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Anzeige Auto

Frage von Lena8843 Lena8843

Hallo. Ich habe heut ein parkendes Auto angefahren. Bei mir sah ich sofort erheblichen Schaden, beim anderen Auto in der dunkelheit nicht. Da ich dringend zur Arbeit musste und der Unfall sich direkt bei mir um die Ecke abspielte und ich kein Handy dabei hatte, bin ich heim gefahren, hab auf der Arbeit angerufen. Dann hab ich einen Zettel mit Telefonnr. und der bitte mich anzurufen geschrieben und bin zurück zum Unfallort. Habe dann das Auto begutsichtigt und keinen Schaden entdeckt. Habe es also dabei belassen. So jetzt hat das wer gesehen und der Polizei gemeldet, mir wird vorgeworfen, ich hätte nicht die Polizei gerufen. Ich muss ehrlich sagen, ich dachte Zettel ans Fenster reicht (ja dumm). Das mit dem Zettel wurde mir erst auch nicht geglaubt (Ein Polizist hat man jedoch heim begleitet und ich sollte ihm den Zettel vor seinen Augen zeigen).

Was erwartet mich jetzt? Der Schaden beträgt wohl an die 2000€. Man nahm mir teils nicht ganz ab, dass ich das nicht erkannte, aber es war Dunkel und es war wohl links nur was eingedrückt, was ich nicht erkannt habe. Mit wielange Fahrentzug muss ich wohl rechnen?

LG

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Antworten (9)

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    fahrerflucht, kommt zur anzeige, aber kein fahrverbot, wird ne geldstrafe

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    fahrerfluch kann selbstverständlich zu einem fahrverbot führen.

    Kommentar von LittleDammi LittleDammiLittleDammi

    nicht bei geringem sachschaden

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    Antwort von Lena8843 Lena8843

    Das hat damit denk ich nix zutun, denn der Strafbestand steht ja, da ich nicht die Polizei gerufen hab.

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    Antwort von ManuLeya ManuLeya

    Aaaalso mir ist letzten Oktober auch jemand in mein parkendes Auto gefahren...3800 Euro Schaden. Derjenige hat mir auch einen Zettel hingehängt (wobei ich darüber ja schon sehr froh war...jemand anders hätte das evtl nicht getan!)Allerdings bin ich selbstverständlich zur Polizei gegangen und habe das gemeldet. Dort wurde auch der Zettel kopiert. Wollte keine Anzeige wegen Fahrerflucht machen, sondern nur meinen Schaden reguliert. Allerdings, laut Aussage des Polizisten, wäre er verpflichtet gewesen irgendwie die Polizei bzw den Fahrzeughalter zu verständigen, notfalls eben durch Passanten, denn der Zettel könne durch Wind, Kinder etc abhanden kommen... Resultat waren 3 Monate Fahrverbot! Morgen ist übrigens die Gerichtsverhandlung, weil er Widerspruch eingelegt hat. Der Unfallverursacher hat das Fahrverbot aber nicht bekommen wegen der Fahrerflucht, sondern wegen der Höhe des Schadens...so die Auskunft des Gerichts ---> Widerspruch seinerseits also so gut wie sinnlos...wobei mir die Versicherung lediglich 2000 erstattet hatte und ich somit vollends auf meinem Schaden sitzen bleibe :(

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    Ok. Ja ich denk auch soviel werdens wohl allemal werden. Hachje. Naja blöd gelaufen alles :(. Kommt das bei ner Verhandlung ins polizeiliche Führungszeugnis desjenigen?

    Kommentar von ManuLeya ManuLeya

    Hat sich denn der Fahrzeughalter schon gemeldet?

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    Ja mit dem hab ich das schon geklärt. Angezeigt haben mich Beobachter, nicht der Fahrzeughalter.

    Kommentar von ManuLeya ManuLeya

    Wenn er keine Anzeige macht, sondern evtl bereit ist auszusagen dass ihr das untereinander klärt...ich weiß nicht genau wie die Gesetzgebung ist, aber evtl lässt sich die Anzeige dann dadurch beheben!? Ich drücke Dir jedenfalls ganz fest die Daumen...ich ziehe immernoch meinen Hut, dass Du überhaupt einen Zettel hingehängt hast! Wieviele hätten das überhaupt gemacht? Hätte mich mein Unfallverursacher nicht sogar noch auf meiner Arbeitsstelle besucht und mich beleidigt, ich hätte ihm einen Altschaden unterstellt etc...hätte ich evtl auch versucht seine Strafe zu mildern. Nach dieser Unverschämtheit habe und werde ich das nicht...schlimm genug das mein Auto (das im Übrigen regelmäßig auf Events zur Ausstellung steht) nun einen Schaden hat, den ich größtenteils aus eigener Tasche bezahlen darf *grml

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    Antwort von Nataliara Nataliara

    Leider ist das Fahrerflucht. Bei sowas am besten wirklich immer sofort die Polizei rufen, damit kannst du nix falsch machen.

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    Von demher denkst du Fahrentzug?

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    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Die Unfallanzeige wird zur Staatsanwaltschaft weitergegeben (wegen §142 StGB, Unfalflucht). Dort wird nach deiner Anhörung (sicher auf der zuständigen Polizeidienststelle) entschieden. Es ist vermutlich eine Geldstrafe zu erwarten, möglicherweise noch Punkte, entscheidet aber der Richter nach Wertung aller Umstände.

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    Antwort von Lena8843 Lena8843

    Wieso denkt ihr kein Fahrverbot?

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen. Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

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    Antwort von Sieslack Sieslack

    so um die 250 Euro. Spar man schon.

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    Antwort von LaurenzDO LaurenzDO

    kommt darauf an ob das als fahrerflucht gesehen wird.

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen. Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

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    Antwort von Felix820 Felix820

    Fahrverbot gar nicht denke ich aber Geldstrafe

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