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Anzeige für Beleidigung (Krüppel)

Frage von Intenso09 Intenso09

Also ein Freund von mir hat eine Behinderung auf seiner einen Körperseite. So eine komische Lähmung die sich vom Aussehen klar bemerkbar macht. Und es gibt Leute die ihn in der Schule täglich absolut Grundlos als Krüppel beschimpfen. Ist es rein theoretisch möglich diese Leute deswegen anzuzeigen und wenn ja welche Folgen hätte es dan für die?

Interessiert mich jetzt weil wir uns da heute mal darüber Gedanken gemacht haben.

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Antworten (12)

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    Antwort von Mondlachen Mondlachen

    Als erstes würde ich den normalen Weg versuchen. Wenn möglich sollten die Eltern des Betreffenden mit eingebunden werden. Erst zum Klassenlehrer, dann Vertrauenslehrer, beim Schülervertreter das Problem ansprechen, Schulelternvertreter einbeziehen und als letzten Schritt beim Rektor der Schule vorstellig werden (dazu einen Gesprächstermin vereinbaren). Wenn alles nichts nützt Anzeige bei der Polizei machen. Einer Anzeige muss durch die Polizei nachgegangen werden. Bei wiederholten öffentichen Beleidigungen kann es durchaus zu jugendstrafrechtlichen Schritten kommen für den Beklagten. Aber auf jeden Fall sollte der Betreffende etwas unternehmen. Kein Mensch hat das Recht einen anderen zu beleidigen.

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Hier mal ein Link zu diesem Thema

    http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kuehl/materialien/fors...

    Einige hier werden sehr erstaunt sein was so alles als Beleidigung gelten kann.

     

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96
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    Antwort von Blacki Blacki

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%BCppel

    Dem eigentlichen Wort nach, ist es die Wahrheit. Da es zutrifft, ist es eig keine Beleidigung sondern eine Tatsache. Folglich würde ich mir eig keine Hoffnung machen. Ich erkenne für meinen Teil keinerlei Tatbestand :/

    de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung

     

    Kommentar von Anna20277 Anna20277Anna20277

    Naja, ich empfinde das Wort "Krückstock" für eine Gehhilfe aber auch als abwertend !

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Es wirkt auf dich vll abwertend, dass heißt aber nicht, dass es aufjedenfall abwertend wirken soll. Wenn nen Arzt zu dir sagen würde, dass du für immer ein Krüppel sein wirst, dann kann man das ja z.B. auch nicht als abwertend abtun oder? Lies dir Wikipedia durch, dann wirst du aufjedenfall nach den ersten Sätzen feststellen, dass es halt nicht nur eine Beleidigung ist, sondern ein Wort, dass sich auf jedweden Menschen mit einer Gehbehinderung bezieht.

    Naja ein Wort ist nur soviel Wert, wie man ihm zollt. Auch kommt es auf die Situation sowie Aussprache an, aber das wäre jetzt zu sehr die Definition einer Beleidigung.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Es kommt darauf an wie es gemeint ist nicht so sehr wie es der Angesprochene es sieht. Ich für meine Teil würde ganz klar wenn mich einer nicht nur aus Spass als Krüppel bezeichnet eine Anzeige wegen Beleidigung machen.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Leider kennt der Wiki-Artikel scheinbar nicht http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__192.html

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    Antwort von finntheking finntheking

    Ja kannst die anzeigen. Bekommen dann eine Geldstrafe. Aber das ist ja auch schwer immer gleich alle anzuzeigen. Weil du ja nicht den Namen von denen weisst. Oder sind es immer dieselben? Am besten du haust demjeningen der es sagt eine rein ;)

    Kommentar von Intenso09 Intenso09

    ja es sind eigentlich immer die selben... und um ALLE leute zu verprügeln würden uns die baseballschläger ausgehen ^^

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Nenne mal pls den Tatbestand.

    Kommentar von finntheking finnthekingfinntheking

    tatbestand ist beleidigung, kann bis zu 1000 euro geldstrafe geben. 

