Kann man bei der Erstattung von einer Anzeige für den Beschuldigten anonym bleiben?
Antworten (11)
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closeyoureyescloseyoureyes
Ich werde schon seit 3-4 Wochen bedroht. Am Telefon, mit Briefen und Mails. Jetzt weiss ich wer das ist, da diese Person ja eh für Bedrohungen nicht in den Knast kommt o.ä., möchte ich anonym bleuiben, damit die Situation nach der Anzeige nicht noch mehr eskalliert
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1loth11loth1
Natürlich kann man das, aber für mich hat das alles den Geruch von Denunziation und Feigheit.
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KesskoKessko
Die Polizei darf deinen Namen nicht weitergeben. Der Angezeigte erfährt es nicht, wer du bist.
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turaloturalo
Du wirst aber doch wahrscheinlich etwas bezeugen müssen. Dann macht Anonymität keinen Sinn. Bitte doch die Beamten um diskrete Behandlung des Falles.
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rolandratzrolandratz
Warum anonym - hast Du was zu verbergen? Du kannst die Polizei aber bitten, dass Dein Name nur im äußersten Notfall genannt wird. (Gerichtsverfahren)
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ChromeChrome
Gegenüber der Polizei musst du schon deinen Namen angeben aber sie dürfen ihn nicht an den Täter weitergeben. Hab ich auch so gemacht weil mein Name recht selten ist.
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rejo52rejo52
Du kannst darauf bestehen, dass dein Name dem Beschuldigten nicht genannt wird.
nur wenn du als Zeuge aussagen musst, was dann?
solang es nicht vor Gericht kommt kann man persönlich in der Wache befragt werden.