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Anzeige bekommen - Sachbeschädigung - War aber zu Hause ?!

Frage von DaBreakerin DaBreakerin

Guten Abend zusammen , als ich am Montag ( 22.06.09 ) von der Arbeit nach Hause kam , knallte mir meine Mutter einen Brief von der Polizei auf den Tisch. Ich soll angeblich am 14.06.09 gegen 03:45Uhr Gemeinschädliche Sachbeschädigung begonnen haben. Nachdem ich mich dann ein wenig gefangen habe , wurde mir klar das irgendwer unsinn erzählt hat , da ich zu diesem Zeitpunkt mit meiner Freundin in meinem Bett lag und gerade dabei waren einzuschlafen ( haben davor stundenlang ihr neues Spiel Sims3 gespielt ) Desweiteren wurde in der gleichen Nacht gegen 04:00Uhr mehrmals bei uns an der Haustüre geklingelt ( Uhrzeit nicht 100% sicher )....Ich habe die Tür natürlich nicht geöffnet , da es weit aus bessere Zeiten gibt bei uns an der Türe zu klingeln , und welcher normale Mensch öffnet um diese Uhrzeit die Türe ?? Nun meine Frage : Wie gehe ich dagegen vor ? Habe Morgen meinen Termin bei der Polizei wo ich zu diesem Thema aussagen soll...natürlich erzähle ich das was ich hier gerade geschrieben habe , und das dies Meine Freundin ( die ich mitnehmen werde ) und meine Eltern ( die in der Nacht gegen 2Uhr von Bekannten nach Hause kamen ) bestätigen können. Desweiteren werde ich diese Person die dies behauptet wegen Verleumdung Anzeigen. Arbeiten kann ich Morgen deswegen auch nicht. Wer erstattet mir den Verlust?

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Antworten (11)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Du brauchst Deine freundin nicht mitnehmen. Du kannst sie allenfalls als zeugen nennen. Sag wie es ist, nenne die zeugen und gut ist!

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    Antwort von AndreasKlein AndreasKlein

    Es ist schon ärgerlich genug, dass Du unverschuldet in diese Sache hineingezogen wurdest. Versuche es einfach möglich schnell abzuschliessen, also Termin warnehmen, da brauchst auch Deine Freundin nicht mitnehmen. Personalien angeben und mal kurz schildern lassen, ob überhaupt etwas gegen Dich vorliegt oder nach einem Zeugen gesucht wird. Wenn die Sachbeschädigung nicht bei euch zuhause war, dann kannst ja kurz angeben, dass Du an dem "Tat-Ort" zu dieser Zeit nicht gewesen bist und daher keine weiteren Angaben machen kannst. Lass die Sache nicht zu nah an Dich heran, sondern schliesse es einfach möglichst schnell ab und vergesse es .... Sollte es irgendwie zu einem Gerichtstermin kannst Du mit Zeugen und Arbeitsausfall und was weiss ich alles um die Ecke kommen. Dann würde ich allerdings auch nen Anwalt im Vorfeld einschalten .... Gute Nacht und viel Erfolg morgen...

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    Antwort von creeper creeper

    sofern ein schuldiger gefunden wird, kannst du natürlichv ersuchen geld von ihm zu erklagen. wenn nicht, war es eben ein heftiger streich, dumerweise auf deine kosten

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    Antwort von melih melih

    solange die keine eindeutigen beweise haben konnen die garnichts machen

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    Antwort von user200 user200

    Wenn Du Ausländer bist kannst Du Glück haben (Man möchte nicht antisemitisch wirken). Du kannst auch völlig normal da durch kommen, weil Du es eben nicht warst. Die können dich aber auch völlig wahllos verurteilen. Frag einfach nicht nach dem warum oder komm mir mit den Zeugen. Die Bezeichnung Rechtsstaat ist für Deutschland völlig falsch. Rechtsprechung hat in D nichts mit Recht zu tun. Und ein Urteil im Namen des Volkes ist auch nicht wahr, das Volk würde in den meisten Fällen anders entscheiden. Es wird einfach entschieden wie es zur Zeit politisch oder ohne viel Kosten am einfachsten ist. Das kannst Du mir glauben, ich lebe jetzt nicht umsonst in Brasilien!

