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Anzeige bei einmal Schwarzfahren ?

Frage von sockenloch sockenloch

Wurde letztens beim "Schwarzfahren" erwicht.

Ich hatte eine alte Streifenkarte, die auch dementschprechen aussah. Bin in die Bahn und habe normal abgestempelt. Habe mir bis dahin nix gedacht, bis ich kontroliert wurde. Da wurde mir vorgeworfen ich hatte das Ticket manipuliert. Was nun mal nicht stimmt. Daraufhin habe ich eine Beschwärde zu den Statdwerken Bonn geschrieben un den Fall geschildert. Eine Woche habe ich dan von denen ein schreiben bekommen, dass alles so seine Richtigkeit hätte etc. unddas ich die 40€ bezahlen muss.(was ich schon gemacht habe) Zum Abschluss stand da noch : Wir weisen Sie jetzt schon darauf hin, dass wir gegen Sie Strafantag wegen des Verdachtes des Erschleichens von Leistungen (§265a StGB) und alle in Betracht kommenden Delikte stellen werden.

Bedeutet das jetzt, dass ich kürze eine Gerichtsvorladung bekomme? Was kommt da auf mich zu? Hat jemand ähnliches erlebt?

Das ist das erste mal das ich "erwischt" worden bin, und habe auch sonst nix an Staftaten in meiner Akte.

Danke

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kruemel27 Kruemel27

    Wenn eine Anzeige erfolgt, bekommst du Gelegenheit, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Da schreibst du dann rein, wie es wirklich war, dass du nicht vorhattest, schwarz zu fahren und dass du die 40 Euro bereits bezahlt hast. In unserem Fall wurde daraufhin das Verfahren eingestellt. Es dürfte nichts passieren, da es auch das erste Mal war, dass sie dich erwischt haben.

    Kommentar von Kruemel27 Kruemel27Kruemel27

    Um die Zahlung von 40 Euro wirst du nicht drum rum kommen, wenn der Fahrschein unleserlich oder "zerfleddert" war. Die Zahlung ist aber kein Schuldeingeständnis, dass du vorsätzlich schwarz fahren wolltest!!

    Kommentar von Kruemel27 Kruemel27Kruemel27

    Vielen Dank!:)

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    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Schwarzfahren ist eine Straftat und kann daher auch beim ersten Mal angezeigt werden. In der Realität zeigen die meisten Verkehrsunternehmen Schwarzfahrer erst an, wenn sie mehrfach aufgefallen sind.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Für Erschleichen von Leistungen bedarf es keines Strafantrages ! Rechtssicherheit ist gefragt !

    Kommentar von sockenloch sockenloch

    Komme mir jetzt doof vor, aber was bedeutet das?

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    Antwort von cchrisa cchrisa

    Wie kommen die denn auf den Vorwurf, dass der Fahrschein manipuliert war? Einfach so aus heiterem Himmel, weil Sie Dich nicht mögen? Oder doch eher Realitätsverlust Deinerseits?

    Kommentar von sockenloch sockenloch

    Nun ja ich nehme an das es daran lag, dass die schon ziemlich alt war. Sah auch nicht mehr schon aus. Die Tinte von den vorigen Fahrten waren verschmiert und so, aber die von dem Tag nicht

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    Antwort von Thistles Thistles

    Also wenn eine Anzeige kommt: sofort ab zum Anwalt. Solltest Du Dir keinen Anwalt leisten können, kommt Beratungsbeihilfe in Frage, auch darüber informiert Dich der Anwalt.

    Hast Du den Fahrschein noch? Oder haben den die Mitarbeiter der Stadtwerke eingezogen? Wenn die Stadtwerke den haben, besteh darauf, dass er als Beweismittel vorgelegt wird.

    Bezahlen hättest Du wirklich nicht sollen, weil das schon sehr nach Schuldeingeständnis aussieht.

    Ach ja: eine Vorladung wirds wohl eher nicht, wenn dann eine Aufforderung Stellung zu nehmen.

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    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Ja wie sah sie denn aus?

    Grundsätzlich gilt, das Fahrscheine, die stark beschädigt, stark verschmutzt oder unleserlich sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können, ungültig sind. Ob wirklich eine Manipulation vorlag, wird im Zweifelsfall ein Gutachter klären müssen.

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    Antwort von Julchen212 Julchen212

    Wie die anderen schon geschrieben haben, war die Zahlung der 40€ in Verbindung mit der weiteren Unschuldsbehauptung ungünstig. Allerdings entscheidet dann die StA, ob sie Dich anklagt. Dann kann es allerdings zu einer kurzen Gerichtsverhandlung kommen, wenn der Richter/die Richterin aber erfährt, dass Du schon gezahlt hast, ist das meist recht schnell erledigt. Wenn Du in der eventuellen Verhandlung an Deiner Unschuld festhältst, wird es ein wenig aufwändiger, dann müssen Beweise her. Die Karte hast Du hoffentlich aufgehoben.

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Naja, wenn da was kommt und du dir sicher bist, dass die Karte noch nie benutzt wurde, brauchst du dir keinen Kopf darum zu machen und bekommst auch die 40,00 € erhöhtes Beförderungsentgeld zurück. Denn das muss man dir dann zweifelsfrei nachweisen können! Aber bei den Verkehrsunternehmen sind so ziemlich alle Möglichkeiten bekannt, eine Fahrkarte zu manipulieren. Allerdings hast du durch die Zahlung der 40.00 € ja eigentlich schon bestätigt, dass die Forderung berechtigt war!

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    Antwort von HerrDeWorde HerrDeWorde

    Tja, das hängt nun vom Beweismittel ab. Dass du die Strafe bereits gezahlt hast, deutet auf ein schlechtes Gewissen hin.

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