auch schon anzeige erstattet wurde und die nurnoch erfahren müssen wer das war..

Ist das wirklich möglich jemanden wegen Einkaufswagen knacken anzeuzeigen? Wenn ja was wären mögliche Folgen (bei minderjährigen) ?

Lg , aLiina00

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Antworten (15)

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Das ist eine Straftat ... und wenn die Knacker über 14 sind, müssen sie mit Strafe rechnen. Das schlimmste natürlich ist, dass sie bei der Polizei in deren Datei eingetragen werden, wo später die Polizei - auch in anderen Städten - Zugriff - drauf hat ... auf gut deutsch -- schon ziemlich alles versaut ...

    Kommentar von fabius24 fabius24

    quark!! mit 18 hat man eine weisse weste. Ausser bei harten vergehen, wo diebstahl und schadensersatzansprüche wohl nicht hin gehören

    Kommentar von Sparpolo SparpoloSparpolo

    DH!

  • 2
    Antwort von HektorPedo HektorPedo

    Klar, das ist ja Diebstahl plus Sachbeschädigung. Ich nehme an Geldstrafe und / oder Sozialstunden. Warum "knackt" man die denn?! Die kosten doch nur 1 €.... ;-)

    Kommentar von abibremer abibremerabibremer

    "kosten"??? das ist ein für den nutzer kostenloses pfandsystem. du "kaufst" den wagen damit NICHT!!!!

    Kommentar von HektorPedo HektorPedoHektorPedo

    Du hast natürlich recht. "" vergessen.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Du kennst da so Leute und hast Angst dass die Sozialstunden machen müssen :-D

    Du machst Dir ja große Gedanken um irgendwelche Leute die Du so kennst.....

    Könnte es vielleicht sein, dass Du da etwas mit zu tun hast?? :-P

    Sachbeschädigung ist eine Straftat, die von der Polizei auch entsprechend verfolgt wird... wenn alles sogar auf Video ist, wirst Du (oder die Leute die Du da kennst) bald von der Polizei hören.

  • 1
    Antwort von nattyman nattyman

    na klar, das stellt (wenn der einkaufswagen beschädigt wurde) eine sachbeschädigung dar, dann ist er ja warscheinlich mitgenommen worden, was einen diebstahl darstellt.. sozialstunden (noch viel zu lasch.. müsste mit knast, freizeitarrest oder ähnlichem enden), RICHTIG SO!

    Kommentar von fabius24 fabius24

    warst Du mal jugendlich??? Wir haben ganz andre Sachen aus "spass" gemacht....Aber nen Denkzettel muss vllt.sein...Wobei ich den Sinn, nen E.wagen zu mopsen, immer noch nicht verstehe

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    natürlich war ich mal jugendlich, aber ich hab mich immer an gesetze gehalten und hab nie mißt gebaut. die polizei war noch nie bei mir gewesen weil ich blödsinn gemacht hab. ich hab mich auch schnellstens von so leuten die nur sch.... bauen entfernt. die meisten meiner jugendfreunde haben die zelle schon länger von innen gesehen.

    Kommentar von fabius24 fabius24

    da pflichte ich Dir im nachhinnein auch bei. Hätte auch so einiges sein gelassen. Aber trotzdem muss man erstmal leben und lernen, was richtig und was falsch ist. Und ich finde wie gesagt nicht, das DIESES Vergehen alzu schlimm ist....PS: die Polente hatte meine Eltern auch nie belästigt... war immer schnell genug weg ;)

    Kommentar von abibremer abibremerabibremer

    das einfache"mitnehmen" eines einkaufswagens ist noch kein diebstahl, da braucht es schon noch etwas mehr um den straftatbestand zu erfüllen. ich verstehe schon nicht, was es da überhaupt zu "knacken" gibt. plastikscheibchen als €-ersatz verteilen die supermärkte ja gelegentlich selbst.

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    @abibremer: wegnahme (def): bruch fremden und begründung neuen gewahrsams. der täter hat einen herrschaftswillen und möchte mit der sache (§90 BGB) so verfahren wie der eigentümer der sache. ergo: ich nehm das ding weg (breche den gewahrsam des eigentlichen eigentümers) und begründe neuen gewahrsam und gehe mit der sache so um wie der eigentümer (indem ich es vom gelände schiebe, damit rumfahre, es kaputt mache, woanders hin verbringe, blödsinn damit mache, etc. pp). m. E. erfüllt das den diebstahl gem §242 StGB. ich würde sogar noch §243 StGB in dem fall prüfen.. aber nur prüfen, ob das jetzt zutrifft weiß ich nicht aus dem kopf. dazu ist hier die rede von "knacken" gewesen. wenn der fragensteller etwas schreibt wie "knacken", dann hat das für mich was mit "eine sicherung umgehen / zerstören" zu tun. @fabius24: meine eltern haben mir glücklicherweiße schon von kleinauf beigebracht was richtig und was falsch ist. den rest habe ich mir dann doch irgendwie selbst zusammengereimt und auf den rest des alltäglichen lebens übertragen. wie gesagt, hatte im negativen sinne noch nie was mit der polizei zu tun gehabt, eher im positiven.. und DIESES vergehen könnte durchaus ein start in eine kriminelle karriere sein. so nach dem motto: hach, beim letzten mal sind wir nicht erwischt worden, vielleicht erwischt man uns ja auch nicht wenn wir das nächste mal ein auto "aufknacken"..