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Beleidigung wird untergliedert in mehrere Sachen. Du kannst nicht einfach irgendwen wegen irgendwas anzeigen. Wenn dir ein Arzt sagt, dass du für immer ein Krüppel sein wirst, dann wirst du ihn z.B. sicher nicht anzeigen können.

    Und trotzdem will ich den genauen Tatbestand wissen (Tatsachenbehauptung, üble Nachrede....). Also üble Nachrede fällt schonmal raus.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Wie wäre es mit

    §187 Verleumdung?

    und komm mir jetzt nicht mit Tatsachenbehauptung , die greift hier nämlich nach einschlägiger Rechtsprechung hier nicht.

    Ein Tip such mal in dem von mit bei meiner Antwort angegebenen Dokument nach Krüppel. :-)

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Zitat Wikipedia:"Verleumdung bedeutet in Deutschland und der Schweiz, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind."

    Ich dachte, er wäre körperlich behindert? Also entweder isser auf wundersame Weise geheilt oder du weißt nicht, was du schreibst.

     

    PS: Wenn man schon was schreibt, dann sollte man auch wissen, was drin steht ;)

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Ich weis was in dem Paragraphen drin steht, nur reicht das alleine in den seltensten Fällen um Beurteilen zu können wie das Gesetz angewendet wird,  deshalb gibt es Kommentare dazu. Deshalb auch mein Verweis auf ein Dokument in dem eine Rechtliche Bewertung erfolgt. Dann wird auch klar unter welchen Umständen das Wort Krüppel als Verleumdung gewertet wird, nämlich genau dann wenn es abfällig gemeint ist. Wenn der Arzt sagt sie werden für immer ein Krüppel bleiben ist das im normalfall nicht abfällig gemeint, Wenn ein Türsteher aber sagt "was willst du Krüppel den hier" ist das abfällig gemeint. Wie ich bereits geschreiben habe es kommt auf den Kontext und die Intension an. Es ist eben nicht so das man unter allen Umständen keine rechtlichen Sanktion zu erwartet hat wenn man eine Menschen mit Behinderung als Krüppel bezeichnet, Ich habe irgendwie das Gefühl dir passt es nicht das die nutzung des Wort Krüppel durchaus problematisch sein kann. So als Hinweis da ganze hat etwas mit Diskriminierung zu tun.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Wieso meinen eigendlich so viele  das Wikipedia eine Gute Quelle ist um etwas zu belegen?

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Das Dokument, welches du erwähnst, wurde auch "nur" als Doktorarbeit. Folglich ist die Person, die das Dokument verfasst hast auch "nur" ein >angehender< Anwalt. Somit hat er seine Infos auch nur aus Büchern und Co gesammelt. Mir passt es nicht, dass die deutsche Sprache immer mehr den Bach runtergeht.

    Ich meine Wikipedia für eine bessere Quelle, als überhaupt keine, nicht? Deine Quelle besteht auch nur aus einer Doktorarbeit. Wenn ichs genau wissen wöllte, dann würde ich auch zu nem Anwalt gehen, aber für irgendwen, den ich nicht kenne, werde ich das sicher nicht tun^^.

    PS: Wenn ich wegen jedem Müll vor Gericht ziehen würde, wo ich mich annähernd angegriffen fühlen würde, dann würde ich nurnoch im Gerichtssaal sitzen. Und vermutlich viele Andere auch.

    PPS: Aber da du es bist, gebe ich dir gerne noch eine 2. Quelle:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

    Falls du es immernoch nicht aktzeptierst, dann zieh vor Gericht und guck ob du gewinnst. Wenn du es schaffst, kannste es ja hier posten, mit Bescheinigung aber wenn ich bitten darf.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Ich hätte da noch §192 StGB

    http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html

    Damit dürfte dann klar sein das eine Tatsachenbehauptung durchaus als Beleidigung angesehen werden kann.

     

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Hier noch ein Link

    http://www.myhandicap.de/forum.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=2826&tx_mmforum_pi1[page]=2

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    Antwort von Pullamann Pullamann

    solchen Subjekten sollte man mal ordentlich eins auf die Gusche hauen.

    Kommentar von kwon56 kwon56kwon56

    Was für ein schlechter Vorschlag.

