Anzeige/ Gerichtsverhandlung?

6 Antworten

Nach einer Anzeige ermittelt die Polizei.Wenn das abgeschlossen ist geht die Ermittlungsakte an den Staatsanwalt und der entscheidet ob ein Verfahren eröffnet wird oder ein Fall wegen Geringfügigkeit abgeschlossen wird.Genauso gut kann auch ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt werden oder es kann auch zu einer Vorgerichtlichen Einigung kommen.Manchmal kann auch kein Täter ermittelt werden und das Verfahren wird eingestellt.Wie du siehst,es muss nicht immer zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

nein,nur wenn der staatsanwalt das für notwendig erachtet

Nachdem eine Anzeige erstattet wurde, kommt es in weit weniger als 50% der Verfahren am Ende auch zu einer Gerichtsverhandlung. Die meisten Verfahren enden mit einer Verfahrenseinstellung, vom übrig gebliebenen Rest ein großer Teil mit einem Strafbefehlsverfahren (Urteil ohne Gerichtsverhandlung).

Bezüglich des Anzeigenerstatters kann es sein, daß er nur noch irgendwann eine Mitteilung bekommt, daß das Verfahren eingestellt wurde oder daß der Täter wegen der Tat XY verurteilt wurde.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, kann das Gericht den Anzeigeerstatter als Zeugen laden - muß es aber nicht. Das kommt darauf an, ob der Angeklagte die Tat auch so gesteht oder auch ohne Zeugen verurteilt werden kann. Und ob von dem Anzeigeerstatter eine nützliche Aussage zu erwarten ist.

Es kommt drauf an, weshalb du ihn angezeigt hast.

Die Frage ist, ob öffentliches Interesse besteht. Dies ist zB bei Körperverletzung etc nur selten der Fall, daher kommt dann oft nach einer Weile ein Schreiben "wegen mangelndem öffentlichen Interesse fallen gelassen"

Des Weiteren muss es nicht immer zu einer Gerichtsverhandlung kommen, die Parteien, egal wer nun beteiligt ist, können sich auch so einig werden.

Was liegt denn genau vor ?

Sexuelle Belästigung einer Minderjährigen,ist aber schon vor einigen Jahren gewesen,jedoch wurde jetzt erst Anzeiger erstattet.

@trottelin

mach dir keine Sorgen. Wie soll das noch bewiesen werden. Aber falls du das wirklich getan hast, schäm dich und mach das nie wieder.

Berichte, was bei rausgekommen ist.

Hallo ,

es kommt doch immer darauf an , ob ein öffentliches Interesse besteht , so ein Delikt zu verhandeln ! Erst dann kommt es auch zur Anklage und somit zu einer Gerichtsverhandlung !

GLG und einen schönen Tag , wünscht Dir , clipmaus :-))