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Anzeige. Keine Ahnung davon. Bitte um Hilfe

Frage von Powerbody27 Powerbody27

Hallo!

Ich hatte vor kurzen einen dummen Vorfall.

Zum Vorfall: Ich arbeitete damals als Security in einer Disco. Einem Gast wurde der Eintritt verwehrt. Dieser hat es nicht verstanden, hat mich wüst beschimpft, stellte sich cm nah neben mich auf und spuckte mich an. Darauf hin habe ich ihn von mir weggestoßen, er packte meine Arme und ich habe ihne ein weiteres mal von mir weggestoßen. Kein Schlagen, keine Verletzung.... nichts! Dieser Gast rief aus "Trotz" die Polizei und gab an, dass ich ihn in den Unterleib getreten habe. Ich hab natürlich gesagt, dass dies nicht stimmt usw.! Er und seine Freunden behaupteten es aber weiterhin. Ein Kollege von mir bestätigte meine Aussage, dass ich keinen geschlagen od. getreten habe. Die Beamtin kam zu mir und sagte, dass ich wegen Körperverletzung angezeigt werde. Ich war daraufhin "baff", weil ich eben nichts getan habe. Ich sagt, aus der Situation heraus, "na wenn er verletzt is, bin ich auch verletzt". Dies habe ich aber eben nur aus der Situation heraus gesagt und nicht ernst gemeint.

Die Polizei hat meine Daten verlangt.... und nun zu meinem Aussetzer....

.... ich habe falsche Daten angegeben, da ich wegen meinem Hauptjob KEINE Anzeige bekommen darf. I

Nach paar Tagen ging ich aber zum Wachzimmer um diesen Vorfall zu klären. Ich sagte, so wie es war und dass ich wegen meinem Job die falschen Daten angegeben habe, da ich angst hatte diesen wegen dieser Anzeige zu verlieren. Ich sagte, dass dieser Vorfall mir sehr leid tue und ich mich entschuldigen möchte.

So.... ich wurde jetzt wegen

  • Körperverletzung - is klar
  • Missbrauch der Amtsgewalt (Versuch.)
  • Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung (Versuch.)
  • Verleumdung (Verg.) (Vesuch.)

Ok, (angebliche) Körperverletzung is klar. Aber warum wurde ich wegen "Missbrauch der Amtsgewalt, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Verleumdung angezeigt??? Und was bedeutet "Versuch. & Verg."???

Wo is die Anzeige bzgl. "falsche Daten (Namen)" angegeben??

Wisst ihr vielleicht mehr bzgl. dieser Anzeigen? Warum, wieso ich wegen diesen Delikten (ausser Körperver.) angezeigt wurde??

Habt ihr viell. mehr Ahnung? Könnt ihr es mir viell. erklären??

Danke!

mfg

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Da du sicher eine Ausbildungs als Security gemacht hast, wirst du doch selbst verstehen was du falsch gemacht hast oder möchtest du alle Vorurteile über Türsteher bestätigen: Aggressiv und ungebildet?

    Kommentar von Powerbody27 Powerbody27

    Du sagst es, ich hab eben nichts gemacht... ausser das mit dem "falschen Namen" angeben. Dies hab ich aber bei der Einvernahme geklärt und mich entschuldigt. Bzgl. Körperverletzung hab ich nichts getan bzgl. Verleumdung und Vortäuschung..... hab ich ebenfalls nichts getan

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    einen falschen namen bei der polizei angeben ..... damit machst du alle anderen angaben unglaubwürdig. wenn du nichts mieses gemacht hast, dann hättest du auch keinen schiss haben müssen....

    Kommentar von Powerbody27 Powerbody27

    Nein nein, das verstehst du falsch. Ich habe den falschen Namen nur angegeben, weil ich keine einzige Anzeige in meinem Hauptberuf bekommen darf. Da bekomm ich totale Probleme. Ich hab nicht den falschen Namen angegeben, weil ich schuldig bin. Nein nein, nur weil ich shiss wegen meinem Job gehabt habe.

