Hallo Leute!
Ich habe zuletzt ein Mädchen zufällig kennengelernt im Internet, auf der Plattform Schülervz.net. Wir haben ein wenig gechattet, und dieses über ein paar Tage. Ihr Freund jedoch ist extrem eifersüchtig und hinterliß mir, als er mitbekam, dass wir nur "chatteten" folgende Sätze auf der für alle Menschen sichtbaren Pinnwand von mir:
ey du dreckiger bastard noch ein wort zu bea und du bist geschichte...überleg dir lieber dreimal wen du anbaggerst!
sowie zwei Minuten vorher
Êy du hund noch ein satz zu bea und du bist erledigt.....khalts bloß nich fürn spaß
Ich hab schon hier gelesen von Vergehen und anderen Sachen, dass es erst Sinn machen würde bei Todesdrohungen etc. Jedoch ist der Satz " du bist erledigt" "und du bist geschichte" keine? Dazu wie siehts aus mit einer Beleidigung?
Danke für eure Tipps

Wenn du dich bedroht fühlst , dann zeig ihn an, bzw. wende dich an SchülerVZ direkt, das Forum wird doch betreut oder?
Ich gehe mal davon aus, dass du Schüler bist. Rede mit deinen Eltern darüber und mach eine Anzeige. Meißtens ist es aber eh nur dummes rumgelaber von kleinen pubertierenden "Hoppern".
ich würde zur Polizei damit gehen. Für mich und die Beamten ist das Bedrohung.
GerdaG am 20. Oktober 2008 12:47 Die werden sich kaputtlachen.
mikael am 20. Oktober 2008 12:49 Die lachen sich nicht kaputt.
Boschi am 20. Oktober 2008 12:49 3 x DH!!!!!!!! an mikael
kara222 am 20. Oktober 2008 12:54 Von mir auch !
sorry leuts, ich kenne so einen Fall, der Knabe hat damals (vor 2 Jahren) 6 mon. auf Bewährung bekommen. Bedrohung und Beleidung ist kein Kavaliersdelikt mehr.
Imbecillitas am 20. Oktober 2008 13:06 ist aber im netz schon was anderes. solange er ihn nicht real bedroht wird es da sicher nicht mal ne gerichtsverhandlung geschweige denn verurteilung geben...
Imbecillitas am 20. Oktober 2008 13:03 von mir nicht. die lachen sich vieleicht nicht kaputt aber sich wirklich drum kümmern werden die sich auch nicht...
Jeder der eine Anzeige erstattet, kann in die Akte Einsicht nehmen, also kontrollieren, was getan wurde und ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Imbecillitas am 20. Oktober 2008 13:22 ach komm...
die werden ihm schon auf der wache oder am telefon sagen, daß die sache keine großen aussichten auf gerichtliche verfolgung hat...
wenn er drauf beharrt, werden sie denjenigen ausfindig machen und die sache an die staatsanwaltschaft abgeben und die wirds dann einstellen, insofern derjenige jetzt nicht eine kriminelle vorgeschichte hat.
was er erreichen kann ist, daß die polizei mal bei demjenigen anruft oder ihn zur stellungnahme einbestellt. mehr nicht.
die dienstaufsichtsbeschwerde wird doch bezüglich der schwere des vergehens beurteilt und wenn das als gering eingeschätzt und nicht verfolgungswürdig ist, gibts da auch nichts zu beanstanden.
Die Schwere des Vergehens hat nichts mit den Dienstpflichten der Polizeibeamten zu tun. Anzeige ist Anzeige.
Imbecillitas am 21. Oktober 2008 13:48 ... aufdieschulterklopf ...

Anzeige machen wenn Du diese Sätze beweisen kannst, sollte es dazu kommen, ist dies nicht mehr eine Straftat im Affeckt sonder vorsätzlich.
Ich muss ja sagen, dass hier einige Leute manchmal nichts Sinnvolles zum Thema beitragen. Nur weil diese "Geschichte" im Internet ablief, heißt es nicht, dass dort kein geltendes Gesetz herrscht. Wenn man sowas nicht weiterverfolgt, wird die Person weiter andere Personen bedrohen. Manchmal muss man anderen Leute drohen, aber nicht, wegen einer simplen Internet-Text-Konversation bzw. so wie es im simplen Primitiv-Internet-Denglisch heißt "Chat". Du musst ihn auf alle Fälle anzeigen - verfass eine Unterlassungerklärung und bewirk gegebenfalls eine Unterlassungserklärung vor Gericht. Meißtens ist dies aber schon garnicht notwendig, weil die drohenden Personen schon selber merken, dass sie sich gerade mit einem echten Menschen, welcher handlungsfähig ist, unterhalten.
Wichtig: Beware alle "Drohungen" auf - mach Screenshots von den Konversationen.
Und was wenn ich in Angst nun lebe? Grade dann wenn ich auf einen Geburtstag muss , in seiner Stadt - wo er den Veranstalter kennen könnte?? Ich frag doch nicht aus Spaß...
kiki68 am 20. Oktober 2008 12:47 "Und was wenn ich in Angst nun lebe" - interessante Formulierung...
Boschi am 20. Oktober 2008 12:49 "interessante Formulierung", inwiefern?
kara222 am 20. Oktober 2008 12:49 Vertraue dich zuerst mal deinen Eltern an, sie helfen dir bestimmt.
Liebe/r Cristiano7,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support

bei Schüler Vz ist das doch ein Standartumgangston. Also reg Dich nicht auf. Melde Dich ab und Ruhe ist