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    Antwort von Soz47 Soz47

    dein Freund ist bedauerlicherweise Körperbehindert, aber kein Krüppel. Willst ihn auch noch beleidigen?

    Kommentar von paulinchen89 paulinchen89paulinchen89

    Die anderen bezeichnen seinen Freund als Krüppel nicht er!

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Eine Körperbehinderung macht ihn aber zum Krüppel. Das ganze ist eine reine Auslegungssache. Wenn du einen körperlich gesunden Menschen Krüppel, dann wäre es eine Beleidigung. Ich versteh auch nicht, warum die Leute Krüppel als Beleidigung ansehen.

    Kommentar von Anna20277 Anna20277Anna20277

    Hallo Blacki , eine körperliche Behinderung macht ihn NICHT zum Krüppel, sondern zu einem Körperbehinderten ! Warum willst Du das denn nicht verstehen ?

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Zitat Wikipedia: "Der Ausdruck Krüppel (von mittelniederdeutsch kröpel - der Gekrümmte) bezeichnet ursprünglich einen in seiner Bewegungsfähigkeit physiologisch dauerhaft behinderten Menschen."

     

    Somit ist ein körperlich behinderter Mensch immernoch ein Krüppel. Drehe und wende es wie du willst, aber die Definition eines Wortes kannste nicht ändern. Ich will es nicht verstehen, da ich es nicht einsehe sämtliche Wörter die auch nur annähernd böse sein könnten zu verbieten.

    Auch hier führe ich gerne wieder das Beispiel an: Wenn ein Arzt sagt, dass du für immer ein Krüppel sein wirst, dann wird das sicherlich nicht eine Beleidigung sein, sondern eine Tatsache.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Das Wort Krüppel ist aber zum Schimpfword degeneriert, wenn mich sso einer benenne würde gäb es tatsächlich eine Anzeige wengen Beleidigung. Es kommt nicht darauf an was das Wort in seire Ursprünglichen Version Bedeutet sondern wie es heute genutzt wird. Aob du auch noch so verständnisvoll wärst wenn du eine Behinderung hast un dich dann dein Gegenüber als Krüppel beschimft wage ich zu beweifeln. Es kommt natürlich auf den Kontext an in dem das Wort genutz wird.

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    1. Hast du eine körperliche Behinderung? Wenn nein, dann kannst du klagen, ansonsten net. Nebenbei, weswegen willst du dann klagen? Wegne übler Nachrede, was damit alle körperlich Behinderten beleidigen würde?

    2. Wenn ich eine schwere körperliche Behinderung hätte. Hmm. Keine Ahnung, da dort mein Leben anders verlaufen wäre.

    3. Ich hatte schon lange genug mit vielen Problemen zu kämpfen (vermutlich sehr viel mehr als du mit deinen 14 Jahren) und ich hab nie wen angezeigt.

    4. Hatte ich immer jmd. mit irgendeiner Behinderung in der Klasse, also weiß ich zum Thema Behinderung auch so ein bisschen was.

    5. Eben es kommt auf den Kontext an. Allerdings kann der nicht genau vor Gericht nachgewiesen werden.

    Übringends könnte ich laut deiner Definition schon jmd verklagen der mich Mensch nennt. Es könnte ja böse gemeint sein.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Dir ist aber schon klar das keine einzige Angabe in meine Profil richtig sein muss? :-) 

    Zu 1)

    Natürlich kann ich auch mit einer Behinderung klagen wenn mich einer mit dem Wort Krüppel beleidigt, Nehmen wir doch mal den auspruch "Was willst du Krüppel den?" Da werde ich mit Sicherheit vor Gericht eine Beleidungskalge durch bekommen. Wie bereits geschrieben es kommt immer auf den Kontext an.

    zu 3)

    Ich habe auch noch keine Wegen Beleidigung angezeigt, das bedeute aber nicht das es Situationen geben könnte in denen ich das machen würde. Trotzdem werde ich mich bestimmt nicht von jeden dahergelaufene als Krüppel beschippfen lassen.

    zu 5)

    Ich denke schon das der Kontext vor Gericht nachgewiesen werden kann, vieleicht nicht immer aber in vielen Fällen geht das.

