1

Anzeige erstatten wegen Copyrightverletzung und evtl. Rufmord?

Frage von flightlessbiird flightlessbiird

Hallo,

vor einiger Zeit hat ein bester Freund per Teamwiever ein Bikinibild von mir auf seinen Pc gezogen und an meiner ganzen Schule + Umkreis verteilt. Meine Eltern wollen, dass ich eine Anzeige erstatte. Aber was hab ich davon? Ich finde, dass es die Sache nur noch einmal aufwühlen würde.

Muss er dann Geld bezahlen & wer bekommt das? Weil er ja das Copyright von meinem Bild verletzt hat & ist das auch Rufmord? Wie kann oder sollte ich da vorgehen?

Liebe Grüße

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Antwort von Nordseefan Nordseefan

    Copyright hast du nur wenn du das Bild hast schützen lassen. Allerdings haat du das Recht am Bild. Ob es Rufmord ist ? Eher nicht den so was verwerfliches ist ein Bikini jetzt auch nicht. Natürich kannst du Anzeige erstatten,denn sowas ist kein Kavaliersdelikt. Aber Geld wirst du nicht bekommen. Eher schon der Verteiler Sozilasstunden.

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    Was heißt denn bitte "schützen" lassen?

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Das heißt das der keine Ahnung hat.

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    Ja, ich muss wissen, was "schützen" lassen heißt, damit ich sagen kann, ob ich es gemacht hab oder nicht ^^

    Kommentar von Nordseefan NordseefanNordseefan

    Das jetzt zu erklären ist kompielzeirt. Ich sags mal einfach: Warst du auf irgendeinem Amt und hast gesagt das ist meins das darf keiner haben/nachmachen?

    Kommentar von Nordseefan NordseefanNordseefan

    Ich denke mal ich hab mehr Ahnung als du. Du darfst ich jedes Bild/Zeichen verwenden wie es dir passt. Die Macher dieser Sachen haben es beim Amt schützen lassen.

  • 0
    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Ich würde ihm erst mal sagen das er das Bild raus nehmen soll weil du sonst zur Polizei gehst und ihn anzeigst. Dann wird er das sicher löchen.

    Muss er dann Geld bezahlen & wer bekommt das?

    Du bekommst es jedenfalls nicht^^

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    Wir haben bei dem schon angerufen, erst hieß es dann, dass er es nicht verbreitet hat, aber nach & nach hat er dann immer mehr leute genannt, denen er es geschickt hat.

    Nur ich werde immer öfters drauf angesprochen & ich fand es damals schon unangenehm & jetzt hab ich das Gefühl, dass mich das die ganze Zeit verfolgt.

  • 0
    Antwort von Wurzelgnom Wurzelgnom

    Wer hat denn das Bild gemacht? Er oder Du? Wer ein Bild gemacht hat, der besitzt das Urheberrecht. Und wer das Urheberrecht verletzt, indem er das Bild veröffentlicht, ohne den Urheber um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Urheberrechtsverletzung und so etwas ist strafbar. Das kann ich aus eigener, leidvoller Erfahrung bestätigen. Bei handelte es sich zwar um kein Bikini-Foto, sondern um ein beliebiges Foto aus dem Internet, welches ich auf meiner Seite veröffentlicht habe.

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    Ich hab es selber gemacht, für meine beste Freundin, damit die meinen neuen Bikini sieht. Aber er hat es sich dann besorgt und verbreitet.

    Kommentar von Wurzelgnom WurzelgnomWurzelgnom

    .....na denn kannst du ihn wegen Urheberrechtsverletzung dran bekommen, sofern du das willst! Zur Sicherheit würde ich allerdings noch einmal jemanden fragen, der in diesem Thema besser Bescheid weiß. Nicht direkt einen Rechtsanwalt (wenn du natürlich privat jemanden kennst, wäre das optimal), aber man kann sich auch im Internet für ein paar Euro schlau machen. Da gibt es Kanzleien, die sich auf solche Auskünfte im Internet spezialisiert haben. Einfach mal google´n. Du solltest natürlich in einem solchen Fall hieb und stichfeste Beweise haben.

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    Er hat es selber zugegeben & genug Leute meinten, dass sie das Foto von ihm bekommen haben.

    Ich hab mich schon ein bisschen schlau gemacht, dass man jemanden deswegen anzeigen kann, wusste jetzt aber nicht genau, was passieren würde.

    Danke!

    Kommentar von Wurzelgnom WurzelgnomWurzelgnom

    ...na ja, dann mit Anlauf! Das wird ihm eine Lehre sein!

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    im deutschen Strafgesetzbuch wirst du weder den Tatbestand der "Copyrigtverletzung" noch den des "Rufmordes" finden.

    Wende dich am besten an deine schlauen Eltern, mit etwas Fantasie lässt sich da was konstruieren, aber Geld erhälst du auf keinen Fall.

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    Ja, meine Eltern meinten, dass wir zur Polizei gehen sollten. Aber was würde das bringen?

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    im Endeffekt bringt es dir nichts. Außer Genugtuung, wenn dein bester Freund strafrechtlich nicht vorbelastet ist, erhält er ggf. eine Verwarnung, da kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem dann drin steht, dass er sowas nicht mehr machen darf. Und wenn er Pech hat, muss er noch zwei oder drei Tage im Altersheim arbeiten o)

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    Bestraft werden, soll er auf jedenfall, denn dank ihm hab ich jetzt genug Probleme.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    nun, eben das ist die große Frage. Es kann auch passieren, dass überhaupt nichts passiert, und du dich durch ne Anzeige lächerlich machst. Es ist aus der Ferne schwierig zu beurteilen.

  • 0
    Antwort von ati11 ati11

    hast du das bild schützen lassen ?

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Schützen lassen??? Von wem??? Es ist nicht erlaubt bilder von anderen Leuten ohne deren einverständniss im Internet zu veröffentlichen

    Kommentar von flightlessbiird flightlessbiird

    was heißt "schützen" lassen?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.