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Anzeige bei Gefährdung auf der Autobahn. Wird das verfolgt?Was muss man angeben bei der Polizei?

gefragt von Rommykrabbe am 07.03.2008 um 9:24 Uhr

Ich und vor mir andere (konnte das im Spiegel sehen) wurde auf der Autobahn (bei 190) total bedrängt(3 spurig)und gefährdet. Auffahren bis auf 3-5 Meter, Lichthupe, immer wieder riskant rechts vorbei. Dann wurde vom betreffenden sagar auf die äußerst rechte Spur gewechselt und er schlängelte sich so durch. Wer hat Erfahrungen mit soetwas? Kennzeichen hab ich.


Reply


Igelauge
beantwortet von Igelauge am 7. März 2008 09:55
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Du solltest mit dem abgelesenen Kennzeichen zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Sachverhalt sachlich vortragen. (Ohne persönliche Wertung.Das sähe nach Rache aus) Der Polizeibeamte hat die Möglichkeit zu prüfen, ob dieses Fahrzeug vormals schonmal wegen ähnlicher Nötigungen aufgefallen ist.Generell kann man sagen, daß jedes Verhalten im Straßenverkehr dann eine Nötigung darstellt, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zwingt, was der andere nicht will und was angesichts der Verkehrssituation unangemessen ist.

Über das Für Und Wider einer Anzeige mußt du dann nicht mehr entscheiden, dass tut dann "von Amts wegen" der Polizeibeamte. Offizialdelikte (bei Nötigung im Straßenverkehr wird in der Regel öffentliches Interesse angenommen) werden von Amts wegen strafrechtlich verfolgt.


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 7. März 2008 09:26
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aussage gegen aussage - wird ohne zeugen und andere beweise eingestellt!

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 7. März 2008 09:33

so ist es leider, ohne Zeugen keine Chance.


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 7. März 2008 09:46
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Das Beste ist,sich nicht darüber aufzuregen.Entweder ich fahre rüber oder ich geb Gas,dann hat er/sie keine Chance zu drängeln.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. März 2008 09:27
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Wenn du eine Anzeige stellst, dann wird die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft dem nachkommen müssen. Kann sein, dass der Delinquent ein Mahn- oder Bußgeldbescheid bekommt, wenn die Darstellung hinreichend glaubhaft ausfällt. Wenn nicht, dann wird die anzeige zwar aufgenommen, aber möglicherweise folgenlos eingestellt.


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 7. März 2008 09:28
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ohne namhafte Zeugen denke ich geht da garnichts,Aussage gegen Aussage das kennst Du doch...





pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. März 2008 09:29
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Wenn Du auch mit 190 über die Autobahn "schleichst"! Nein im Ernst, ich würde es versuchen, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Solchen Rowdys gehört das Hadwerk gelegt! Passe aber auf, dass auf dem Stück Autobahn nicht 130 als Höchstgeschwindigkeit galt. Sonst bist Du gleich so eine Art Selbststeller!


Klaus Winkler
beantwortet von Klaus Winkler am 7. März 2008 09:35
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In Deutschland haben wir das Rechtsfahrgebot und nur zum Überholen auf die linke Spur dann aber wieder zurück nach rechts.Auf diese Weise würde man viel seltener in eine solche Situation kommen,ich glaube sogar gar nicht.Sollte jedoch trotzdem pasieren mit einer Kamera dokumentieren und als Beweis einreichen.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 7. März 2008 09:42

Klar,bei 190 km/h hol ich die Kamera aus dem Handschufach und mach Beweisfotos...ggg

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 7. März 2008 09:45

supie - und dann mit 190 gegen den brückenpfeiler, hauptsache das foto ist im kasten...

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 7. März 2008 09:48

Kamera zück und ins Handschufach leg

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallKlaus Winkler am 7. März 2008 09:47

Ich habe vergessen das geht nur mit einem Beifahrer ist doch klar.


thebrain
beantwortet von thebrain am 7. März 2008 09:35
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das dürfte nötigung seien. ob es gefährlicher eingriff in den straßenverkehr ist weiß ich nicht. denke aber eher nein. anzeigen würde ich auf jeden fall. vielleicht haben andere auch angezeigt und wenn zwei oder auch drei dasselbe unabhängig anzeigen kann sehr wohl was drauß werden.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 7. März 2008 09:35
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Ich wurde vor ein paar Monaten von einem älteren Fahrer gefährlich geschnitten, in ähnlicher Form. Ich habe aus dem Auto noch die Polizei angerufen, denen die Ausfahrt genannt, die er genommen hat und auch das Kennzeichen. Ich habe nie wieder davon gehört.

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 7. März 2008 09:46

ausser dem bussgeld von 40 euro, weil du mit handy telefoniert hast....

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 7. März 2008 09:48

grins

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 7. März 2008 12:03

Ich habe glücklicherweise eine Freisprechanlage im Auto, also kein Bußgeld!!!


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 7. März 2008 10:09
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Ich will die anderen hier ncih nochmal wiederholan aber was keine angegeben hat und was ich auch persönlicher Erfahrung berichten kann ist, dass du SOFORT nachdem das passiert ist, zur nächsten, dir bekannten Polizeidienststelle fahren musst. Wenn du erst zur Arbeit fährst oder woanders hin und längere Zeit vergeht, stehen deine Chancen schlecht.


anonym
beantwortet von Rommykrabbe am 7. März 2008 22:58
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Mir ist bekannt, dass ich hier nict antworten soll. Mach es aber mal trotzdem: Ich hatte den nächsten Parkplatz angefahren und die Polizei angerufen. Die Diensthabende hörte sich das an und meinete (so richtig begeistert) er werde es an die Verkehrs- oder Autobahnpolizei weitergeben, jedoch solle ich eine Anzeige machen. Dann gehe ich zur Polizeiwache, hatte alles schriftlich vorbereitet, und man wollte mir nicht mal die Anzeige abnehmen! Ob da was passiert glaub ich fast nicht, da: Keine Zeugen, kein Foto und es war finster, keine Personenbeschreibung. Ich war alleine im Auto.


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