4

anzeige biitte um antwort

Frage von sggvs sggvs

ich habe anzeige erstattet wegen körperverletzung beleidigung und bedrohung . und jetzt will ich wissen ob ich die anzeige einfach so zurückziehen kann oder muss ih der polizei erklären wieso ich das tue ??? oder was gescheht dan ???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 3
    Antwort von redelephant redelephant

    Einfach so geht das nicht... du kannst deinen Strafantrag wegen Körperverletzung und Beleidigung zurückziehen, die Bedrohung bleibt. Die Anzeige wird der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall zur Entscheidung vorgelegt. Darauf hast du keinen Einfluss mehr.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    danke für deine kommentar zu meiner antwort. du hast recht, bedrohung ist kein antragsdelikt.

  • 1
    Antwort von quasi811 quasi811

    die anzeige ist da. ABER die beleidigung und ich denke auch die bedrohung sind antragsdelikte, d.h. die staatsanwaltschaft kann nur tätig werden, wenn der geschädigte das beantragt (starfantrag). bei der (einfachen) körperverletzung ist das ermessenssachen. wenn es sich zum beispiel beim täter um einen schläger handelt, kann ÖFFENTLICHES interesse vorliegen und trotzdem ermittelt werden. .................. aber geh ruhig zur polizei ... i.d.r. sind die froh, wenn sich manches so einfach erledigt. begründen mußt du nix. ....

  • 1
    Antwort von Terezza Terezza

    wenn es sich um einfache körperverletzung handelt, kannst du die anzeige einfach so zurückziehen, das ist ein antragsdelikt und wird nur auf antrag (strafanzeige)verfolgt. wenn es sich um eine schwere körperverletzung handelt, kannst du die anzeige nicht zurückziehen, das wir dvon staats wegen verfolgt. wenn du die anzeige zurückziehst, mußt das nicht begründen. beleidigung und bedrohung wird auch nur auf antrag verfolgt.

    Kommentar von redelephant redelephantredelephant

    Bedrohung ist kein Antragsdelikt. Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, die Körpverletzung widerrum ist ein Mischantragsdelikt.

    Mischantragsdelikt heißt, dass er zwar Strafantrag stellen kann, die Staatsanwaltschaft aber auch öffentliches Interesse begründen kann, wenn kein Strafantrag gestellt oder dieser zurückgezogen wurde.

    Wenn die Polizei Kenntnis von einer Körperverletzung erlangt, muss das Verfahren auf jeden Fall eingeleitet werden. Unabhängig davon, ob Strafantrag gestellt wird oder nicht.

    Kommentar von sggvs sggvs

    und wenn der jenige vorbestraft is also den ich angezeugt habe und jetzt auf bewahrung drausen is muss der dan deswegen wueder ins gefangnis ??

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    ich hab mich geirrt, bedrohung ist kein antragsdelikt, es kann aber sein, daß die stattanwaltschaft das verfahren einstellt, wenn du die anderen anzeigen zurückziehst.

    Kommentar von redelephant redelephantredelephant

    Jo, ist sogar ziemlich wahrscheinlich :)

  • 0
    Antwort von krimskramskrums krimskramskrums

    er hat mir zwar ins gesicht getretten

    = Gefährliche Körperverletzung = Kein Antragsdelikt mehr.

    Geh zur Polizei und sag, dass er dir gedroht hat, die können eine Gefährderansprache machen, das wirkt in den meisten Fällen. Wenn er weitermacht, kann er wegen Zeugenbeeinflussung auch schnell mal in Untersuchungshaft landen. lass dich bloß nicht einschüchtern, dann hast du nie Ruhe! Es gibt genug Möglichkeiten, auch Zivilrechtlich nach dem Gewaltschutzgesetz, um sich schützen zu können... aber den Mund muss man schon aufmachen!

  • 0
    Antwort von tintenmaedchen tintenmaedchen

    aha und wieso willst du sie denn bitte schön zurückziehen?

    Kommentar von sggvs sggvs

    weil es ne sehr nahstehende person is . und ich weis net ob es ein fehler war er hat mir zwar ins gesicht getretten das ich blut gespuckt habe und voll schmerzen hatte das ich jns krankenhaus musste . und ausserdem ich habe voll angst was passiert wenn ih sie nicht zuruckziehe den gedroht hat er mir schon :-(

  • 0
    Antwort von NepomukMillepan NepomukMillepan

    kannst es einfach zurückziehen und ja du musst es erklären.

    Kommentar von sggvs sggvs

    und wieso muss ich es erklären

    Kommentar von NepomukMillepan NepomukMillepanNepomukMillepan

    Weil sie wissen wollen ob du es wegen ner bedrohung zurückziehst oder eine Falschanzeige gemacht hast

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.