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    Antwort von DaBreakerin DaBreakerin

    Ok , ich werde es mal so angeben und abwarten.

    Wenn ich dann irgendwann Post bekommen sollte , das die Ermittlungsmaßnahmen gegen mich eingestellt worden sind , und wohlmöglich die Tat auf wen anders zu führen ist , kann ich dann Nachträglich noch eine Anzeige erstatten..

    Ich habe echt keine Ahnung davon , da ich mit solchen Sachen noch nie was am Hut hatte , und mit der Polizei sowieso nicht -.-

    Kommentar von AndreasKlein AndreasKleinAndreasKlein

    Ich würde auch die Zeugen nicht ohne "Einladung" mitschleppen. Du bist volljährig und kannst für Dich alleine sprechen. Wenn Du unsicher bist, dann lass Deine Freundin doch draussen warten und einen Kaffee trinken.

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    Antwort von kerzenwachs kerzenwachs

    Es gibt im Deutschen Recht keine Grundlage, auf der du zu einer Polizeivorladung musst. Wenn die nix in der Hand haben, dann wird das eingestellt. Hast also keinen Nachteil wenn du nicht hingehst. Erst wenn dann irgendwann der Staatsanwalt/Richter drum bittet, musst du wirklich zur Vorladung.

    Kommentar von DaBreakerin DaBreakerin

    Aber es würde doch keinen Schatten auf mich werfen , wenn ich zu dem Vorfallwas sagen will und morgen dahin fahre ???

    Kommentar von fringeapfel fringeapfel

    "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden" Genau das ist der Knackpunkt.

    Kommentar von DaBreakerin DaBreakerin

    Ich sage ja zugunstem von mir aus.

    Zudem können ( was erstaunlich für 03:45Uhr Nachts ist ) 3 Personen diese Aussage bestätigen und bezeugen

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    der steuerzahler... aber gleich nach dem termin auf arbeit...

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    Antwort von Nellina Nellina

    Den Verlust wird Dir keiner erstatten.

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    Antwort von Dini1 Dini1

    niemad erstatet dir den verlust... allerhöchstens hinterher wegen wegen Rufmord eine entschädigungsgeld, wenn du dann Anzeige erstattest! aber das ist ein fiese Aktion, wenn es wirklich so stimmt wie du es gesagt hast!

    Kommentar von DaBreakerin DaBreakerin

    Ja es ist leider so =( und finde das ne recht feige aktion...kann es sein das jemand die Anzeige gemacht hat , der selber die beschädigung gemacht hat , um sich in "sicherheit" zu begeben ???

    Kommentar von Dini1 Dini1Dini1

    kann auch der Fall sein! man weiss es nicht!

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    Antwort von fringeapfel fringeapfel

    KEINE Aussage machen - nicht hingehen. ERST wenn dann was kommt -> Anwalt, gleich Freundin mitnehmen zur Bezeugung.

    Denke dir will jemand was und das wird wohl aus Mangels an öffentlichem Interesse fallen gelassen.

    Also NICHT hingehen, erst wenn danach nochwas von der POL kommen sollte -> Anwalt

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Hör auf so einen Mist zu labern!!!!

    Kommentar von fringeapfel fringeapfel

    Hier laber nur einer Mist und das ist dein Kommentar. Ab ins Bett !

    Kommentar von Dini1 Dini1Dini1

    da kam schon was von der Polizei!

    Kommentar von fringeapfel fringeapfel

    Super, ich kann lesen. Ich schrieb wenn "DANACH NOCH ETWAS von der Polizei kommt." Naja...sei`s drum.

    Kommentar von 123Maria 123Maria

    Wenn man von der Polizei eine "Einladung" zum Gespräch bekommt, ist es sicher nicht allzu intelligent, die abzulehnen. Dann steht die nämlich irgendwann vor der Haustür. Wenn man unschuldig ist, macht man sich so nur mehr verdächtig. Es macht einen besseren Eindruck zu erscheinen.

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