     

     

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Hier mal ein rechtliche Bewertung

    http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kuehl/materialien/forschung/fsth.pdf

    Auf Seite 17

    unter der Überschrift

    Über die Beleidigung von Behinderten Menschen

     

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Ich habe gerade mal mein Profil angesehen, wie du auf ein Alter von 14 kommst ist mir ein Rätsel, da steht nämlich überhaupt kein Geburtsdatum :-)

     

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Da steht nicht etwa eine 96 oder so nneeeeeiiiiiiinnnnnnn >_<

    Naja mir solls egal sein, ich werde die Leute nennen, wie ichs für richtig halte. Soll er sie halt anzeigen, wenn er damit durchkommt wirds schon fast traurig für DE, wenn nicht bleibt er auf den Kosten sitzen. Ich bin kein Anwalt und ebenso werde ich auch keinen Einschalten, nur um zu erfahren was jetzt richtig ist.

     

    PS: Eine Beleidigung ist mMn nur eine wenn man sie auch als solche ansieht. Auch weiß ich nicht, was an dem Wort Krüppel so schlimm ist, aber lassen wir das.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    "Da steht nicht etwa eine 96 oder so nneeeeeiiiiiiinnnnnnn >_<"

    Und du denkst ich bin so behämmert und schreibe ausgerechnet in meinem Alias mein Geburtsdatum? Wenn ich möchte das man weiß wie alt ich bin, dann schreibe ich meine Geburtsdatum ins Profil.  Ich bin auch schon etwas älter und weis genau wann ich wieviel über meine Identität bekannt geben möchte.  :-)

    "PS: Eine Beleidigung ist mMn nur eine wenn man sie auch als solche ansieht. Auch weiß ich nicht, was an dem Wort Krüppel so schlimm ist, aber lassen wir das."

    Ich sehe das so, wenn einer mich als Krüppel beschimpft ist das eine Beleidigung, wenn es aus Spaß gesagt wird dann nicht.

    Das Wort Krüppel ist heute nun mal Negativ besetzt, da ändert auch die Tatsache nichst dran das es früher mal anders gewesen ist.

    Hast du selber eine Behinderung? Ich habe eine und ich halte es für eine Beleidigung wenn ich von Menschen, mit denen ich nicht befreundet bin, Krüppel genannt werde, insbesondere weil mein Gegenüber normalerweise wenn er mich eine Krüppel nennt mich auch beleidigen will. In so einem Fall sollte er dann auch den Arsch in der Hose haben mit den Konsequenzen zu leben und die heißt nun mal Anzeige wegen Beleidigung oder wie auch immer der genaue Tatbestand heißt.

     

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    *"Und du denkst ich bin so behämmert und schreibe ausgerechnet in meinem Alias mein Geburtsdatum? Wenn ich möchte das man weiß wie alt ich bin, dann schreibe ich meine Geburtsdatum ins Profil.  Ich bin auch schon etwas älter und weis genau wann ich wieviel über meine Identität bekannt geben möchte.  :-)"*

    Ich gehe von einem Standartuser aus. Also ja das glaube ich durchaus ;)

     

    *"Ich sehe das so, wenn einer mich als Krüppel beschimpft ist das eine Beleidigung, wenn es aus Spaß gesagt wird dann nicht."*

    Und genau, wegen Leuten, wie dir ist es erst eine Beleidigung geworden. Weil se drauf eingehen und sich nicht denken: "Was wäre so schlimm dadran".

    *"Hast du selber eine Behinderung? Ich habe eine und ich halte es für eine Beleidigung wenn ich von Menschen, mit denen ich nicht befreundet bin, Krüppel genannt werde, insbesondere weil mein "*

    Um genau zu sein mehrere, aber lassen wir das.

     

    *"In so einem Fall sollte er dann auch den Ar*ch in der Hose haben mit den Konsequenzen zu leben und die heißt nun mal Anzeige wegen Beleidigung oder wie auch immer der genaue Tatbestand heißt."*

    Hab ich ja gesagt. Soll er doch machen. Wenn er durchkommt isses irgendwo traurig. Wenn nicht ist es halt so.

