Hallo Leute, ich hab meinen Ex 140 euro geliehen (wo wir noch zusammen waren), das für eine Zugfahrt genutzt werden sollte, und wenn nicht mir zurückgegeben werden sollte, so nun fand die zugfahrt nicht statt und er will mir das geld auch wiederüberweisen, mir wurde nun aber geraten wenn er das nicht machen sollte, ihn anzuzeigen. Geht das überhaupt mit der Anzeige
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HHSthpHHSthp
Nur bei Vorlage der Quittung.
Was solln der Quatsch. Warte bis die Überweisung da ist.
Wenns nicht kommt kann man weiter sehen. -
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Pauli1965Pauli1965
das ginge schon. Wäre nur besser, wenn du einen Beleg hättest, der beweist, dass du ihm wirklich das Geld geliehen hast.
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waldnase Appelliere an seine Fairness und sein Gewissen. Hat mein meiner Ex auch was gebracht, da ging es noch um restliche 500 Euro! Geld und Beziehung sollte getrennt gesehen werden.
Notfalls Beratung bei Anwalt oder evtl. auch Polizei(kostet nichts) und dann kannst du weiter sehen!
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LeaderGLeaderG
Schulden sind keine Straftat. Hier kommt villt Betrug in frage, wenn as Geld anders als vereibart genutzt wurde.
Sonst ist das aber Zivilrecht und du solltest einen Anwalt aufsuchen.
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ShakotaiShakotai
Theoretisch wäre - sofern Belege, wie der erwähnte Überweisungsbeleg vorhanden sind - eine Anzeige möglich. Jedoch ist die wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kosten bei einem Verfahren unverhältnismässig hoch werden, oder aber sofern Strafanzeige erstellt wurde, von der StA sang und klanglos eingestellt werden. (Geringfügigkeit etc.) Der einfachere und billigere Weg wäre ein gerichtliches Mahnverfahren. Zunächst ein Schreiben mit der Aufforderung um Rückzahlung mit Fristsetzung, dann - wenn diese ergebnislos abläuft - Formular für gerichtliche Mahnverfahren aus dem (guten) Schreibwarenhandel holen und einreichen.
Es stellt sich die Frage úm was es Ihnen geht, das Geld zurück oder dem anderen einen auszuwischen. Da es sich um den ExFreund handelt ist die Gefahr gross, dass letzteres angenommen wird. Und die StA lässt sich ungern instrumentalisieren...
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heroskaterheroskater
habt ihr einen vertrag gemacht? ich denke nicht.. tut mir leid für dich, kann man nix machen :( ich würde männern eh kein geld leihn
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LeisetreterLeisetreter
Ja sicher, aber hast du irgendwas schriftlich in der Hand, denn wenn er behauptet er hat kein Geld von dir bekommen dann sieht es schlecht für dich aus. Dann musst du beweisen das du ihm Geld geliehen hast und das wird vermutlich für dich nicht so leicht sein. Hast du es ihm überwiesen wäre natürlich der günstigste Fall,dann hättest du einen Kontoauszug.
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Steve90Steve90
nö aussage steht gegen aussage
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LeaderGLeaderG Und? Anzeigen kann sie jeden, selbst wenn das so ist. Nur das es hier nicht möglich ist, da schulden keine straftat sind.
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florianczfloriancz
Nein da in keinem Vertrag wo ihr beide unterschrieben habt, dass er dass Geld wieder zurückzahlen muss...
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LeaderGLeaderG Man muss eine beidseitige Einigung nicht schriftlich festhalten.
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angelikajetztangelikajetzt
nein, das ist Zivilrecht. Wenn Du keinen Schuldschein hast, hast Du schlechte Karten.
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Jule1011Jule1011
naja, ob sich für 140€ der aufwand lohnt ist die andere frage. meistens wird das dann fallen gelassen!
naja schon hab noch den überweisungsbeleg