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Anzeige...in ein parkendes auto

gefragt von julian619 am 08.02.2009 um 15:30 Uhr

Wenn man in ein parkendes Auto hineinfährt und dann einen Parkplatzsucht um ihn eine Nachrichtint auf der Scheibe hiterlassen ist dass dann fahrerflucht wenn der Besitzer genau in dem Zeitpunkt zurückkommt und eine Anzeige macht?

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Olly206
beantwortet von Olly206 am 8. Februar 2009 15:32
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Du hättest die Polizei rufen müssen!


anonym
beantwortet von lillifee07 am 8. Februar 2009 15:32
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ja , weil du dich vom Unfallort entfernt hast.


brOOmStick
beantwortet von brOOmStick am 8. Februar 2009 15:32
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Leider ist es das, solange du keinen handfesten Beweis hast, dass du nur parken wolltest...

Und man muss eigentlich so oder so in dem Fall die Polizei verständigen. Zettel hinterlassen ist auch nicht genug soweit ich es noch aus Fahrschulbögen weiß


puck73
beantwortet von puck73 am 8. Februar 2009 15:33
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Ich würde sagen: ja! Wir hatten mal den Fall, dass wir einen Zettel an dem entsprechenden PKW angebracht haben (ohne, dass der Besitzer in der Zeit kam). Man hat uns hinterher aufgeklärt, dass das trotzdem als Fahrerflucht gelten würde. Nix passiert, liegt ja auch an den Beteiligten.
Aber ganz ehrlich: wegen nem kleinen Kratzer gleich die Polizei rufen? Ich würds wieder so machen :-)


deFleescha
beantwortet von deFleescha am 8. Februar 2009 15:32
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jepp ... is Fahrerflucht. Man muss entweder die Polizei holen, wenn der Halter nicht auffindbar ist. Oder zur nächsten Polizeidienststelle fahren und eine Selbstanzeige machen...


buebue
beantwortet von buebue am 8. Februar 2009 15:31
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ja fahrerflucht


samy07
beantwortet von samy07 am 8. Februar 2009 15:37
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Also du hast nach dem Anrempeln ein Parkplatz gesucht! Und dann in der Zeit wo du geparkt hast ist der Besitzer zurück gekommen.... mmh dann müsstest Ihn ja angetroffen haben oder...... Gibt es Zeugen? und Dann hast Nachricht auf der Scheibe hinterlassen? Oder wie.... Ja kann Anzeige machen....und ja es ist Fahrerflucht... du hast dich vom Unfallort entfernt und später eine Nachricht zukommen lassen.....


Zephyros
beantwortet von Zephyros am 8. Februar 2009 15:36
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Lustig finde ich dass alle eine Nachricht als aureichend empfinden. Du kannst warten ob der Besizer kommt oder eine Eigenanzeige bei der Polizei machen.


anonym
beantwortet von miberner am 8. Februar 2009 15:35
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Ja, das ist Fahrerflucht. Du darfst nicht wegfahren, viele würden es als Ausrede verwenden, wenn Sie erwischt werden. Übrigends: Der Zettel reicht nicht, der Schaden muss polizeilich gemeldet werden, sonst ist es auch Fahrerflucht.


anonym
beantwortet von amiria71 am 8. Februar 2009 15:35
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eine Nachricht zu hinterlassen wäre bereits Fahrerflucht. Du musst da bleiben und warten. Wenn nach einer "angemessenen" Wartezeit (je nach Schaden länger oder kürzer) keiner kommt, musst Du zur Polizei fahren und dort den Unfall melden.

WENN Du also was sagst, dann nur, dass Du gerade aufgrund der Verkehrslage nicht anhalten konntest und daher einmal um den Block gefahren bist, aber selbstverständlich gewartet hättest. Dann kann Dir wohl niemand vorwerfen, Du hättest Dich der Feststellung Deiner Personalien entziehen wollen.

Überhaupt weiterzufahren ist aber kritisch, denn dadurch könntest Du ja auch die Beweislage verändern.

Noch besser: Du sagst GAR NICHTS ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.


anonym
beantwortet von daevers am 8. Februar 2009 15:33
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Ja,wohast du denn den Parkplatz gsucht,2 Kilo meter weiter?


Smash
beantwortet von Smash am 8. Februar 2009 15:33
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Ja da hast Du schlechte Karten. Du musst am Unfallort warten. Auch würde eine Nachricht an der Scheibe nicht ausreichen. Hier gilbt wiederum: Du muss eine angemessene Zeit warten.


kara222
beantwortet von kara222 am 8. Februar 2009 15:33
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Ich würde sagen, dann steht Aussage gegen Aussage. Du kannst nicht beweisen, dass du ihm eine Nachricht geben wolltest und er kann nicht beweisen, dass du abhauen wolltest. Aber, besser, du wärst stehengeblieben.

Kommentar von amiria71 am 8. Februar 2009 15:36

der andere Fahrer muss auch nichts beweisen, da es um eine Straftat geht. das interessiert vor allem die Polizei


angie760
beantwortet von angie760 am 8. Februar 2009 15:33
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Ich glaube schon.Woher soll der Autobesitzer denn wissen,das Du nur einen Parkplatz suchst? Du könntest doch in solch Situation Deinen Wagen mit Warnblinkanlage kurz abstellen,um ihn die Nachricht ans Auto zu machen.


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