Wenn man in ein parkendes Auto hineinfährt und dann einen Parkplatzsucht um ihn eine Nachrichtint auf der Scheibe hiterlassen ist dass dann fahrerflucht wenn der Besitzer genau in dem Zeitpunkt zurückkommt und eine Anzeige macht?
Antworten (14)
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brOOmStickbrOOmStick
Leider ist es das, solange du keinen handfesten Beweis hast, dass du nur parken wolltest...
Und man muss eigentlich so oder so in dem Fall die Polizei verständigen. Zettel hinterlassen ist auch nicht genug soweit ich es noch aus Fahrschulbögen weiß
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puck73puck73
Ich würde sagen: ja! Wir hatten mal den Fall, dass wir einen Zettel an dem entsprechenden PKW angebracht haben (ohne, dass der Besitzer in der Zeit kam). Man hat uns hinterher aufgeklärt, dass das trotzdem als Fahrerflucht gelten würde. Nix passiert, liegt ja auch an den Beteiligten.
Aber ganz ehrlich: wegen nem kleinen Kratzer gleich die Polizei rufen? Ich würds wieder so machen :-) -
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deFleeschadeFleescha
jepp ... is Fahrerflucht. Man muss entweder die Polizei holen, wenn der Halter nicht auffindbar ist. Oder zur nächsten Polizeidienststelle fahren und eine Selbstanzeige machen...
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samy07samy07
Also du hast nach dem Anrempeln ein Parkplatz gesucht! Und dann in der Zeit wo du geparkt hast ist der Besitzer zurück gekommen.... mmh dann müsstest Ihn ja angetroffen haben oder...... Gibt es Zeugen? und Dann hast Nachricht auf der Scheibe hinterlassen? Oder wie.... Ja kann Anzeige machen....und ja es ist Fahrerflucht... du hast dich vom Unfallort entfernt und später eine Nachricht zukommen lassen.....
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ZephyrosZephyros
Lustig finde ich dass alle eine Nachricht als aureichend empfinden. Du kannst warten ob der Besizer kommt oder eine Eigenanzeige bei der Polizei machen.
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mibernermiberner
Ja, das ist Fahrerflucht. Du darfst nicht wegfahren, viele würden es als Ausrede verwenden, wenn Sie erwischt werden. Übrigends: Der Zettel reicht nicht, der Schaden muss polizeilich gemeldet werden, sonst ist es auch Fahrerflucht.
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amiria71amiria71
eine Nachricht zu hinterlassen wäre bereits Fahrerflucht. Du musst da bleiben und warten. Wenn nach einer "angemessenen" Wartezeit (je nach Schaden länger oder kürzer) keiner kommt, musst Du zur Polizei fahren und dort den Unfall melden.
WENN Du also was sagst, dann nur, dass Du gerade aufgrund der Verkehrslage nicht anhalten konntest und daher einmal um den Block gefahren bist, aber selbstverständlich gewartet hättest. Dann kann Dir wohl niemand vorwerfen, Du hättest Dich der Feststellung Deiner Personalien entziehen wollen.
Überhaupt weiterzufahren ist aber kritisch, denn dadurch könntest Du ja auch die Beweislage verändern.
Noch besser: Du sagst GAR NICHTS ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.
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SmashSmash
Ja da hast Du schlechte Karten. Du musst am Unfallort warten. Auch würde eine Nachricht an der Scheibe nicht ausreichen. Hier gilbt wiederum: Du muss eine angemessene Zeit warten.
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kara222kara222
Ich würde sagen, dann steht Aussage gegen Aussage. Du kannst nicht beweisen, dass du ihm eine Nachricht geben wolltest und er kann nicht beweisen, dass du abhauen wolltest. Aber, besser, du wärst stehengeblieben.
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angie760angie760
Ich glaube schon.Woher soll der Autobesitzer denn wissen,das Du nur einen Parkplatz suchst? Du könntest doch in solch Situation Deinen Wagen mit Warnblinkanlage kurz abstellen,um ihn die Nachricht ans Auto zu machen.
der andere Fahrer muss auch nichts beweisen, da es um eine Straftat geht. das interessiert vor allem die Polizei