Hallo, bin 17 Jahre alt, war gestern auf ner party, als wir da ankamen hatte ich eine Pulle Korn in der Hand, und dann kam ein Securtiy mann und nahm sie mir weg und fragte nach meinen Ausweis , als ich ihm den gab hat er gesehen das ich 17 bin meinen Namen notiert und ist gegangen, habe ich jetzt mit einer Anzeige zu rechnen? wenn ja wie fällt die aus?
Anzeige Alkohol
Antworten (7)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
rico30ffm Hallo LottiBodo,
im Sinne des JuSchG (Jugendschutzgesetztes) 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, 3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht, 4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
Mit 17 - fällt man also in die Kategorie Nr. 2.
Sieht man nun in dem §9 nach für alkoholische Getränke, findet man dort, ein Verbot der Weitergabe und des Ausschankes von "Branntwein, branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln, die Brandwein in nicht geringen Mengen enthalten, an Kinder und Jugendliche.
Es darf lt. Gesetz weder die Abgabe oder der Verzehr gestattet werden.
Was nun die Security angeht: Die Security wurde nach Deiner Beschreibung durch den Veranstalter beauftragt. Somit hat der Veranstalter der Party und die Security Hausrecht - Ihnen also Deinen Ausweis nicht zu zeigen wäre völlig blödsinnig gewesen, weil Du dann im Besten falle nur rausgeworfen worden wärst und im schlechtesten Falle hätte die Security die Polizei gerufen - und diese hätte dann ganz nett und freundlich Dich zu Hause abgesetzt und nochmals wegen des Korns mit Deinen Eltern gesprochen --- Also der Security Deinen Namen und Ausweis geben war absolut OK.
Was kann Dir nun passieren: Wenn überhaupt einen Ermahnung bzw. eine Information an Deine Eltern. Meistens lassen sich die Security-Leute aber den Namen und Ausweis geben, damit sie den Veranstalter über diesen Vorfall der Weitergabe von Alkohol und den damit Verbundenen Verstoss gegen das Jugendschutzgesetzt informieren können. Ansonsten würden sich die Damen und Herren der Security strafbar machen. Der Veranstalter hat dann dafür zu sorgen, dass diese Weitergabe von "hartem Alkohol" unterbunden wird.
Einzig "saublöde" ist, wenn Du in der Öffentlichkeit hartes Zeug trinkst und dann von der Polizei oder dem Ordnungsamt erwischt wirst, die sind verpflichtet Deine Eltern zu informieren.
Fazit: Warte also lieber noch mit härteren Sachen ein Jahr - dann ist es legal - und ganz am Rande ... Es gibt auch andere Dinge um sich in Extase zu bringen ... Dafür hat z. B. die Natur Mann und Frau erschaffen ..... ;-))))
Lieben Gruß RR
-
1Antwort von
missyorkmissyork
Ich denke da wird nichts gemacht,nur deine Eltern werden informiert. Mich haben die Bullen auch schon mal mit Alk erwischt,es wurde dann ein Gespräch mit Jugendamt und Eltern geführt.
-
1Antwort von
MalustraMalustra
Der Mann hat seinen Job gemacht, nichts anderes.
Weswegen solltest Du angezeigt werden?
-
-
0Antwort von
GeocheloneGeochelone
Alkoholtrinken ist auch Jugendlichen nicht verboten. Du kannst also keine Anzeige oder Strafe bekommen.
Verboten ist es aber, dir oder anderen Jugendlichen brandweinhaltige Getränke zu geben !
Wenn dich ein Security-Mitarbeiter (kein Polizist) dich nach dem Ausweis fragt und dir die Flasche abnimmt, dann geht das nur mit deinem Einverständnis ! Wenn du nicht mitmachst, kann er dich aber der Lokalität verweisen (Hausrecht).
-
0Antwort von
GoldfasanGoldfasan
warum gibst du privatpersonen deinen ausweis oder lässt sachen von denen beschlagnahmen?
nein, was soll der hampel machen?
zur not streiteste noch alles ab, der kann gar nix
-
0Antwort von
Thunder1262Thunder1262
Sicher könnte er dich anzeigen da du noch keine 18 bist. Wenn es das erste mal ist könnte das eher harmlos verlaufen.
Kommentar von
GoldfasanGoldfasan ja anzeigen, ist auch ne straftat alk unte 18 zu trinken, gibt 3 jahre auf bewährung
mit euch ist nichtmal nen krieg gegen luxemburg zu gewinnen..
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster @Goldfasan: man kann nicht nur Straftaten anzeigen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten ...
Kommentar von
GeocheloneGeochelone Wegen was soll er denn angezeigt werden ? Den Tatbestand würde ich gerne hören !?
-
sehr gute Antwort!
Dank Dabbel ;-))