ich habe anzeige erstattet wegen körperverletzung beleidigung und bedrohung . und jetzt will ich wissen ob ich die anzeige einfach so zurückziehen kann oder muss ih der polizei erklären wieso ich das tue ??? oder was gescheht dan ???
anzeige biitte um antwort
Antworten (6)
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3Antwort von
redelephantredelephant
Einfach so geht das nicht... du kannst deinen Strafantrag wegen Körperverletzung und Beleidigung zurückziehen, die Bedrohung bleibt. Die Anzeige wird der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall zur Entscheidung vorgelegt. Darauf hast du keinen Einfluss mehr.
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1Antwort von
quasi811quasi811
die anzeige ist da. ABER die beleidigung und ich denke auch die bedrohung sind antragsdelikte, d.h. die staatsanwaltschaft kann nur tätig werden, wenn der geschädigte das beantragt (starfantrag). bei der (einfachen) körperverletzung ist das ermessenssachen. wenn es sich zum beispiel beim täter um einen schläger handelt, kann ÖFFENTLICHES interesse vorliegen und trotzdem ermittelt werden. .................. aber geh ruhig zur polizei ... i.d.r. sind die froh, wenn sich manches so einfach erledigt. begründen mußt du nix. ....
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1Antwort von
TerezzaTerezza
wenn es sich um einfache körperverletzung handelt, kannst du die anzeige einfach so zurückziehen, das ist ein antragsdelikt und wird nur auf antrag (strafanzeige)verfolgt. wenn es sich um eine schwere körperverletzung handelt, kannst du die anzeige nicht zurückziehen, das wir dvon staats wegen verfolgt. wenn du die anzeige zurückziehst, mußt das nicht begründen. beleidigung und bedrohung wird auch nur auf antrag verfolgt.
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redelephantredelephant Bedrohung ist kein Antragsdelikt. Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, die Körpverletzung widerrum ist ein Mischantragsdelikt.
Mischantragsdelikt heißt, dass er zwar Strafantrag stellen kann, die Staatsanwaltschaft aber auch öffentliches Interesse begründen kann, wenn kein Strafantrag gestellt oder dieser zurückgezogen wurde.
Wenn die Polizei Kenntnis von einer Körperverletzung erlangt, muss das Verfahren auf jeden Fall eingeleitet werden. Unabhängig davon, ob Strafantrag gestellt wird oder nicht.
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sggvs und wenn der jenige vorbestraft is also den ich angezeugt habe und jetzt auf bewahrung drausen is muss der dan deswegen wueder ins gefangnis ??
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TerezzaTerezza ich hab mich geirrt, bedrohung ist kein antragsdelikt, es kann aber sein, daß die stattanwaltschaft das verfahren einstellt, wenn du die anderen anzeigen zurückziehst.
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redelephantredelephant Jo, ist sogar ziemlich wahrscheinlich :)
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krimskramskrumskrimskramskrums
er hat mir zwar ins gesicht getretten
= Gefährliche Körperverletzung = Kein Antragsdelikt mehr.
Geh zur Polizei und sag, dass er dir gedroht hat, die können eine Gefährderansprache machen, das wirkt in den meisten Fällen. Wenn er weitermacht, kann er wegen Zeugenbeeinflussung auch schnell mal in Untersuchungshaft landen. lass dich bloß nicht einschüchtern, dann hast du nie Ruhe! Es gibt genug Möglichkeiten, auch Zivilrechtlich nach dem Gewaltschutzgesetz, um sich schützen zu können... aber den Mund muss man schon aufmachen!
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tintenmaedchentintenmaedchen
aha und wieso willst du sie denn bitte schön zurückziehen?
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sggvs weil es ne sehr nahstehende person is . und ich weis net ob es ein fehler war er hat mir zwar ins gesicht getretten das ich blut gespuckt habe und voll schmerzen hatte das ich jns krankenhaus musste . und ausserdem ich habe voll angst was passiert wenn ih sie nicht zuruckziehe den gedroht hat er mir schon :-(
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NepomukMillepanNepomukMillepan
kannst es einfach zurückziehen und ja du musst es erklären.
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sggvs und wieso muss ich es erklären
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NepomukMillepanNepomukMillepan Weil sie wissen wollen ob du es wegen ner bedrohung zurückziehst oder eine Falschanzeige gemacht hast
danke für deine kommentar zu meiner antwort. du hast recht, bedrohung ist kein antragsdelikt.