3

Anzeige Arbeitgeber

Frage von funki112 funki112

Hi,

Habe mal ne Frage. Ich bin Stinksauer auf meinem alten Arbeitgeber. Er hat mich fristgemäß gekündigt, das ist auch nicht das Problem. Aber:

Er hat mir gegenüber noch Lohn zu zahlen, Lohnklage läuft. Es ist aber in der Zeit soviel liegen geblieben wil ich das nicht zahlen konnte. Zudem bekam ich Post von der AOK, wo die mir gesagt haben das ich garnicht Versichert war in diesem Zeitraum wo ich dort gearbeitet habe. Und ich bin Familienversichert, sprich meine beiden Kinder sind da mit drin. (Frechheit)

Nun bin ich an meinen letzten Nerfen gekommen, und wir haben kaum noch etwas zu essen. Wie kann ich meinem alten Arbeitgeber einen auswischen, ich will das er zur Verantwortung gezogen wird. Habe ich die möglichkeit auf einen Anzeige ??? Und wenn ja, wegen was ???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 2
    Antwort von TalaPran TalaPran

    dass du nicht versichert warst, solltest du auf jeden fall zur Anzeige bringen.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen=Straftatbestand

  • 0
    Antwort von franz3 franz3

    Du müsstest nach Sgb 2 Leistung von der Arbeitsagentur beziehen können für Dich und Deine Familie. Damit seid ihr dann auch automatisch krankenversichert. Wenn Dein Ex-Arbeitgeber die Krankenkasse nicht bezahlt hat, hat er wahrscheinlich auch keine Rentenbeträge abgeführt und auch keine Arbeitslosenversicherung. Das solltest Du in der Klage berückischtigen, gegegenfalls den Rentneversicherer anschreiben und belegen, wann Du gearbeitet hast, damit dir die Zeit angerechnet werden kann. Die Arbeitsagentur kann Dir Leistung nicht verweigern, wenn Du nachweist, dass Du bei dem Arbeitgeber beschäftigt gewesen bist. Arbeitsvertrag und Kündigung mitnehem zur Arbeitsagentur.

  • 0
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Die AOK und die anderen Kassen werden sicher ihre Beiträge vom AG einfordern. Du kannst die kontaktieren und ggf. deinen Arbeitsvertrag vorlegen, falls denen Angaben zu deinem Beschäftigungsverhälnis fehlen. Über Geld würde ich mit dem Arbeitamt reden - evtl. einen Vorschuss beantragen. Falls der AG Konkurs anmeldet bekommst du vom Amt Konkursausfallgeld. Für die Sozialbeiträge haftet der Geschäftsführer allerdings persönlich. Ob zusätzlich eine Info an den Zoll wegen Verdacht auf Schwarzarbeit sinnvoll ist weiss ich nicht ...

  • 0
    Antwort von wolfseyechen wolfseyechen

    meldund über nichtgezahlte angestelltenversicherungen an die ihk ... anzeige wegen betruges und unterschlagung von sozialabgaben stellen .... etc ... da gibt es einiges ... lass dich vielleicht mal anwaltlich beraten ... viel erfolg :o)

  • 0
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wenn er Dich als normal Vollzeitbeschäftigten nicht krankenversichert hat, kannst Du sehr wohl Anzeige erstatten, da er ja dann wohl auch keine Beiträge abgeführt hat, Du also praktisch "schwarz" gearbeitet hättest! Aber das würde ich mit der KK erst noch einmal genauer abklären. Du müßtest doch bei Aufnahme der Beschäftigung auch eine Kopie der Anmeldung bei der KK erhalten haben.

  • 0
    Antwort von Janape Janape

    Die Arbeitnehmerkammer bietet entweder kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung an. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, kannst du auch da anfragen. Über Google findest du die Beratungsstelle in deiner Nähe. Wichtig: Halte dich in solchen Fragen an ausgebildete Experten!

  • 0
    Antwort von willywucher willywucher

    Geh zum Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

    Wer hat Dich denn bei Deiner Lohnklage vertreten?

    Dort bekommst Du Rat.

    Vielleicht läuft das, wenn Du kein Geld hast, über Beratungshilfe.

    Das alles macht der Anwalt für Dich, im Falle der Gewährung von Beratungshilfe zahlst Du nur 10 Euro, den Rest zahlt das Amtsgericht.

    Eins "auswischen" ist eine schlechte Idee.

    Damit setzt Du Dich auch ins kriminelle Niveau und bist nicht besser als Dein alter Arbeitgeber.

  • 0
    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Jemandem etwas "auswischen" wollen ist ganz schlecht. Trotzdem hast Du das Recht auf das Geld. Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.

  • 0
    Antwort von Solni4ko Solni4ko

    Boah du tust mir richtig leid! mach diese sau richtig fertig!

  • 0
    Antwort von Chloe0487 Chloe0487

    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich mich an einen Anwalt wenden und ihm alles erklären, er wird dann alles weitere Einleiten!

  • 0
    Antwort von eisfee eisfee

    wenn eine lohnklage schon läuft, wirst du doch wohl einen anwalt haben, frag denn.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.