    Wie gesagt, aber dies habe ich bei der Einvernahme geklärt! Warum und wieso!

    Der Typ hatte nichts, keine Verletzung... gar nichts. Er hat mich einfach aus Trotz angezeigt, weil ihm der Eintritt verwehrt wurde. Ich habe sogar einen Zeugen der mit dem angeblich "Verletzten" geredet hat und dieser hat ihm gesagt, dass er nicht verletzt sei aber er lasse sich das nicht von einem Security gefallen. Diese Aussage von dem Zeugen wurde als "Aktennotiz" bei der Polizei festgehalten.

    Aber das mit dem "falschen Namen" wird mir nachhängen, obwohl ich dies richtig gestellt habe. Ich weiss nicht wie das ein Staatsanwalt sieht. Ich bin ja freiwillig ins Wachzimmer gefahren. Ich habe keinen Anruf od. Ladung von der Polizei bekommen, ich bin von alleine bzw. freiwillig rein gefahren um dies zu klären.

    Kommentar von corona60 corona60corona60

    Bezugnehmend auf deine Äußerung: - Ich habe sogar einen Zeugen der mit dem angeblich "Verletzten" geredet hat und dieser hat ihm gesagt, dass er nicht verletzt sei aber er lasse sich das nicht von einem Security gefallen. Diese Aussage von dem Zeugen wurde als "Aktennotiz" bei der Polizei festgehalten. -

    Gebe das bei dem Anwalt an. Denn dann hast du relativ gute Chancen das einige Punkte wegfallen.

    Hast du den Zeugen der für Dich aussagt?

    Kommentar von Powerbody27 Powerbody27

    Ja! Der wurde von der Polizei angerufen und gefragt ob und was er gesehen habe. Er hat gesagt, dass er zwar nichts gesehen hat "wie was wann warum" aber, dass er mit dem angeblich "Verletzten" geredet habe und dieser ihm gesagt hat, dass er nicht verletzt sei. Der Zeuge fragte ihn dann, warum er dann den Security anzeigt. Daraufhin hat der Verletzte gesagt, dass er sich dies nicht von einem Security gefallen lässt.

    Diese Aussage von dem Zeugen wurde eben von der Polizei übers Telefon aufgenommen und als "Aktennotiz" zum Akt dazugegeben. Da er ja nicht wirklich ein Zeuge ist, haben sie ihn nur übers Tel. befragt. Aber dieser "Zeuge" kann bestätigen dass der Kläger nicht verletzt sei.

  • 1
    Antwort von Tina207 Tina207

    ich würd die einzelnen Begriffe mal googeln: http://books.google.de/books?id=Mxis4VPzqrwC&pg=PA293&lpg=PA293&dq=%...=onepage&q=%E2%80%A2Vort%C3%A4uschung%20einer%20mit%20Strafe%20bedrohten%20Handlung&f=false

    verg. versuch würde ich als "vergeblicher Versuch" deuten, kann mich aber auch irren..

  • 1
    Antwort von Nic43 Nic43

    Erklären kann ich es Dir leider auch nicht, aber ich würde mir auch keine Sorgen machen!

    Eine Anzeige ist überhaupt nichts schlimmes! Kann jedem ständig passieren.

    Problematisch könnte es werden, wenn Du verurteilt werden würdest, was ich aber fast ausschließen kann, wenn Du hier die Wahrheit geschrieben hast.

    Drücke Dir die Daumen!

    Kommentar von Powerbody27 Powerbody27

    Ich sage hier die Wahrheit. Ich habe ihn nicht geschlagen, nicht getreten, nichts.... er war auch (laut Polizisten bei der Einvernahme) nicht im Spital! Wie gesagt, er war nicht verletzt. Er hatte gar nichts!

    Aber warum wurde ich wegen die oben genannten Delikte angezeigt? Und warum steht nix in der Anzeige bzgl. "falschen Namen" angegeben.

    Es steht ja "nur" Körperver., Voräuschung, Missbrauch und Verleumdung aber nichts bzgl. "falschen Namen". Warum? Warum diese anderen Anzeigen?

