Anzeige erstatten, gegen eine Freundin die private bilder videos sprachnachrichten und geheimnisse schickt und erzählt?

3 Antworten

Du kannst es bei der Polizei anzeigen. Zumindest red mit der Polizei, sie werden dich nicht einfach wieder weg schicken. Es ist eine Straftat! Ausserdem rate ich dir dich von ihr fern zu halten. Jemand der das tut kann man nicht Freund nennen. Sie wird es immer wieder tun.

Wenn sie das schon mal gemacht hat, warum hast du ihr damals verziehen? Ich bin mir nicht ganz sicher, aber handelt es sich hierbei nicht um Rufmord? Geh doch lieber zur Polizei und frag da mal nach was du machen kannst.

Hallo cheeseburger00,

wenn eine Person Bilder oder Videos von Dir weiterschickt, die in einem Bereich wie zum Beispiel in einer Wohnung oder wie von Dir geschildert in einem Krankenhaus aufgenommen worden sind, der besonders gegen Einblick von außen geschützt ist, könntest die Polizei ein Strafverfahren gegen diese Person nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen einleiten:


§ 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 
  2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 
  3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder 
  4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.  


§ 22 Kunst‐Urheberrechtsgesetz 

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


§ 33 Kunst‐Urheberrechtsgesetz

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Selbst wenn die Bilder von Dir in der Öffentlichkeit aufgenommen worden und von Jemanden ohne Deine Einwilligung weiterschickt oder veröffentlicht , ist eine Strafverfolgung nach den §§ 22 und 33 Kunst-Urhebergesetz möglich

Aber auch das Weitergeben und Veröffentlichen von aufgezeichneten Gesprächen kann eine Straftat nach folgendem Gesetz da stellen:


§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
     


 also frage ich ob sich anzeigen überhaupt lohnt .. ?

Damit der oder Diejenige für die Weitergabe und Veröffentlichung der von Dir genannten Aufnahmen bestraft werden kann, muss man die Tat natürlich beweisen können.

Dazu ist aber nicht unbedingt die Aussage von weiteren Personen nötig. Auch Deine Aussage zählt ja als sogenannter Personenbeweis.

Auch ist es schwer abzuschätzen, welche Strafe zu erwarten ist. Hier eine Prognose abzugeben ist schlichtweg unmöglich.

Unwahrscheinlich ist eine Freiheitsstrafe. Wahrscheinlich wird es eine Geldstrafe geben, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht vorher einstellt.

Aber das soll ja nicht Dein Problem sein, sich damit zu beschäftigen.

Stell den entsprechenden Strafantrag, mach Deine Aussage, um den Rest kümmert sich die Polizei, die Staatsanwaltschaft und letztendlich der Richter. Dich Kostet der Strafantrag schließlich kein Geld und es ist Dein gutes Recht das Verhalten nach den oben genannten Rechtsgrundlagen durch Stellung eines Strafantrages verfolgen zu lassen.

Schöne Grüße
TheGrow