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Anzeige Diebstahl Wiederholungstäter

Frage von schmutti123 schmutti123

Hallo... eine Freundin wurde vor einem halben Jahr beim klauen erwischt(Wert 80Euro) es gab auch eine Anzeige die aber gegen Auflagen(150euro) eingestellt wurde nun wurde diese Freundin am We beim klauen im C&A erwischt (Wert 21Euro) Welche Strafe kommt auf sie zu da sie ja jetzt eine Wiederholungstäterin ist?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lukbo lukbo

    das kann man nicht genau sagen, da auch zB. zählt wie der diebstahl abgelaufen ist also ob sie versucht hat wegzurennen , wie die geschäftleiter der verschiedenen läden darauf reagieren ,usw...

    Kommentar von schmutti123 schmutti123

    Sie ist nicht weggerannt und hat die Tat auch zugegeben

    Kommentar von Greasy GreasyGreasy

    Dann trifft das zu was ich oben schon geschrieben habe. Sie sollte aufpassen, sie verbaut sich ihre zukunft.

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    Antwort von DevilDriver666 DevilDriver666

    "eine freundin von mir..." ;-)

    am besten einfach die Hände vom Zeugs lassen, dass einem nicht gehört, dann muss man sich nicht mit solchen Fragen rumschlagen

    Kommentar von carleone carleonecarleone

    Schon klar, solche Fragen werden natürlich immer nur für andere Personen gestellt.

    Kommentar von schmutti123 schmutti123

    Da spricht wohl jemand aus Erfahrung aber wie heißt es so schön was ich selber denk und tuh trau ich auch jedem anderen zu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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    Antwort von dawala dawala

    Weit über 13 ist ja nun mal auch keine Aussage. Diebstähle vor allen Dingen von Menschen welche sich das Diebesgut auch kaufen könnten weisen gerne auf nichtstoffliche Probleme hin. Im Jugendrecht hat ein Richter die Möglichkeit dies zu berücksichtigen und dann stehen ihm / ihr verschiedenste Möglichkeiten zur Verfügung darauf einzugehen.

    Bei Erwachsenen kann ein Richter auch danach fragen und darauf eingehen. Die Vorgaben sind in dem Fall etwas anders.

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    Antwort von Greasy Greasy

    Wie alt ist denn deine Freundin? Wenn sie schon älter als 13 ist, kann sie dafür Jugendarrest bekommen, das sind meißt erstmal nur Sozialstunden, wenn sie die abbricht und ja auch schon aktenkundig ist, kann sie auch für ein paar wochen ins jugendgefängnis kommen.

    Kommentar von schmutti123 schmutti123

    Sie ist schon weit über 13

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