mein kumpel hat ne anzeige wegen leichter körperverletzung und bedrohung bekommen. er ist aber erst 13 und somit noch nicht strafmündig.was hat das nun für konsequenzen für ihn.mach mir sorgen
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friggelfriggel
wegen straftaten unter 14 werden vom gericht ERZIEHUNGSMAßREGELN verhängt. "höchststrafe" heim.
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Reiswaffel87Reiswaffel87
Den Straftatbestand der "leichten Körperverletzung" gibt es nicht. Da er noch nicht strafmündig ist, kann er auch nicht nach dem Strafgesetz bestraft werden. Deliktsfähig ist er aber, also muss er Schäden wie Behandlungskosten oder beispielsweise eine kaputte Brille bezahlen. Spätestens mit 14 Jahren sollte er sich sowas nicht mehr erlauben. Da fallen die Strafen zwar auch nicht gleich besonders hart aus, aber wenn er schon mal aufgefallen ist ist das sicher von Nachteil für ihn und spiegelt sich dann auch im Strafmaß wider.
Wenn er öfter solchen Mist bauen sollte kann es auch gut sein, dass sich das Jugendamt eines Tages für ihn interessiert.
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LuselLusel
Es wird keine Konequenzen haben... bloß vllt halt Stress mit den Eltern & so... und wenn's irgendwo passiert ist, z.B. Schule, vllt verwiesen...
Tdem, ist es nicht empfehlenwert, macht schlechten Ruf & so.
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Chrischtian68Chrischtian68
Es wird ihm nicht viel vom Gesetzgeber her passieren, er ist noch nicht Strafmündig. Aber sollte das mein Sohn sein, dürfte er einige Probleme daheim haben. Gewalt muß im Keim erstickt werden. Bei sowas hilft das Jugendamt immer gerne weiter.
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littleQuitshylittleQuitshy
Natürlich, man kann ja nich machen was man will, nur weil man 13 ist.
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toedti2000toedti2000 Und welche Konsequenzen können sich hier ergeben? Das war doch eher die Frage, gelle ;)
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littleQuitshylittleQuitshy Besuch vom Jugendamt
doch
Wo steht das denn im Strafgesetzbuch?
Nein...