Frage von JoJoJOGHURT 20.03.2012

Anzeige Körperverletzung mit 15 ?

  • Hilfreichste Antwort von Germa1986 21.03.2012

    Da du zuerst angegriffen wurdest zählt das als Notwehr. Zeigt er dich an musst du zur Schmier deine Aussage machen. Dann steht es aussage gegen aussage und wird dem Staatsanwalt vorgelegt der entscheidet dann ob es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt. Bist du vorher schon wegen Körperverletzung aufgefallen ist die Wahrscheinlichkeit größer das es eine Verhandlung gibt. Sollte das der Fall sein erwarten dich höchstens 20-30 sozialstunden oder ein Täter - Opfer Ausgleich das ist ein Gespräch zwischen dir und dem Opfer. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren aber sicher einstellen. Viel Erfolg

  • Antwort von Injure 20.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Möglich.

    Aber eigentlich eine Lappalie, wegen der man die Cops nicht unnötig belästigen sollte ;-)

  • Antwort von martello 29.04.2012

    Die hast du sicher nicht aus Freundschaft bekommen. Also verdient

  • Antwort von JoJoJOGHURT 20.03.2012

    Un der hat auch keine Verletzungen dem geht es gut noch nicht mal nen Kratzer hatte der !!

  • Antwort von vini1989 20.03.2012

    wenn er dich angezeigt hat dann hast du eine aussage auf der Polizei wache zu machen dann kriegst du ein Gerichtstermin und da du über 14 bist wirst du zu Prozent sozial std machen müssen ich würde sagen so zwischen 50 und 100 std gemeinnützige arbeit erwarten dich

  • Antwort von em1990 20.03.2012

    naja das kommt ganz darauf an, ob die andere person anzeige erstattet oder nicht.

    würde ich zwar sehr sinnlos finden, aber es gibt eben solche menschen.

    wenn eine anzeige geschrieben wird, bekommst du bzw. deine eltern ein schreiben, indem du zu einer aussage zur polizei geladen wirst. da hast du dann die möglichkeit das geschehene aus deiner sicht zu schildern.

    wie es dann weitergeht, bin ich mir nicht sicher, aber ich vermute, dass der fall dann bearbeitet wird und je nach entscheidung wirst du dann eine strafe bekommen oder eine verwarnung.

  • Antwort von Werther 20.03.2012

    Keine Bange, wenn Du ihn nicht zusamen- geschlagen und -getreten hast passiert Dir nichts.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!