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Anzeige bekommen wegen Beleidigung??? Was passiert jetzt?

Frage von isi1996 isi1996

Diese Frage sollten** Jugendliche** beantworten, die vielleicht auch schon so einen oder ähnlichen schei* gemacht haben.

Vorerst: ich bin nicht Stolz darauf und es tut mir auch wahnsinnig leid.

Vor einigen Wochen haben mein Kumpel und ich eine ältere Frau beleidigt und beim vorbei laufen angerempelt, ich habe beim vorbei gehen auch gerülpst. Die Frau hat uns angezeigt. Nun habe ich im September die Gerichtsverhandlung wegen Beleidigung mit versuchter Körperverletzung.

Ich weis das es schei*e war so etwas zu machen, es tut mir auch wirklich leid nur leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen.

Meine Frage an euch: Weis einer was auf mich zu kommt? mit welcher Strafe muß ich rechnen???

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Michel76 Michel76

    Ich bin zwar kein Jugendlicher, erlaube mir aber trotzdem eine Antowrt, sorry ;)

    Die Höhe der Strafe ist abhängig davon, ob du schon andere Dinge auf dem Kerbholz hast. Wenn du dir sonst noch nichts zu Schulden kommen lassen hast und ein geordnetes Leben führs, wirst du maximal ein paar Sozialstunden bekommen. Es ist sehr wichtig, dass du vor dem Richter Reuhe zeigst und du sehr höflich bist.

  • 7
    Antwort von HelperBot HelperBot

    ich würd ein dünnen, festen stock nehmen und dein hintern Rot schlagen.

  • 6
    Antwort von Ghettokeks Ghettokeks

    Die Einsicht ist der erste Weg zur Besserung - und die zeigst du eindeutig. Ihr steht zu dem, was ihr getan hat - das ist Vordergründig das Wichtigste, was in diesem Fall vorkommen kann. Das Beste wäre es, diese Schuld auch einzugestehen und euch bei der Dame von ganzem Herzen zu entschuldigen.

    Das Schlimmste was euch passieren kann sind Sozialstunden, die ihr Abhalten müsst.

    Anscheindend ist es euch ja aber eine Lehre gewesen, so etwas nichtmehr zu tun. Und das ist mit Sinn und Zweck der ganzen Sache.

  • 6
    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    arbeitsstunden. und an eurer stelle würde ich mich bei der frau entschuldigen. schriftlich oder telefonisch. sehen will die euch bestimmt nicht.

    Kommentar von urlifri urlifriurlifri

    Schriftlich ist besser und auserdem sollte es ernst gemeint sein!

  • 5
    Antwort von BioHaze BioHaze

    Wahrscheinlich Arbeitsstunden und das zurecht! So ein Hirnsch*ss ... Wie kommt man auf sowas ... mann ich hab auch viel Mist gebaut ... Aber auf sowas wär ich nicht gekommen!

  • 3
    Antwort von prinzstyler58 prinzstyler58

    nur ein wort:SOZIALSTUNDEN

  • 0
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn Du wegen sowas ne Gerichtsverhandlung hast, dann war es aber nicht das erste Mal, daß Du aufgefallen bist, oder? Aber selbst dann wäre es unverhältnismäßig, hier eine härtere Strafe als Sozialstunden zu verhängen. Das sollte nicht so besonders schlimm enden.

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