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anzeige lärmbelästigung

Frage von soyas soyas

was kann schlimmstenfalls bei einer anzeige von einer mieterin wegen lärmbelästigung gegen eine gaststätte geschehen. Gaststätten sind nun mal ab und zu laut.

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Antworten (8)

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    Antwort von Igelauge Igelauge

    wenn du die gesetzlichen Sperrzeiten einhältst, passiert dir gar nichts. Eine Kneipe ist nunmal kein Ponyhof.

    Mit verdeckten Beobachtungen des Ordnungsamtes mußt du ab Anzeigenstellung schon rechnen, aber ich denke, da wirst du schon wissen, wie man sich verhält ;-)

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Notfalls kann sie geschlossen werden. Ich kenne die Umstände und die Verträge nicht. Oder es kommt zur Abmahnung.

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    Antwort von grisu05 grisu05

    Schlimmstenfalls die Schließung.

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    Antwort von tweetytwo tweetytwo

    sie könnte geschlossen werden

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    Antwort von manuela0269 manuela0269

    ich denke mal nicht viel. bei meinen eltern wurde vor 3-4 jahren ein kaffee im erdgeschoss eröffnet, eine szene-kneipe (cup&cino). sie sind über einen anwalt gegangen, also die gesamten mieter. mehr als eine mietminderung ist nicht dabei rausgekommen. der lärm geht übrigens bis in die späte nacht und im sommer sogar noch länger.

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    Antwort von fruchtzwerg fruchtzwerg

    Ladet die betroffene Person doch mal mit ein, wenn es lauter wird. Oder auch so, evtl ist sie unzufrieden, dass andere mehr spass haben also bringt sie auf euere Seite sonst habt ihr irgenwann ne Abmahnung mit ner Geldbuße am Hals

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    Antwort von dragon100 dragon100

    Kann man so nicht sagen.War die Gaststätte vor der Mieterin da?Wie laut ist zu laut?Wieviel Db?Tags oder nachts?Ein bißchen mehr Info wäre nicht schlecht.LG

    Kommentar von soyas soyas

    es wurde nicht gemessen, es gabs ne karaoke party und da wars wohl zu laut

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wenn das "ab und zu" zu häufig ist und an die Zumutbarkeitsgrenze geht, wird sich die Polizei, bzw. das Gewerbeaufsichtsamt damit beschäftigen. Im schlimmsten Fall wirst Du die Konzession verlieren!

    Kommentar von soyas soyas

    3x in einem halben Jahr immer von der gleichen Mieterin, die Hausverwaltung hat den Laden schließlich als Gaststätte vermietet und nicht als Bastelladen. Gedämmt sind die Decken auch.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Das ist rein von der Anzahl her sicher nicht viel. Allerdings würde in die Bewertung sicher auch das Ausmaß der Belästigung und wann diese stattgefunden hat mit einfließen! Waren da jetzt dreimal ein paar Leute am Samstag Abend um 1/2 12 lauter am Lachen, ist das bestimmt kein Problem. Gröhlt aber eine Horde Betrunkener bis morgens durch die Gegend, sähe es ganz anders aus!

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