Anzeige Körperverletzung mit 15 ?
Bekommt man direkt eine Anzeige wenn man einem eine geklatscht hat (der aber auch mir eine geklatscht hat danach und minderjährig ist) und ich über 14 bin? Und wenn ich dann so eine Anzeige habe was passiert dann oder muss ich dann zur Polizei oder was nur wegen so einer Backpfeife ?
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Da du zuerst angegriffen wurdest zählt das als Notwehr. Zeigt er dich an musst du zur Schmier deine Aussage machen. Dann steht es aussage gegen aussage und wird dem Staatsanwalt vorgelegt der entscheidet dann ob es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt. Bist du vorher schon wegen Körperverletzung aufgefallen ist die Wahrscheinlichkeit größer das es eine Verhandlung gibt. Sollte das der Fall sein erwarten dich höchstens 20-30 sozialstunden oder ein Täter - Opfer Ausgleich das ist ein Gespräch zwischen dir und dem Opfer. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren aber sicher einstellen. Viel Erfolg
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Möglich.
Aber eigentlich eine Lappalie, wegen der man die Cops nicht unnötig belästigen sollte ;-)
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Die hast du sicher nicht aus Freundschaft bekommen. Also verdient
Kommentar von JoJoJOGHURTJoJoJOGHURT 29.04.2012Oh weil ich jemanden mal eine geklatscht habe zum ersten mal is mir doch egal ich hab sowieso keine bekommen und ich finde solche Kommis total unnötig ich möchte hier einfach nur normale Antworten bekommen und ich bin kein Schläger die leute verprügelt !
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Un der hat auch keine Verletzungen dem geht es gut noch nicht mal nen Kratzer hatte der !!
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Antwort von vini1989 20.03.2012
wenn er dich angezeigt hat dann hast du eine aussage auf der Polizei wache zu machen dann kriegst du ein Gerichtstermin und da du über 14 bist wirst du zu Prozent sozial std machen müssen ich würde sagen so zwischen 50 und 100 std gemeinnützige arbeit erwarten dich
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naja das kommt ganz darauf an, ob die andere person anzeige erstattet oder nicht.
würde ich zwar sehr sinnlos finden, aber es gibt eben solche menschen.
wenn eine anzeige geschrieben wird, bekommst du bzw. deine eltern ein schreiben, indem du zu einer aussage zur polizei geladen wirst. da hast du dann die möglichkeit das geschehene aus deiner sicht zu schildern.
wie es dann weitergeht, bin ich mir nicht sicher, aber ich vermute, dass der fall dann bearbeitet wird und je nach entscheidung wirst du dann eine strafe bekommen oder eine verwarnung.
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Keine Bange, wenn Du ihn nicht zusamen- geschlagen und -getreten hast passiert Dir nichts.
Kommentar von JoJoJOGHURTJoJoJOGHURT 20.03.2012Nee ich hab den ja nur ne Backpfeife gegeben aber ich bin halt 15 und mit 14 kann man ja dann Anzeigen bekommen und er ist minderjährig. Und der meinte halt der will mich anzeigen dabei hat der mir auch eine geklatscht nur kann ich den ja nicht anzeigen o.O
Kommentar von em1990em1990 20.03.2012bist auch du minderjährig... das ist man bis man die 18 erreicht hat.
kannst du ihn selbstverständlich anzeigen. er ist nur noch nicht strafmündig, daher fällt alles auf seine eltern zurück.
Kommentar von JoJoJOGHURTJoJoJOGHURT 20.03.2012Ja meinte ich doch sorry habe ich gerade nicht dran gedacht ich meinte halt das der noch nicht 14 ist.
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Nein ich hab ihn als erster "angegriffen". Und Notwehr kann es doch gar nicht sein denn mehr habe ich ja auch nicht gemacht ich bin sogar einen Schritt zurück gegangen. Er hätte sich gegen nichts wehren müssen.
Dann sage bei der Aussage das du von ihm provoziert und aufs übelste bedroht wurdest. Das wird auch als Notwehr gedeutet