Meine Mieterin hatte 3 Monate Mietrückstände und ist dann ohne Kündigung ausgezogen ohne auch dass Sie die Schlüssel abgeben hat nun sind es 6 Monate Mietrückstand und es wird immer mehr habe neue Adresse rausgefunden und ihr eine Ratenzahlung angeboten jedoch keine Reaktion nun will ich sie anzeigen wegen "Mietbetrugs" kann ich das eigentlich ?

eine Anzeige bringt nichts, eröffne beim zuständigen amtsgericht ein Mahnverfahren, was dann bis zur ESV getrieben wird
Kämst du über eine Strafanzeige zu deinem Geld?
Du solltest eher den Zivilrechtsweg beschreiten, wenn näherungsweise genügend wirtschatfliche Substanz bei der ehemaligen Mieterin vorhanden ist.
Beachte auch die sog. "Scahdensminderungspflicht", also zB die Wohnung mit ausgetauschtem Schloß weiter zu vermieten, nachdem sie weg war.
Eine Strafanzeige bringt nichts - Betrug wäre es nur, wenn bereits mit Abschluss des Mietvertrages der Vorsatz bestand, die Miete nicht zu zahlen. Unterschlagung kommt auch nicht in Betracht, weil man nur bewegliche Sachen, aber keine Forderungen, unterschlagen kann. Das hilft wirklich nur ein gerichtlicher Mahnbescheid.
auf jeden Fall Strafanzeige stellen, auch wenn nichts zu holen ist. Setzen Sie sich mit dem neuen Vermieter in Verbindung. Die die von einer Anzeige abraten sind entweder selber Mietnomaden oder verstehen das System nicht. MfG JJ
Vorsorglich, auch wenn es nichts bringt, finde ich du solltest ruhig Anzeige erstatten. Es hat schon so manchesmal gerade daran gehangen, das gegen den Geschädigten entschieden wurde. Tausche die notwendigen Schlösser auf jeden Fall aus. Sollte die Person auch noch Gegenstände zurück gelassen haben, bist du auch noch verpflichtet, diese eine zeitlang aufzuheben.
gnat01 am 11. Mai 2008 14:17 dort kann man evtl. das vermieterpfandrecht nutzen...

genau DH !!