Hallo ihr, ich bin neu hier und hätte eine Frage! Ich habe vor einigen Monaten einem "Freund" 800,- für einen gemeinsamen Urlaub überwiesen und der Urlaub kam nie zustande, leider habe ich bis heute auch nicht dieses Geld! Ich wurde immer vertröstet und hingehalten, bin jetzt zur Polizei und habe eine Anzeige wegen Betrug gestellt, jetzt würde ich gerne wissen wie meine Chancen stehen an das Geld zu kommen? Und kann der Täter verurtelt werden bzw. hat er irgendeine Starfe zu erwarten? Ich habe als Beweiss einen Kontoauszug mit Verwendungszweck Urlaub.... reicht dies für eine Verurteilung?? Danke im voraus

Eine mögliche Strafverfolgung wegen Betruges ist eine Sache; die Wiedererlangung Deines Geldes eine vollkommen andere.
Betrug wäre es übrigens nur dann, wenn er von Anfang an nicht vorgehabt hätte, das Geld nicht zurückzuzahlen. Aber selbst dann bringt Dir natürlich eine Anzeige und selbst eine strafrechtliche Verurteilung das Geld nicht zurück. (Hier denke ich aber, daß das Verfahren nach einer Weile eingestellt wird.)
Wenn Du Dein Geld wiederhaben willst, mußt Du schon den Zivilrechtsweg beschreiten.

Das wird wohl nicht so einfach werden... Du kannst ihm zwar beweisen das Du ihm Geld überwiesen hast aber kannst Du auch beweisen das Du es ihm nicht geschenkt hast??? Am Ende wird Aussage gegen Aussage stehen und da kann es dann so oder auch so ausgehen. Das Ende sehe ich hier völlig offen.
Nachtflug am 8. September 2008 18:40 Wenn jemand Geld verschenkt, wird er wohl anschliessend keine Anzeige erstatten. Wenn noch jemand bezeugen kann, dass von diesem Geld eine gemeinsame Urlaubsreise gebucht werden sollte, war dieses Geld treuhänderisch anvertraut. Wenn der Mann es behält, ist das Unterschlagung.
regideur am 8. September 2008 18:48 Gerade wenn man auseinander geht...der gemeinsame Urlaub ist ja nie zustande gekommen, lässt ihm die Möglichkeit offen zu sagen sie will mir nun eine reinwürgen und behauptet das sie mir das Geld nur geborgt hat. Sie wird Zeugen brauchen um ihre Aussage zu bestätigen. Der Kontoauszug wie sie ihn beschrieben hat wird nicht reichen. Wenn dort tatsächlich nur Urlaub steht gibt das viel Spielraum für Interpretationen.... Er kann genauso gut behaupten das es Schulden sind die sie ihm zurückgezahlt hat für einen Urlaub den er finanziert hat!

wenn es keinen schriftlichen Nachweis gibt, dann hast du sehr schlechte Karten, wenn er denn kein Geld hat, hast du noch schlechtere Karten
und zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten..

Wenn er nicht nachweisen kann, dass es einen Urlaub oder eine Rücküberweisung gab mit Sicherheit.

ich denke schon das das reicht, immerhin hat er ja den mist gebaut und wenn du das dann mit den beleg beweisen kannst, wird er wohl verurteilt werden.

Komischer Freund... Das Geld wirst Du wieder bekommen soweit er in der Lage ist es zurück zu zahlen

wenn es noch zeugen dafür gibt ist die sache perfekt für dich.

Am besten sprichst Du mal bei der örtlichen Polizeiwache vor und lässt Dich beraten. Du kannst Deinem "Freund" ja dann sagen, dass Du bereit bist, die Strafanzeige zurückzuziehen, wenn er seine Schulden beglichen hat.

Schicke ihm einen Mahnbescheid. Gibt es beim Gericht.
Es gilt generell das Prinzip der Unschuldsvermutung, weshalb es nicht ausreicht zu sagen, es war so. Man wird sich sicherlich noch seine Version anhören müssen, was sicherlich durch die Polizei/Staatsanwaltschaft geschehen könnte - allerdings ist es hier eine Frage des öffentlichen Interesses, ob die Staatsanwaltschaft hier einschreitet, da Du ihm das Geld ja offensichtlich freiwillig überwiesen hast. Ob es wegen 800 Euro zu einer Verurteilung kommt bezweifel ich daher, da es sich ja nicht um einen Serientäter handelt, der das "gewerblich" macht.
Einfacher ist wahrscheinlich das Einschalten eines Anwaltes. Um den zu bezahlen kannst Du eine Prozesskostenbeihilfe beantragen. Der Überweisungsträger kann Dir dabei noch sehr nützlich sein. Viel Glück

Im Kommentar von Wolf Richter (hier) steht eigentlich schon fast alles drin. Ich möchet nur den Rat dranhängen einen Rechtsanwalt auf zu suchen und über den das zivilrechtliche Verfahren (Scahdensersatz 800 € plus Zinsen und anfallende Anwalts- und Gerichtskosten) als Klage zu formulieren. Übrigens wer nicht genügend Geld hat um den Vorschuss und das Honorar des Anwalts zu bezahlen sollte sich vorher unbedingt beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, und für das Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen.

Im Kommentar von Wolf Richter (hier) steht eigentlich schon fast alles drin. Ich möchet nur den Rat dranhängen einen Rechtsanwalt auf zu suchen und über den das zivilrechtliche Verfahren (Scahdensersatz 800 € plus Zinsen und anfallende Anwalts- und Gerichtskosten) als Klage zu formulieren. Übrigens wer nicht genügend Geld hat um den Vorschuss und das Honorar des Anwalts zu bezahlen sollte sich vorher unbedingt beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, und für das Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen.