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Anzeige erstatten bei Mietrückständen ist das möglich ?

gefragt von littlejoe2008 am 09.05.2008 um 17:00 Uhr

Meine Mieterin hatte 3 Monate Mietrückstände und ist dann ohne Kündigung ausgezogen ohne auch dass Sie die Schlüssel abgeben hat nun sind es 6 Monate Mietrückstand und es wird immer mehr habe neue Adresse rausgefunden und ihr eine Ratenzahlung angeboten jedoch keine Reaktion nun will ich sie anzeigen wegen "Mietbetrugs" kann ich das eigentlich ?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Mai 2008 17:01
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eine Anzeige bringt nichts, eröffne beim zuständigen amtsgericht ein Mahnverfahren, was dann bis zur ESV getrieben wird

Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmallspackenmann am 9. Mai 2008 17:03

genau DH !!


DrSeltsam
beantwortet von DrSeltsam am 9. Mai 2008 17:03
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Kämst du über eine Strafanzeige zu deinem Geld?

Du solltest eher den Zivilrechtsweg beschreiten, wenn näherungsweise genügend wirtschatfliche Substanz bei der ehemaligen Mieterin vorhanden ist.

Beachte auch die sog. "Scahdensminderungspflicht", also zB die Wohnung mit ausgetauschtem Schloß weiter zu vermieten, nachdem sie weg war.


anonym
beantwortet von Rolfe am 9. Mai 2008 19:49
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Eine Strafanzeige bringt nichts - Betrug wäre es nur, wenn bereits mit Abschluss des Mietvertrages der Vorsatz bestand, die Miete nicht zu zahlen. Unterschlagung kommt auch nicht in Betracht, weil man nur bewegliche Sachen, aber keine Forderungen, unterschlagen kann. Das hilft wirklich nur ein gerichtlicher Mahnbescheid.


anonym
beantwortet von opderberg am 10. Mai 2008 01:49
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auf jeden Fall Strafanzeige stellen, auch wenn nichts zu holen ist. Setzen Sie sich mit dem neuen Vermieter in Verbindung. Die die von einer Anzeige abraten sind entweder selber Mietnomaden oder verstehen das System nicht. MfG JJ


anonym
beantwortet von Wicket am 9. Mai 2008 18:06
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Vorsorglich, auch wenn es nichts bringt, finde ich du solltest ruhig Anzeige erstatten. Es hat schon so manchesmal gerade daran gehangen, das gegen den Geschädigten entschieden wurde. Tausche die notwendigen Schlösser auf jeden Fall aus. Sollte die Person auch noch Gegenstände zurück gelassen haben, bist du auch noch verpflichtet, diese eine zeitlang aufzuheben.

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 11. Mai 2008 14:17

dort kann man evtl. das vermieterpfandrecht nutzen...


gnat01
beantwortet von gnat01 am 11. Mai 2008 14:23
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  1. Mahnbescheit beim Amtsgericht
  2. Neue Vermieter unterrichten
  3. Schloss austauschen und neu vermieten. Wenn beim nächsten Mieter auch dieses Problem auftreten sollte, sofort beim ersten Zahlungsverzug eine Abmahnung schicken verbunden mit einer Kündigung, die erst aufgehoben wird wenn das Geld da ist. Falls nicht gezahlt wird kündigung durchführen.
  4. denn fall als lehrgeld auffassen...

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