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Anzeige gegen Hausfriedendsbruch erstattet? Morgen Vernehmung bei der Polizei?

Frage von Andre25 Andre25

Habe vor gut 4 Wochen anzeige gegen meinen Vermieter und Hausmeister bei der Polizei und Statsanwaltschaft Erstattet! Habe bei der Plizei, und Sta.. Dass komplette Protokoll gegen Unterschrift abgegeben, von der Sta.. habe ich letzte Woche ein Bescheid bekommen, dass die Anzeige unter dass Vorliegende Aktenzeichen Bearbeitet wird. Von deR Polizei, habe ich gerade ein Schreiben bekommen, dass ich als Betroffener, zur Vernehmung Morgen Eingeladen bin??? Jetzt Frage ich mich warum dass? Ich habe doch alles Protokolliert, und abgegeben Unterschrieben.

Meine Frage jetzt muss ich Morgen zur Polizei hin, oder kann ich es sein lassen? Für mich macht dass kein Sinn, weil alles gesagt wurden ist, wenn sie die Täter Vernehmen, ist dass ne andere Geschichte, aber ich habe alles gesagt. Wie ist die Rechtslage, und was mache ich am Besten?

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Antworten (7)

  • 3
    Antwort von Fnegativ Fnegativ

    Auf Einladungen von der Polizei musst du nicht reagieren. Wäre aber ganz günstig, da es ja ein Anliegen deinerseits ist.

    Kommentar von Jojo372 Jojo372Jojo372

    Das stimmt so nicht, es kommt darauf an als was geladen!!!

    Kommentar von Fnegativ FnegativFnegativ

    Soweit ich weiß, muss man nur auf Einladungen von Gericht/ Staatsanwaltschaft reagieren.

  • 2
    Antwort von cherusker18 cherusker18

    Nein, du mußt da nicht hin. Das könnte aber auch dein Desinteresse bedeuten was widerum die Staatsanwaltschaft zu bewegen könnte, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen - wenn sie es nicht ohnehin machen wird. Mein Vorschlag: Geh zur Polizei und höre Dir an, was man von Dir will. Auch wenn Du der Meinung bist alles in der Anzeige angegeben zu haben könnten vielleicht noch Angaben fehlen, die die ganze Sache "rund" machen. Also: Zur Polizei muss niemand. Zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht muß man. Die beiden letztgenannten lassen Dich auch einfangen wenn sie Dein Erscheinen für erforderlich halten.

  • 2
    Antwort von pnick pnick

    Wenn die Polizei dich einlädt weil sie weitere Fragen haben sagst du entweder aus triftigen Grund ab(Arzttermin, Geburt, usw.) ansonsten musst du natürlich dort hin. Wenn du den Termin nicht wahrnimmst kann eine Ordnungsstrafe verhängt werden.

    Eventuell hat die Polizei neue Fragen an dich, deshalb laden sie dich ein.

    Kommentar von cherusker18 cherusker18cherusker18

    Nein. Die Polizei verhängt keine Ordnungsstrafe. Du mußt auch keine Gründe für Dein Fernbleiben angeben. Höflich ist es wenn man anruft und mitteilt das man nicht kommen wird. Man kann aber auch unhöflich sein und einfach so wegbleiben.

    Kommentar von pnick pnickpnick

    Falsch, die Polizei kann eine Ordnungsstrafe verhängen ! Deshalb solltest du lieber hingehen oder aus triftigen Grund absagen, ansonsten wird es teuer für dich.

    Kommentar von Jojo372 Jojo372Jojo372

    auch das stimmt so nicht, es kommt immer darauf an als was man geladen ist!!! Als Zeuge, dann stimmt es soweit, aber als Anzeigenerstatter muss man nicht, weil man es auch über einen Anwalt laufen lassen kann, genauso wie als Beschuldigter!

    Kommentar von pnick pnickpnick

    Wenn sie keinen Anwalt genommen hat muss sie dort erscheinen oder bekommt eine Ordnungsstrafe.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Die Polizei verhängt keine Ordnungsstrafe. Was evtl. aber möglich ist, dass sie, um ein polizeirechtliches Ausklunftsverlangen durchsetzen, ein Zwangsgeld androhen.

    Das ist aber eine rein polizeiliche Maßnahmen, also nochmal :

    strafprozessual gibt es von der Polizei kein Ordnungsgeld.

    Kommentar von pnick pnickpnick

    Falsch! Wenn sie keinen Anwalt genommen hat muss sie dort erscheinen oder bekommt eine Ordnungsstrafe.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    ok... nenne Straße und Hausnummer... also die Fundstelle der Rechtsvorschrift, wo das, was du so vehement behauptest, nachzulesen ist.

    Denn, wie einer meiner Dozenten gerne und treffend sagte:

    "Ein Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz"

  • 2
    Antwort von Jojo372 Jojo372

    Wenn Du nicht hin gehst kann es sein das das ganze Verfahren eingestellt wird. Es kann gut möglich sein, dass die Vernehmung der Beschuldigten neue Fragen ergeben haben und diese möchten sie nun gern beantwortet haben mehr nicht! Als Betroffener bist Du auch Zeuge, also gehe lieber hin.

  • 1
    Antwort von t124terra t124terra

    Du bist geladen und musst da hin.

    Es kann ja sein das es noch Fragen zum Thema gibt, die geklärt werden müssen.

    Die Polizei ermittelt ja für die Staatsanwaltschaft

  • 1
    Antwort von Dabbel Dabbel

    Du hast aus deiner Sicht als juristischer Laie alles gesagt. Aber war das ausreichend? Vielleicht fehlt noch etwas um den Tatbestand zu erfüllen? Vielleicht fehlt auch der Strafantrag? Vielleicht ist auch nur etwas unklar`

    Und wie löst die Polizei diese Fragen? Indem man den Betroffenen zur Vernehmung lädt.

    Ich würde dahingehen, letztlich ist es ein Antragsdelikt und du willst, dass der/die Täter bestraft werden.

    Kommentar von Andre25 Andre25Andre25

    ja sicher will ich dass die bestraft werden! ich möchte aber nicht, dass die mit mir da alles noch mal durchgehen. man könnte mir auch schriftlich was schicken, was ich danach mir in ruhe durchlesen kann, und dann die fehlenden fragen beantworte.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Alles klar, ich verstehe. Du hast einem Dienstleister einen Auftrag gegeben und erwartest, dass der ihn in deinem Sinne erfüllt.

    Wenn du nicht hingehen willst, dann gehe nicht hin. Zwingen tut dich keiner.

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    Antwort von Justen222 Justen222

    Dort anrufen und genau nach fragen ob du noch kommen musst. Normak reicht eine Unterschrift mit Protokoll aus.

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