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Anzeige für Minderjährigen beim 1. mal schwarz fahren

Frage von bettdecken bettdecken

Hallo,

ich bin noch 17 Jahre alt, und wurde beim schwarz fahren erwischt. Ich habe ein Ticket, doch bin nur 1 Station weiter gefahren, als ich mit diesem Ticket darf. Der unfreundliche Kontrolleur wollte mein Ticket haben (persönliches Monatsticket) und sagte "Ich gebe Ihnen das erst wieder, wenn Sie sich ausweisen können". Nach kurzer Diskussion hielt der Zug an meinem Zielbahnhof und erst nach dem Aussteigen gab ich ihm meinen Personalausweis. Zuvor wurde ich noch nie erwischt, doch der Kontrolleur stellte mir kein Knöllchen aus oder sonstiges, sondern schrieb sich meine Daten auf Papier auf, gab mir die Tickets wieder und sagte, ich werde von der Bundespolizei hören. Doch was hat der Bundesgrenzschutz mit der DB zu tun?

Wie komme ich da am besten wieder raus? Er notierte sich die Daten, nachdem ich ausgestiegen bin, darauf habe ich extra geachtet, falls es wichtig sein könnte. Auf der Seite von bahn.de wird mir die Verbindung sogar so angezeigt, ich mache mal ein Beispiel. fettgedruckt = RE-halt, sonst nur RB... A-B-C-D-E-F Ich will von A nach D, die Bahn gibt mir an, ich soll nach E fahren und mit der RB zurück nach D (etwas umständlich) und so habe ich das gemacht.

Ich fühlte mich vom Kontrolleur außerdem erpresst, da er mir mein Ticket stehlen wollte und es nur gegen meine Personalien herausgeben wollte.

Ich fragte den Kontrolleur nach seiner Prüfnummer, die jeder Kontrolleur einem Fahrgast vorweisen muss, er sagte jedoch, dass er mir sie nicht geben würde. Es ist auf jeden Fall seine Pflicht, mir diese mitzuteilen, er hat es nicht gemacht, sodass ich nun nicht weiß, welcher Kontrolleur das war, was für mich in diesem Fall sehr wichtig ist.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gregorys gregorys

    Die erste Frage wäre: Wie bzw. weswegen willst Du gegen den Kontrolleur vorgehen und was erhoffst Du Dir? Unfreundlichkeit oder rüder Ton ist keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn. Und Bahnintern: Da kommt absolut nichts bei rum! Insbesondere nicht, wenn Du aus Bahnsicht ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und sie Dir noch eine Strafanzeige ans Bein binden! Inwiefern er die Personalien notiert, vermerkt etc. ist Sache der Bahn und deren eigenen Formvorschriften. Erheblich ist aber hier lediglich die Aufnahme der Personalien, nicht die Form. Wenn er sagte, Du würdest von der Bundespolizei hören, wird die Bahn Strafanzeige wegen Leistungserschleichung stellen. (Aber natürlich kann es auch sein, das der -das unterstellen wir mal- rüde Ton und die mahnenden Worte eher erzieherischer als tatsächlich zur Konsequenz führender Natur waren!) Das Ticket selbst ist der bloße Nachweis über eine Mitfahrtberechtigung. Je nach Verkehrsgesellschaft (und Bahn) wird i.d.R. in den Beförderungsbedingungen (die Du mit Betreten der Bahn oder des Bahngeländes) anerkennst und akzeptierst (diese hängen aus oder können überall auf Verlangen ausgehändigt bekommen werden) die Pflicht zur Herausgabe des Fahrausweises durch den Fahrgast verankert! Ob und welche Angaben ein Kontrolleur gegenüber Fahrgästen machen soll, entscheidet die Verkehrsgesellschaft/Bahn. Nur: Grundsätzlich wird immer davon ausgegangen, das sich ein Betriebsangestellter zur Identifizierung ausweist (durch Dienstbekleidung, dann reicht nach derzeitiger Rechtsauffassung die Namensnennung oder Nennung einer individuellen, der Person zugeordneten Nummer) oder die Bekanntgabe im Mindesten des Namens oder dieser Nummer, durch einen Ausweis. Und wenn er das nicht getan hat, dann ist das für Deinen Sachverhalt dennoch unerheblich, da das höchstens innerhalb der Bahn ein mahnendes Wort gäbe (je nachdem was die Bahn ihrem Personal in solchen Fällen intern vorschreibt), der Sachverhalt bei Dir (mit dem "Schwarzfahren") davon aber unberührt bleibt. Zum Anschreien nur ein Hinweis: Auch wenn es nicht korrekt ist (sofern das so stimmt) von einem Zugbegleiter angeschrien zu werden, zurückschreien ist nicht das geeignete Mittel und erst recht nicht, wenn der Zugbegleiter das Hausrecht hat und er der Meinung ist, das Du durch Dein Verhalten, die von der Bahn fesgelegte Verhaltensordnung verletzt und Dich dann deshalb einfach aus dem Zug schmeißt! Wenn Du nicht regelmäßig Leistungserschleichungen oder andere Straftaten begehst, kommt da nichts bei rum.

