Hallo Leute!
Ich habe zuletzt ein Mädchen zufällig kennengelernt im Internet, auf der Plattform Schülervz.net. Wir haben ein wenig gechattet, und dieses über ein paar Tage. Ihr Freund jedoch ist extrem eifersüchtig und hinterliß mir, als er mitbekam, dass wir nur "chatteten" folgende Sätze auf der für alle Menschen sichtbaren Pinnwand von mir:
ey du dreckiger bastard noch ein wort zu bea und du bist geschichte...überleg dir lieber dreimal wen du anbaggerst!
sowie zwei Minuten vorher
Êy du hund noch ein satz zu bea und du bist erledigt.....khalts bloß nich fürn spaß
Ich hab schon hier gelesen von Vergehen und anderen Sachen, dass es erst Sinn machen würde bei Todesdrohungen etc. Jedoch ist der Satz " du bist erledigt" "und du bist geschichte" keine? Dazu wie siehts aus mit einer Beleidigung?
Danke für eure Tipps
Es gibt den Tatbestand der gefährlichen Drohung, allerdings ist die Formulierung hier meiner Meinung nach zu nebulos und vage. Wenn Kindern sagen "Du bist Geschichte" muss damit nicht dasselbe gemeint sein als wenn das Erwachsene sagen. Schüler sind ja generell verbal viel aggressiver als Erwachsene.
Was die Beleidigung betrifft, so ist SchülerVZ ist nicht Öffentlichkeit im allgemeinen Sinn, denn nur angemeldete Mitglieder haben Zugriff. Eine solche Anzeige könnte daher im Sand verlaufen.
Auf Schüler VZ sind aber nur regestrierte Mitglieder so daß eine Strafverfolgung schon Sinn hätte. Ob die Anzeige einen Sinn macht , wird sich im Verlauf zeigen, aber er kann den Vorfall auf jeden Fall Schüler VZ melden,ich denke er erreicht damit,daß der User gesperrt werden könnte.
Eine Strafverfolgung hat nur dann Sinn, wenn die Staatanwaltschaft eine Anzeige auch weiterverfolgt, weil sie den Sachverhalt als strafbaren Tatbestand wertet. Ob man den Angezeigten ermitteln kann oder nicht, ist zweitrangig (es gibt auch Anzeigen gegen Unbekannt).
Eine Meldung an die Betreiber ist auf jeden Fall sinnvoll. Die setzen aber natürlich eigene Maßstäbe dafür, welchen Umgangston sie tolerieren.
Äusserungen "Bastard" "Hund": Beleidigung im Sinne des Gesetzes.
Äusserung "Du bist Geschichte" lässt bezgl. der Bedeutung kaum Zweifel offen. Somit durchaus als Bedrohung zu interpretieren.
Jegliche Chatrooms haben öffentlichen Charakter.
Im Falle der Anzeige kann die Staatsanwaltschaft beim Provider/Betreiber des Chatrooms anhand der IP-Nummer durchaus feststellen wer was zum fraglichen Zeitraum geschrieben wurde.