    Warum kannst du ne verurteilung ausschließen? Weils nichts grobes is od. warum?

    Kommentar von Nic43 Nic43Nic43

    Weil Du doch nichts gemacht hast!

    Ist doch alles Kinderkram. Also, nicht jeck machen lassen und geschmeidig bleiben ;-)

  • 0
    Antwort von corona60 corona60

    Hi....

    wenn du eine Rechtschutzversicherung hast ..... nehme diese in Anspruch.Zumindest eine Beratung.Die Versicherungen haben alle Rechtsanwälte Schwerpunkt Strafrecht die sie dir nennen können und du bekommst schneller einen Termin.

    Hast du keine .... kannst du dir Rechtsbeistand beim Gericht holen - kostet zwar ist aber ggf. günstiger als draußen einen Rechtsanwalt - Schwerpunkt Strafrecht.

    Denn...du hast ....ich habe falsche Daten angegeben, da ich wegen meinem Hauptjob KEINE Anzeige bekommen darf.......

    Das kann dir negativ ausgelegt werden..Nein auf die Füße will ich dir nicht treten , aber ....du kennst doch das Sprichwort : Wrr einmal lügt...usw.

    Ich kann dich wegen der Daten nicht verstehen,warum gibst du falsche bei der Polizei oder dem Arbeitgeber an?

    *Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB), umgangssprachlich "Amtsmissbrauch" genannt. Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts .

    *Bei Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung könnte § 145 der "richtige sein.

    Aber schaue selbst einmal nach .... Tabelle Strafrecht.

    den suchbegriff eingeben : Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung §145 da wirst du auf sehr viele Seiten fündig.

    • Verleumdung wäre § 187

    Wenn du Zeugen hast , nenne diese deinem Rechtsanwalt.Und spreche ihn an wegen Übler Nachrede und Verleumdung der Person gegenüber die dich Angezeigt hat.

    cu

    Kommentar von corona60 corona60corona60

    Nachtrag zu :

    Wenn du Zeugen hast , nenne diese deinem Rechtsanwalt.Und spreche ihn an wegen Übler Nachrede und Verleumdung der Person gegenüber die dich Angezeigt hat.Denn ggf. kannst du eine gegen Klage einreichen.

    Aber welchen Job hast du das du eine falschen Namen angibst. ich verstehe das nicht.Zumal der Beamte dir auch noch sagte : Es kommt zu einer Anzeige wegen Körperverletzung.

    Kommentar von corona60 corona60corona60

    Spital???? Ist dies in Östereich geschehen? Dann müßtest du nach den § schauen die dort rechtskräftig sind.

    Kommentar von Powerbody27 Powerbody27

    ja, in Österreich!

    Kommentar von Powerbody27 Powerbody27

    Es geht mir darum, was glaubt ihr kann da raus kommen?!?!?

    Kommentar von corona60 corona60corona60

    Schau in dem Strafrecht (Östereich) nach....

    Ich denke wenn du Zeugen hast die Glaubhaft schildern können was geschehen ist hast du ggf. gute Karten.

    Zumal die Polizei sich Notizen machte. Dein zeuge der Ausagen kann ..der dich Anzeigte hat ihm gegenüber ja behauptet es sei nichts gewesen - er wollte dir (der Sicherheitskraft) eins auswischen.

    Ich weiß nicht wie es in Östereich ist , aber ich denke - eine Geldstrafe ist wahrscheinlich wegen falsche angaben zu deiner Person.

    Das wiederum dürfte dann auch alles sein. Dein Arbeitgeber bekommt nur dann davon "Wind" wenn du selbst bei der Polizei oder ähnlichem angestellt bist. Oder du einen Tag Urlaub nehmen musst und du ihm sagst warum. Ansonsten dürfte - was dein Arbeitgeber betrifft nichts geschehen.

    Drücke dir die Daumen das alles glatt läuft ...und lass es dir eine Lehre sein.

    cu

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