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Anzeige bei Gefährdung auf der Autobahn. Wird das verfolgt?Was muss man angeben bei der Polizei?

Frage von Rommykrabbe Rommykrabbe

Ich und vor mir andere (konnte das im Spiegel sehen) wurde auf der Autobahn (bei 190) total bedrängt(3 spurig)und gefährdet. Auffahren bis auf 3-5 Meter, Lichthupe, immer wieder riskant rechts vorbei. Dann wurde vom betreffenden sagar auf die äußerst rechte Spur gewechselt und er schlängelte sich so durch. Wer hat Erfahrungen mit soetwas? Kennzeichen hab ich.

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Antworten (11)

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    Antwort von Igelauge Igelauge

    Du solltest mit dem abgelesenen Kennzeichen zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Sachverhalt sachlich vortragen. (Ohne persönliche Wertung.Das sähe nach Rache aus) Der Polizeibeamte hat die Möglichkeit zu prüfen, ob dieses Fahrzeug vormals schonmal wegen ähnlicher Nötigungen aufgefallen ist.Generell kann man sagen, daß jedes Verhalten im Straßenverkehr dann eine Nötigung darstellt, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zwingt, was der andere nicht will und was angesichts der Verkehrssituation unangemessen ist.

    Über das Für Und Wider einer Anzeige mußt du dann nicht mehr entscheiden, dass tut dann "von Amts wegen" der Polizeibeamte. Offizialdelikte (bei Nötigung im Straßenverkehr wird in der Regel öffentliches Interesse angenommen) werden von Amts wegen strafrechtlich verfolgt.

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    Antwort von krauthexe krauthexe

    Das Beste ist,sich nicht darüber aufzuregen.Entweder ich fahre rüber oder ich geb Gas,dann hat er/sie keine Chance zu drängeln.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    ohne namhafte Zeugen denke ich geht da garnichts,Aussage gegen Aussage das kennst Du doch...

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn du eine Anzeige stellst, dann wird die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft dem nachkommen müssen. Kann sein, dass der Delinquent ein Mahn- oder Bußgeldbescheid bekommt, wenn die Darstellung hinreichend glaubhaft ausfällt. Wenn nicht, dann wird die anzeige zwar aufgenommen, aber möglicherweise folgenlos eingestellt.

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    Antwort von MiniCooper2311 MiniCooper2311

    Hallo, du solltest den Täter auf jeden Fall anzeigen. Welche Infos du dazu benötigst und wie du am besten vorgehst, habe ich hier in dem Forum für dich recherchiert: http://www.recht-finanzen.de/forum/affich-25215-raser-auf-der-autobahn

    Alles Gute, Mini Cooper

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    Antwort von Rommykrabbe Rommykrabbe

    Mir ist bekannt, dass ich hier nict antworten soll. Mach es aber mal trotzdem: Ich hatte den nächsten Parkplatz angefahren und die Polizei angerufen. Die Diensthabende hörte sich das an und meinete (so richtig begeistert) er werde es an die Verkehrs- oder Autobahnpolizei weitergeben, jedoch solle ich eine Anzeige machen. Dann gehe ich zur Polizeiwache, hatte alles schriftlich vorbereitet, und man wollte mir nicht mal die Anzeige abnehmen! Ob da was passiert glaub ich fast nicht, da: Keine Zeugen, kein Foto und es war finster, keine Personenbeschreibung. Ich war alleine im Auto.

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    Antwort von KleineFrage KleineFrage

    Ich will die anderen hier ncih nochmal wiederholan aber was keine angegeben hat und was ich auch persönlicher Erfahrung berichten kann ist, dass du SOFORT nachdem das passiert ist, zur nächsten, dir bekannten Polizeidienststelle fahren musst. Wenn du erst zur Arbeit fährst oder woanders hin und längere Zeit vergeht, stehen deine Chancen schlecht.

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    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Ich wurde vor ein paar Monaten von einem älteren Fahrer gefährlich geschnitten, in ähnlicher Form. Ich habe aus dem Auto noch die Polizei angerufen, denen die Ausfahrt genannt, die er genommen hat und auch das Kennzeichen. Ich habe nie wieder davon gehört.

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    Antwort von thebrain thebrain

    das dürfte nötigung seien. ob es gefährlicher eingriff in den straßenverkehr ist weiß ich nicht. denke aber eher nein. anzeigen würde ich auf jeden fall. vielleicht haben andere auch angezeigt und wenn zwei oder auch drei dasselbe unabhängig anzeigen kann sehr wohl was drauß werden.

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    Antwort von bafti14 bafti14

    In Deutschland haben wir das Rechtsfahrgebot und nur zum Überholen auf die linke Spur dann aber wieder zurück nach rechts.Auf diese Weise würde man viel seltener in eine solche Situation kommen,ich glaube sogar gar nicht.Sollte jedoch trotzdem pasieren mit einer Kamera dokumentieren und als Beweis einreichen.

    Kommentar von krauthexe krauthexekrauthexe

    Klar,bei 190 km/h hol ich die Kamera aus dem Handschufach und mach Beweisfotos...ggg

    Kommentar von bafti14 bafti14bafti14

    Ich habe vergessen das geht nur mit einem Beifahrer ist doch klar.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Wenn Du auch mit 190 über die Autobahn "schleichst"! Nein im Ernst, ich würde es versuchen, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Solchen Rowdys gehört das Hadwerk gelegt! Passe aber auf, dass auf dem Stück Autobahn nicht 130 als Höchstgeschwindigkeit galt. Sonst bist Du gleich so eine Art Selbststeller!

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