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    Antwort von Giovanni47 Giovanni47

    Du bist schwarz gefahren und wurdest bei der Kontrolle erwischt. Natürlich war der Kontrolleur jetzt aus deiner Sicht unfreundlich. Bestimmt hat er den diesen Eindruck auch von dir, du hast ihn mit deinem Verhalten provoziert. Schade.

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    Antwort von steakhouse steakhouse

    Es ist ein unkluger Entschluss den Kontrolleur nach seiner Kontrollnummer zu fragen wenn Du selbst einen Fehler begangen hast. Ob der Kontrolleur unfreundlich ist oder nicht ändert nichts an der Tatsache, dass Du Dich einer Straftat (Erschleichen von Leistungen) schuldig gemacht hast. Du solltest Dein Fehlverhalten einsehen und nicht nach einer Rechtfertigung oder Fehlern bei anderen suchen sondern an Dir arbeiten.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Es ist aber seine Pflicht, mir diese zu geben, da er nun einen Fehler gemacht hat, habe ich doch auch etwas in der Hand.

    Kommentar von steakhouse steakhousesteakhouse

    Und dann? Was willst Du machen? Willst Du dem Richter sagen, dass Du schwarzfahren und andere betrügen darfst, weil ein Dritter einen Fehler begangen hat? Schäme Dich für diese Einstellung und Deine Uneinsichtigkeit.

    Kommentar von BenedictusT BenedictusTBenedictusT

    Schäme dich für diese Einstellung? Geht's noch? Jeder darf mal Fehler machen, besonders mit 17 Jahren.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Genau, außerdem verdient man mit 17 Jahren nicht das große Geld, ich kaufe mir ein Ticket, weil ich schwarz fahren generell scheiße finde, aber für 1 Station 4-5 € mehr bezahlen ist da extrem...da würde jeder so handeln...

    Und eine Anzeige beim ersten mal ist wirklich hart.

    Kommentar von steakhouse steakhousesteakhouse

    Gesetze und Bestimmungen grenzen ab. Und diese Grenze hast Du überschritten. Ganz einfach. Wenn Du 18 wirst dann wirst Du das an Deinem Geburtstag. Und nicht einen Tag früher oder später. Klare Grenze.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Zudem gibt die Reiseverbindung es vor, genau so zu fahren...dann ist es ein Fehler der Bahn, wenn die die Fehler auf ihrer Homepage haben.