Geh auf jeden Fall zur Polizei, erzähl die Geschichte und lass' dich informieren. Falls die das wirklich nicht sooo ernst nehmen, egal, fragen kostet nichts. U.U. bist du dann etwas beruhigt!

Ich glaube, unsere Gerichte haben andere Sorgen als ein blödes Gelaber im Netz. Such Dir mal was nettes zum Chatten...
Boschi am 20. Oktober 2008 12:47 Das ist leicht gesagt, wenn man nicht selber betroffen ist!
richtig
kara222 am 20. Oktober 2008 12:58 genau, wer selbst Kinder hat, denkt da ein bisschen anders
Auch Lehrer-Mobbing auf dieser Plattform ist etwas, mit denen Gerichte befasst werden sollten. Wer auf SchülerVz glaubt, Narrenfreiheit zu haben, holt sich die Motivation, im realen Leben genauso vorzugehen.

sie scheint ja einen tollen Freund zu haben.
entweder steht sie auf deiner Seite oder auf seiner Seite.
aber nicht auf beiden!
kannst dich also getrost von beiden fernhalten oder du gehst zur Polizei
danke für die schnelle hilfe;)
aber inwiefern mit der Unterlassungserklärung das funktionieren soll, müsst ihr mir ma definieren!
Es gibt den Tatbestand der gefährlichen Drohung, allerdings ist die Formulierung hier meiner Meinung nach zu nebulos und vage. Wenn Kindern sagen "Du bist Geschichte" muss damit nicht dasselbe gemeint sein als wenn das Erwachsene sagen. Schüler sind ja generell verbal viel aggressiver als Erwachsene.
Was die Beleidigung betrifft, so ist SchülerVZ ist nicht Öffentlichkeit im allgemeinen Sinn, denn nur angemeldete Mitglieder haben Zugriff. Eine solche Anzeige könnte daher im Sand verlaufen.
Auf Schüler VZ sind aber nur regestrierte Mitglieder so daß eine Strafverfolgung schon Sinn hätte. Ob die Anzeige einen Sinn macht , wird sich im Verlauf zeigen, aber er kann den Vorfall auf jeden Fall Schüler VZ melden,ich denke er erreicht damit,daß der User gesperrt werden könnte.
Eine Strafverfolgung hat nur dann Sinn, wenn die Staatanwaltschaft eine Anzeige auch weiterverfolgt, weil sie den Sachverhalt als strafbaren Tatbestand wertet. Ob man den Angezeigten ermitteln kann oder nicht, ist zweitrangig (es gibt auch Anzeigen gegen Unbekannt).
Eine Meldung an die Betreiber ist auf jeden Fall sinnvoll. Die setzen aber natürlich eigene Maßstäbe dafür, welchen Umgangston sie tolerieren.
Äusserungen "Bastard" "Hund": Beleidigung im Sinne des Gesetzes.
Äusserung "Du bist Geschichte" lässt bezgl. der Bedeutung kaum Zweifel offen. Somit durchaus als Bedrohung zu interpretieren.
Jegliche Chatrooms haben öffentlichen Charakter.
Im Falle der Anzeige kann die Staatsanwaltschaft beim Provider/Betreiber des Chatrooms anhand der IP-Nummer durchaus feststellen wer was zum fraglichen Zeitraum geschrieben wurde.
Ob SchülerVz als Chatroom zu werten ist, der für alle Internetteilnehmer zugänglich und damit öffentlich ist, müsste man sich genau anschauen. Meines Wissen sind alle Erwachsenen dort ausgeschlossen.
"Das Gesetz" kennt keine Aufstellung von Ausdrücken, die immer beleidigend sind. Das wird in jedem Einzelfall gesondert bewertet. Wenn auf SchülerVz ein rauher Umgangston herrscht, muss "Bastard" oder "Hund" nicht unbedingt eine Beleidigung sein. Ein Zimmermädchen hatte einmal ihren Chef als "A-schl-ch " bezeichnet. Die Frau konnte vor Gericht glaubhaft nachweisen, dass unter den Mitarbeitern des Hotels ein rauer Umgangston durchaus üblich sei und sie überdies von ihrem Chef provoziert worden sei. --> keine Beleidigung (Hessisches Landesarbeitsgericht, 11 Sa 158/02)
Anhand der IP-Adresse kann man ermitteln, von welchem PC eine Einsendung stammt, aber nicht unbedingt, wer sie geschrieben hat. Wenn von einem Internet-Café gepostet wurde, ist überhaupt Essig.