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Anzeige durch Handynumer

Frage von nightwish123 nightwish123

Hallo wie ist das wenn man sich duch eine person belästig fühlt man aber nur die handy nummer hat und einen namen (also keinen nachnamen keinen wohnort etc...) kann man diese person wegen belästigung anziegen oder ist diese durch den datenschutz (also name etc wird durch namen nicht rausgegeben,auch nicht der poliozei) "geschütz"!?!?

vielleicht kann man dir das jemand sagen!?!?

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Antworten (7)

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    Antwort von Monika100 Monika100

    Manche Handys bieten die Möglichkeit, dass man Nummern sperrt, also dass man von gewissen Nummern nicht mehr angerufen werden kann (unter Systemeinstellungen). Das wäre eine effiziente Möglichkeit. Du kannst natürlich auch Deine Rufnummer ändern und die neue Nummer geheim halten, dann kann Dich diese Person auch nicht mehr erreichen. Natürlich steht Dir der Weg zur Polizei auch frei.

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    Antwort von MarianneW MarianneW

    Natürlich kannst du jemanden anzeigen der dich belästigt, auch wenn er dir unbekannt ist oder du nur ein paar Hinweise wie Vornamen oder Telnummer hast - da kümmert sich dann die Polizei drum, so sie dies nicht als Kinderkram abtut. Wir wissen ja nicht, was du unter "Belästigung" verstehst und weshalb du dem anderen deine Nummer gegeben hast..

    Kommentar von nightwish123 nightwish123

    okay aber wie ist das ich habe lange nichts mehr vn der peron gehört und alle textmeldungen die ich verfasst habe bzw er mich geschrieben habe gelöscht...jetzt hat er sich wieder gemeldet und gefrgt wies mir geht hab gesagt adss er mich in ruhe lassen soll 2x er war auch nicht aufdringlcih oder so aber ich habe einfach genug,hab ihm gesagt er solle meine nummer löschen aber er hat dann ochmal nachgehakt...zähl das direkt als belästigung?!!?

    Kommentar von MarianneW MarianneWMarianneW

    Nein, DAS wäre ein typisches beispiel für Kinderkram :-)

    Kommentar von maikaefer maikaefermaikaefer

    Das ist wirklich Kinderkram. Die Mitteilungen würde ich schlicht ignorieren und einfach löschen. Nachdem du ihm eindeutig mitgeteilt hast, dass du kein Interesse hast, sollte er das kapieren, wenn er keine Reaktionen mehr von dir bekommt.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    ja, du kannst jemanden auch Anzeigen, wenn du absolut nichts von ihm weißt. Die Anzeige geht dann gegen Unbekannt, und es liegt dann an der Polizei und Staatsanwaltschaft, ob und wie sie dann ermitteln. Und die Handynummer ist ja schon einmal ein guter Anhalt.

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    Antwort von Vmax1200 Vmax1200

    durch die Handynummer kann man die Person ausfindig machen,bei der Polizei wegen Nötigung eine Anzeige machen

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    Antwort von Kessko Kessko

    Die Polizei kann doch was tun, wenn du denjenigen anzeigst. Die finden doch raus, wer das ist, der dich belästigt und wenn du die Nummer weißt dürfte es durch die Beamten doch kein Problem sein.

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    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Wenn Du Dich wirklich stark gestört fühlst und es Dir nicht möglich ist, das ganze einfach zu ignorieren, erstatte bei der Polizei Anzeige wg. "Nachstellung" (besser bekannt als "Stalking", §238 StGB).

    Mit der Handy-Nr. ist es für die Polizei normalerweise kein Problem die Person herauszufinden, die Dich belästigt. Irgendwelche Datenschutzrichtlinien greifen hier nicht, bzw. ist der Eingriff durch die Strafprozessordnung rechtmäßig

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    Antwort von Sieslack Sieslack

    Einfach ignorieren und wieder löschen. Thats all

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