    Kommentar von steakhouse steakhousesteakhouse

    Vergiss es. Du bist Uneinsichtig und willst es nicht einsehen. Dann frage ich mich weshalb Du andere fragst, wenn Du ohnehin alles besser weißt.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Ich habe gefragt, wie ich da wieder rauskomme und habe niemanden gesucht, der mir sagt, was für eine scheiße ich doch gemacht habe. Anstatt mich doof anzumachen hättest du mir ja helfen können, Argumente zu finden, wie ich gegen diesem Kontrolleur vorgehe, so wie es auch in der Frage beschrieben wurde :)

    Kommentar von steakhouse steakhousesteakhouse

    Sicherlich gebe Dir keine Argumente um gegen jemanden vorzugehen, der vielleicht unfreundlich war, während Du Dich falsch verhalten hast. Du hast das Unternehmen betrogen. Ganz einfach. Vielleicht wirst Du auch mal betrogen - dann siehst Du es aus einer anderen Sichtweise.

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Du bist absichtlich schwarzgefahren und wolltest bei der Kontrolle deine Daten nicht rausrücken. Das war, gelinde gesagt "unklug". Zu Schwarzfahrern ist es normal klar und deutlich zu sein...besonders wenn die irgendwie ihre Daten verschleiern wollen. Der Konti hätte dich auch festhalten können, bis die Bundespolizei deine Daten aufnimmt. So, jetzt könnte zu dem 40 Euro-Ticket noch ne Anzeige dazu kommen.

    Tipp: Einfach mal merken, wann man das Spiel verloren hat und den Verlust gering halten...

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    Antwort von diroda diroda

    Die Bundespolizei ist auf Bahngelände zuständig. Den Bundesgrenzschutz gibt es schon lange nicht mehr.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz.

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    Antwort von BenedictusT BenedictusT

    Von der juristischen Sache habe ich keine Ahnung, aber sollte es tatsächlich zur Anzeige kommen, lässt sich anhand des Dienstplanes heraus finden, wer der Kontrolleur war. Drucke dir die entsprechende Seite von bahn.de aus - für alle Fälle. Viel Glück, dass du heil daraus kommst.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Danke für die Antwort, habe einen Screen der Seite auf dem PC gespeichert, hoffentlich klappt das...

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    Antwort von woisam woisam

    Das hört sich alles sehr seltsam an. Vieleicht hat der dir nur Angst machen wollen und unternimmt weiter nichts, du bist ja nur minimal schwarz gefahren.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Denke ich eigentlich auch....der Kontrolleur hat schrie mich an, ich schrie ein wenig zurück...

    Ich finde es auch lächerlich, ich fahre jede Woche mit der Bahn und dann scheißen die sich wegen einer Station an...

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Ich denke mal, da wird wohl nichts kommen...

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    Antwort von mamamaus64 mamamaus64

    Ich würde evtl.bei der Bahn anrufen und den Vorfall schildern.Die können anhand der Zugnummer und der Fahrzeit rausfinden welcher Schaffner es war.

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Das hatte ich auch vor, ich warte erst ab, sollte eine Anzeige kommen, habe ich vor, gegen den Kontrolleur vorzugehen.

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    Antwort von Miaka123 Miaka123

    Tja, der Fehler liegt bei dir. Selbst wenn die Bahn dir sagt, du musst eine Haltestelle weiterfahren und somit aus deinem Verkehrskreis raus, eine andere Strecke gibt es nunmal nicht und für solche Fälle gibt es nunmal Zusatztickets, die wenn man noch zur Schule/Ausbildung geht auch zum Teil bezahlt bekommt.

    Du bist nunmal weiter gefahren als du eig durftest, die Konsequenzen musst du dann dafür auch tragen, egal ob er dich im Zug oder beim Aussteigen aufgeschrieben hat.

    Dir wird wahrscheinlich bald ein Zettelchen ins Haus fliegen, wo du der Bahn 40 Euro schuldest.

    LG Miaka

    Kommentar von bettdecken bettdecken

    Den Zettel bekommt man normalerweise sofort, von Geld war beim Kontrolleur nicht die Rede, es ging ihm sofort darum, dass ich angezeigt werde.

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