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Anzeige Diebstahl und Hausfriedensbruch - nur Eigentum wieder geholt

Frage von lilienyy lilienyy

Hallo, bin gerade bissl verzweifelt. Ich habe meinen Kater per Ratenzahlung verkauft. Die Rate wäre am 15.11.2011 fällig gewesen, Ich bin am 16.11.2011 zur Käuferin und habe meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Ich erhielt Ausflüchte von wegen am 15. überweisen etc. Der Kater schaute aus der Tür. Ich habe noch nicht einmal die Schwelle betreten. Ich schnappe mir den Kater und fahre nach Hause. Ich hatte meinen achtjährigen Sohn dabei. Ich habe in der Kaufvereinbarung ausdrücklich stehen, dass bei Verzug eine Besitznahme durch mich erfolgen kann, und er bis zu vollständigen bezahlung mein Eigentum bleibt. Nun droht sie meinem Freund über ein Soziales Netzwerk, sie hätte mich wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch angezeigt und würde die Anzeige zurückziehenl, wenn ich den Kater wieder brächte. Angeblich hätte ihr die Polizei Recht gegeben. Ich habe beim RA gelernt und bin der Meinung, dass ich weder mein Eigentum gestohlen habe noch Hausfriedensbruch begangen. Was muss ich nun befürchten?? Finde es bissl albern alles, habe aber Respekt vor der Polizei und der Einbeziehung selbiger. Vielen Dank für die Antworten schonmal...

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Antworten (10)

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    Antwort von Fuchs95 Fuchs95

    Sag mal das ist jetzt nicht dein Ernst?

    Erst ein Mal.... Ein TIER über Ratenzahlung verkaufen. Dann: Warum um alles in der Welt nimmst du zu so einer Aktion deinen Sohn mit? Du solltest ein Vorbild sein. Als nächstes:

    und er bis zu vollständigen bezahlung mein Eigentum bleibt

    Wieso war er dann überhaupt beim Käufer.

    Zur rechtlichen Lage. Steht im Kaufvertrag auch etwas von dem Rücktritt des Vertrages. Weil für normal gibt es ja zum beispiel bei einem Produkt ein RückGABE Recht von 14 Tagen aber wie das bei einem Vertrag ist weiss ich nicht genau.

    Jedenfalls: Du solltest noch einiges Lernen

    Kommentar von cheezy cheezycheezy

    es gibt kein Allgemeines Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen!! Das gilt gesetzlich nur bei Fernabsatzkäufen

  • 3
    Antwort von frugivore frugivore

    ... Du hast bei einem Rechtsanwalt gearbeitet und weißt nicht was ein Kaufvertrag für ein Dokument ist ? Da fällt mir nur ein "tri, tra TROLL la, la". Diese Frage ist sehr unglaubwürdig :-)))

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Vielleicht weisst du, was ein Kaufvertrag ist. Was ein kaufvertraglich vereinbarter Eigentumsvorbehalt ist, weisst du aber offensichtlich nicht.

    Kommentar von lila85 lila85lila85

    sorry das weiß ich auch nicht.... :-(

  • 3
    Antwort von Salviadivina Salviadivina

    Find ich ziemlich dreist, was du da veranstaltet hast !!

    Schon mal was von Kulanz gehört ??

    Der arme Kater !!

    Kommentar von Salviadivina SalviadivinaSalviadivina

    Kommt mir eher so vor, als hättest du bei einer Spezialeinheit der Trachtler gelernt....

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    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Hast du vielleicht mal an das Tier gedacht? Gerade Katzen sind sehr sensibel wenn es um Wohnungswechsel geht. Und dann noch deinen kleinen Sohn mitnehmen finde ich echt unverantwortlich. Aber vielleicht gibst du ihn ja auch bald ab....... Sorry, aber über dein Verhalten kann ich nur den Kopf schütteln.

    Hoffentlich bezahlst du alle Rechnungen auf den Tag genau!

    Außerdem hoffe ich, dass du wegen dieser (unnötigen) Aktion Ärger bekommst. So geht man auch nicht mit Tieren um, denn sie sind Lebewesen!

  • 1
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Die Polizei würde sich ggf spätestens heute bei dir melden.

    Wenn nicht, dann sind die Argumente der Guten heisse Luft.

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Hausfriedensbruch war das schon mal nicht. Du bist schliesslich nicht in die Raeume der Kaeuferin eingedrungen.

    Das, was ihr da vertraglich vereinbart habt, nenn sich "Eigentumsvorbehalt" und wird bei Kaufvertraegen eigentlich recht haeufig gemacht. Der Kater befand sich also sehr wohl in deinem Eigentum, da eine Eigentumsuebertragung an die Kaeuferin noch gar nicht erfolgt ist. Diebstahl war es also auch nicht.

    Allerdings haettest du den Kater nicht eigenmaechtig an dich nehmen duerfen sondern haettest die Kaeuferin zur Herausgabe auffordern muessen.

    Strafrechtlich liegt in der ganzen Sache nicht viel Pfeffer. Zivilrechtlich hingegen schon eher. Wenn die Kaeuferin die vorgestern faellig gewordene Rate bezahlt, musst du ihr den Kater wieder zurueck geben.

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    Du hast den Kater verkauft. Dem entsprechend ist es NICHT mehr dein Eigentum, auch wenn Du wegen der nicht gezahlten Rate es entsprechend mit Rücktritt belassen hast.

    Du hast absolut gegen die Regeln verstoßen. Du hättest am 16. noch einmal eine Frist setzen müssen. Das hast Du nicht getan und dem entsprechend Diebstahl und Hausfriedensbruch begangen. Du hast das Haus gegen den Willen scheinbar betreten, und dann das Tier der neuen Besitzer gestohlen.

    Rechne damit,dass Du eine Strafe bekommen wirst. Und im Notfall ist sogar dein Job weg.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Der vertragliche Eigentumsvorbehalt bewirkt, dass die Kaufsache erst nach der vollstaendigen Bezahlung in das Eigentum des Kaeufers uebergeht. Das ist rechtlich voellig in Ordnung und wird auch sehr haeufig so gemacht, damit der Verkaeufer wenigstens die Hrausgabe der kaufsache verlangen kann, wenn der Kaeufer nicht zahlt.

    Ohne die Vereinbarung eines solchen Eigentumsvorbehalts haette der Verkaeufer lediglich einen Anspruch auf Geld. Zahlt der Kaeufer nicht, hat der Verkaeufer dennoch kein Recht auf die Herausgabe der Kaufsache. Beim Eigentumsvorbehalt ist der Anspruch auf Geld hingegen "nur" vorrangig vor dem Herausgabeanspruch bezueglich der Kaufsache. Es kann also letztendlich auch die Kaufsache selbst zurueck verlangt werden, wenn der Kaeufer wirklich gar nicht zahlt.

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Albern finde ich eher, einen Kater zu verkaufen! Das hört sich ja fast wie Sklavenverkauf an. Geld für die angefallenen Tierarztkosten, wäre OK, aber in Raten verkaufen? Also, ich weiß nicht... Bei einer Rassekatze könnte ich das evtl. noch nachvollziehen, aber davon haste ja nix gesagt...

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    Antwort von MercedesPaolo MercedesPaolo

    lass es doch einfach auf dich zukommen. ich sehe das auch so, dass du im recht bist. du hast ja den vertrag und ein kontoauszug ist auch schnell besorgt. ich glaube aber nicht, dass die polizei bei dir auftauchen wird. ;D

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    Antwort von sonne64 sonne64

    geh doch mal beim RA vorbei(termien) wo du gelernt hast,er wird dir hilsreiche tip geben

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