     

    PS: Meiner Meinung nach ist die Bezeichnung "Mensch" für mich auch eine Beleidigung, wenn ich so sehe, was alles an "menschlichen" Wesen rumrennt. Wenn jmd in einen Autounfall verwickelt ist, dann darf er nicht umbedingt Hilfe erwarten. Nein es muss erstmal gegafft werden. Folglich ist auch dies etwas Negatives. Darf ich jetzt jeden verklagen, der mich als Mensch bezeichnet?

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Hallo Blacki schon mal massiv beleidig worden? Ich kenne Fälle in denen das Wort Krüppel gezielt genutzt wurde um zu beleidigen und verletzen und in solchen Fällen ist es in meine Augen durchaus Sinnvoll dagegen vor zu gehen. Zum Glück wird in der deutschen Rechtsprechung tatsächlich nicht so sehr das benutze Wort sondern das Ziel betrachtet wird mit dem es Genutzt wird, Ich empfehle mal ein Blick ins Gesetzbuch. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__192.html

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    Antwort von bugderachte bugderachte

    Gehe DU zu einem Vertrauenslehrer sprich mit ihm drüber

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    Antwort von Intenso09 Intenso09

    naja er ist grad 16 geworden und in diesem alter werden lehrer nur ungern eingeschaltet weil es auserhalb der schule so zu noch größeren problemen führen würde. deshalb finde ich den direkteren weg eher besser. auf der hauptschule haben die es ja sowieso nicht so mit der toleranz und ob die da ein lehrer mal deswegen zur rede stellt ist denen egal.

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    Antwort von paulinchen89 paulinchen89

    Erzähl das deinem Klassenvorstand, viel mehr kannst du da nicht machen. Theoretisch wäre es vielleicht möglich, aber so einen Fall würde niemand übernehmen, weil es nichtt viel zu holen gibt. Schlimmstenfalls kriegen die Eltern der Kinder eine drüber, das wars.

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    Antwort von kkeks kkeks

    ja, das ist durchaus möglich. wenn das so gehäuft auftritt, könnt ihr schon bei der polizei anzeige erstatten, die müssen das aufnehmen - vllt schüchtert das die leute etwas ein. der erste weg sollte aber mal zum rektor führen, der sich dann mit den eltern der betreffenden in verbindung setzt- oft kuschen solche asis dann ja, wenn papa ihnen den marsch bläst, und jmd. wegen ner behinderung anzugehen ist nun wirklich das allerletzte.

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    Antwort von Osnabrueckerin Osnabrueckerin

    Ja, man kann Anzeige wegen Beleidigung erstatten. Es könnte eine Geldstrafe folgen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Tatbestand? Und sag nicht Beleidigung, da das gegliedert wird. Siehe dazu Wikipedia: Beleidigung

    Kommentar von Osnabrueckerin OsnabrueckerinOsnabrueckerin

    Doch, es ist aber Beleidigung. Wieso soll ich etwas anderes sagen, wenn es so ist. :D

    Kommentar von Blacki BlackiBlacki

    Wenn jmd geistig behindert ist, dann hat er eine gestige Behinderung. Folglich ist er ein Behinderter. Dies ist nicht abwertend, sondern eine Tatsache. Nebenbei wollte ich wissen unter welchen Tatbestand das Wort Krüppel, bei einem "Krüppel" denn fällt.

    Nebenbei: Ein Wort wird individuell bewertet. Somit hat es nur die Bedeutung, die man ihm zuschreibt. Wenn ich jmd Storch nenne, dann kann das für mich als eine Beledigung von ihm gelten, was nebenbei gesagt unter üble Nachrede fallen würde, wenn du dir Wikipedia angesehen hättest, und für ihn einfach seltsam sein.

     

    Ich kann auch spaßeshalber sagen, dass der Himmel pink mit lila Flecken ist und behaupten, dass es ne Tatsache ist. Warum sollte ich was anderes sagen?

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96
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    Antwort von rompi rompi

    Klar, wegen Beleidigung, aber am Ende des Tages bringt es nichts. ..leider!

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