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    Antwort von Mauli2408 Mauli2408

    Natürlich ist das möglich und sogar richtig so! Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch evtl. auch Diebstahl. Hoffe, dass neben den Sozialstunden auch ein ordentliches Ars.hvoll kommt und anschließend der "Jugendcoach" von RTL, damit man sieht, was für Bratzen so eine Sche.e bauen!!!

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    hausfriedensbruch... kommt darauf an ob der supermarkt umzäunt war und nicht für jedermann ungehindert zugänglich war. man kann ja nachts auch über ein supermarktgelände laufen, wenn das den zB heimweg verkürzt, ohne das man wg. hausfriedensbruch verknackt wird.

    Kommentar von Mauli2408 Mauli2408Mauli2408

    Ja. Wieder so eine verzwickte Sache wie bei Tankstellen. Für die Öffentlichkeit zugänglich, aber trotzdem privates Gelände.

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    Antwort von Sparpolo Sparpolo

    Es kommen allerhöchstens ein paar Sozialstunden auf die Personen zu. Auch wenn Anzeige erstattet wurde heißt es noch nicht, dass ihr mit Folgen rechnen müsst. Wenn die Staatsanwaltschaft es nicht für nötig hält diese "Straftat" weiterzuverfolgen und somit das Verfahren eingestellt wird, dann habt ihr Glück gehabt. Denn die haben meist eh genug zu tun (bzw. arbeiten zu langsam). Wenn überhaupt wäre die Strafe wohl ca. 10 Sozialstunden abzuleisten. Aber wie gesagt - wenn man bis zu seiner Volljährigkeit sich nichts mehr zu Schulden kommen lässt werden die alten Akten vernichtet.

    Ich hab schon mehrmals Leute angezeigt, von denen wir damals auf der Strasse überfallen worden sind. Trotz Kennzeichen der Roller und die Gesichter, an die wir uns alle erinnern konnten wurde das Verfahren einfach eingestellt - soviel zum Thema Gerechtigkeit.

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    Antwort von neones neones

    ja ist moeglich aber es ist ziemlich unsinnig wegen einem einkaufswagen anzeige zu erstatten aber du kannst davuer sozialstunden beklommen wei das knacken von einkaufswagen sachbeschaedigungs ist

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    Antwort von BesteMemberEver BesteMemberEver

    auf jedenfall kannst du angezeigt werden entweder wird es eine Geld strafe geben oder Sozialstunden aber ich glaube auch eher an eine Geldstrafe

    Kommentar von fabius24 fabius24

    unter 18 jibbet keine Geldstrafe. Und sebst bei einer Verurteilung (sozi std.), wird der Eintrag mit Erreichen des 18`ten geburtstags gelöscht werden

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    Antwort von xDavidx xDavidx

    eine anzeige ist aufjedenfall möglich. folgen wären: sozialstunden, keine weiteren transaktionen und eventuell eine geldstrafe... kann man nur hoffen, dass man nicht erwischt wird...

    gruß xDavidx ;)

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    Antwort von fabius24 fabius24

    Aus welchem Grund knackt man Einkaufswagen?? und was genau heisst Minderjährig??

    Kommentar von dominik11 dominik11

    minderjährig = nicht volljährig

    Kommentar von fabius24 fabius24

    schon klar, aba unter 14 oder unter 18

    Kommentar von aLiina00 aLiina00

    Unter 14

    Kommentar von fabius24 fabius24

    ernsthafft??? Du solltest wissen, dass Du unter 14 selbst bei einem Bankraub max. nen Arschvoll Deiner Eltern zu befürchten hast!!

    Kommentar von aLiina00 aLiina00

    Meine eltern doch nicht :D Aber nen' Bankraub und Einkaufswagen (die nochnichtmal mitgenommen wurden) Sind dann schon 2 unterschiedliche dinge :D

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    Antwort von G1993M G1993M

    mach dir ma keine sorgen, selbst wenn die das rauskriegen was sowieso nicht passieren wird, würden die keine "harte strafe" bekommen, die gerichtskosten sind höher als alles andere

    Kommentar von guteantwoort guteantwoortguteantwoort

    Im Zivilrecht ok, aber Sachbeschädigung ist Strafrecht. Da gibt es für den Laden (Eigentümer) keine Gerichtskosten

    Kommentar von G1993M G1993MG1993M

    Ich meine nur das es sich nicht lohnen würde

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Natürlich ist das möglich, das ist Sachbeschädigung. Welche Strafe es dafür gibt, entscheidet der Richter

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    Antwort von xeroxxx xeroxxx

    seufz... lass mich raten es geht um dkch du hast das gemacht und willst wissen was auf dich zukommt weil dir das aber peinlich ist sagst du das waren freunde von dir lieg ich richtig? naja w.e. es kann gut sein das das strafbar ist immerhin sind die einkaufswagen eigentum des jeweiligen geschäfts

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    Antwort von guteantwoort guteantwoort

    Was gibt es denn da zu knacken???

    Kommentar von G1993M G1993MG1993M

    die einkaufswagen sind doch aneinander fest geamcht und man muss nen euro einwerfen....allerdings kann man das "knacken"

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    Antwort von Numby91 Numby91

    Klar können sie angezeigt werden, schließlich liegt ein Straftatbestand vor.

    Die geringste Strafe wäre wohl eine Geldbuße.

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