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ANZEIGE AN LEHERIN

gefragt von zazakiller05zazakiller05 am 17.09.2009 um 11:50 Uhr

Kann ich meine Lehrerin anzeigen , weil Sie mich eine Blöde Kuh genannt hat. Es war ernst gemeint und kein Scherz so wie es lehrer oft tuhen. Zeugen habe ich auch!!!


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bulli66
beantwortet von bulli66 am 17. September 2009 11:51
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anzeigen weniger, aber beschweren kannst du dich.

wäre auch interessant gewesen, wie die vorgeschichte mit dir war. grundlos wird dies deine lehrerin bestimmt nicht gesagt haben

Kommentar von tomsong am 17. September 2009 11:57

Glaub ich fast auch, daß der Schuß nach hinten losgeht. Sie hasst ja auch die Lehrerin und da sind wohl auch andere Dinge gelaufen.


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 17. September 2009 11:53
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Firststep, beim Vertrauenslehrer melden, dann eventuell weiter an die Elternvertreter / Schulleitung / Schulamt.

Amzeige kannst wegen Beleidigung, mußt aber bedenken, daß alle Fälle imer wieder bei Dir landen, also du im Endeffekt mal den kürzeren ziehst.

Sag Ihr daß du dich persönlich angegriffen gefühlt hast, dann hat Sie die Chance zu reagieren, das wäre nur fair


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 17. September 2009 11:54
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na wenn sie doch recht hat...


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 17. September 2009 12:03
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Beim nächsten Mal sagst Du einfach:

"Danke für das Kompliment, sehr freundlich!"

Dadurch wird sie erkennen, daß sie sich daneben benommen hat.


Wenne
beantwortet von Wenne am 17. September 2009 11:52
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Und was würde dir das dann bringen?

Du kannst dich ja mal mit einem Vertrauenslehrer oder dem Rektor über den Vorfall unterhalten. Anzeige wäre wohl etwas überzogen.


anonym
beantwortet von deNico am 17. September 2009 11:52
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Antwort: Nein, kannst du nicht, bringt dir auch nichts. Falls deine Lehrerin dir gegenüber öfters solche Bemerkungen macht, solltest du sie mal höflich darauf ansprechen/das Gespräch suchen. Wenn alles nichts hilf, können sich deine Eltern immer noch an den Rektor oder in höherer Instanz an das Oberschulamt wenden.


jacgueline79
beantwortet von jacgueline79 am 17. September 2009 11:53
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davon wirst du nichts haben,ausser ein schlechtes verhältnis zu ihr im unterricht. lass es bleiben. da steht am ende eh aussage gegen aussage...


anonym
beantwortet von MrJonasK am 17. September 2009 11:51
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ja kanst du ob es auch folgen hat ist eine andere frage.


Eselin
beantwortet von Eselin am 17. September 2009 11:52
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Wenn du noch minderjährig bist, sollen deine Eltern ein Gespräch mit der Lehrerin führen, wenn sie nicht einsichtig ist, würde ich damit zum Direktor gehen. Ggf. gleich beim Lehrer-Eltern-Gespräch jemanden als "Zeugen" dabeihaben.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 17. September 2009 11:53
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Natürlich kannst Du die Lehrerin dafür anzeigen, das Recht hat in diesem Land jeder!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 17. September 2009 12:00
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Normalerweise kann man als Außenstehender nichts dazu sagen,da man die Hintergründe nicht kennt.

Aber ohne Grund wird sich die Lehrerin nicht zu solch einer Äußerung verleiten lassen.

Anzeigen kannst du sie natürlich,aber was bringt es dir?

Kommentar von 276660e2b23da89647bd1d630cdd4d8bsmallzazakiller05 am 17. September 2009 12:01

ich hasse diese frauuuu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 17. September 2009 12:20

Du weißt doch gar nicht, was "Hass" wirklich ist und ich wünsche dir, dass du es auch nie erfahren wirst. Also ich kenne in meinem mittlerweile 32jährigen Leben keinen einzigen Menschen, den ich wirklich "hassen" würde.


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