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Anzahlung für nicht geleisteten Dienst zurückverlangen???

Frage von misteranonym11 misteranonym11

Hallo,

wie sieht es rechtlich mit folgendem Szenario aus???

Ich wollte eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Hierfür war eine Anzahlung nötig.

Die Dienstleistung zieht sich über mehrere Termine, bei denen jeweils seperat abgerechnet wird. Die Anzahlung bleibt bis zum letzten Termin stehen und wird mit auch mit dem letzten Termin verrechnet.

Habe ich ein Recht darauf meine Anzahlung zurück zu bekommen, wenn vereinbarte Termine auf unbestimmte Zeit verschoben wurden? Warte jetzt schon einige Monate auf einen neuen Termin und bekomme einfach keinen. Langsam habe ich keine Lust mehr zu warten und würde die Aktion gerne abbrechen und meine Anzahlung zurückverlangen (da ich ja bei den vorherigen Terminen immer brav gezahlt habe).

Zur Info: Es wurde kein Vertrag gemacht, der ein gewisses Soll erfüllen muss oder dergleichen.

Schonmal Danke :-)

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Antworten (6)

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Eine Anzahlung sichert vor allen Dingen die Vertragserfüllung durch den Auftraggeber ab. Wenn die Vertragserfülllung durch den Auftragnehmer nicht erfolgt, kannst Du natürlich die Anzahlung zurückfordern.

    Es ist hier übrigens durchaus ein Vertrag zustande gekommen - auch wenn dieser nicht schriftlich ist.

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    das hört sich gut an... so etwas dachte ich mir schon, bzw wusste ich schon...

    jetzt die frage: wie lange muss ich auf einen finalen termin warten (damit die mündliche vertragserfüllung gewährleistet wird)? gibt es da eine frist, die vom auftragsnehmer eingehalten werden muss? oder kann "er" mich auch mal (übertrieben) 5 jahre warten lassen.

    PS: vertragserfüllung war auch mündlich auf dezember 2011 gelegt...

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Das ist schwierig - kann aber von Dir forciert werden, indem Du dem Dienstleister nun schriftlich und mit Zustellungsnachweis eine angemessene(!) Frist zur Vertragserfüllung setzt. Nach verstreichen der Frist kann Du die Anzahlung mit allen legalen Mitteln zurückfordern.

    Sollte Dir durch die Nichterfüllung ein Schaden entstanden sein, kannst Du auch Schadenersatz geltend machen.

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    danke :-)

    das nenn ich mal ne aussage

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    Antwort von Luardya Luardya

    Jain. Eine Anzahlung ist eig. dafür da, dass es eben nicht abgebrochen wird.

    Je nachdem, um was es geht. Hat die Verschiebugn der Termine irgendjemandem oder irgendetwas geschadet? Wenn nein, wird es schwer.

    Als Beispiel: Man nimmt die Dienstleistung für eine Telefonkonferenz in Anspruch an bestimmten Tagen. Nun wurde ein Termin nicht eingehalten, was dazu geführt hat, dass man kein Geschäft machen konnte und somit der Gewinn gesunken ist. Dann könnte man einen Schadenserstaz verlangen + die Anzahlung..

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    zu schaden in dem sinn ist keiner gekommen... ich hätte eben gern weitere termine, werde aber immer vertröstet.

    und ich habe jetzt eben keine lust mehr zu warten...

    Kommentar von Luardya LuardyaLuardya

    Kannst du nicht genauer schildern, um was es geht? Wenn die Termine miteinander zsm.hängen, kann man ja auch nicht einfach aufhören.

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    in einer anderen antwort nannte ich das beispiel "massagen". nehmen wir an es wäre so (krankenkasse zahlt nicht und ich nehme mir sie privat)...

    diese termine hängen ja auch sofern zusammen, damit es mir wieder besser geht, aber dennoch könnte ich sie jederzeit abbrechen...

    Kommentar von Luardya LuardyaLuardya

    ^Warum nennst du Beispiele, anstatt gleich zu sagen, was es ist? Ist dir etwas peinlich?

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    nö, aber ich will gerade dieses thema nicht ausführlich hier breittreten. wenn der "betroffene" das hier im vorfeld liest weiß er sofort über mein vorhaben bescheid...

    außerdem ist es völlig egal. ich habe naheliegende beispiele genannt... wenn ihr damit nicht zurecht kommt, dann müsst ihr ja nicht antworten.

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    Antwort von jockl jockl

    Sorry, aber da scheint mir allein die Vertragsgestaltung etwas dubios. Soweit erkennbar sind da nur Deine Pflichten, da beginnend mit der Anzahlung, ersichtlich. Über die sog. Leistungs-Lieferpflichten ist auch umfänglich nichts ersichtlich. Auf welche und wieviel Termine, da auch zu welcher Zeit bezieht sich die Pflicht des Dienstleisters ? Mündliche Vereinbarungen sind gerichtlich nicht belastbar.

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    sorry, die anzahl der termine sind nicht festgelegt worden... das wurde eher alles abgeschätzt.

    nun ist aber nur noch ein termin offen, der im dezember 2011 hätte stattfinden sollen. dieser wurde aber von der anderen partei (nicht von mir) abgesagt und seitdem aufgeschoben...

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wie willst du das denn beweisen, wenn du nichts schriftliches hast?- Das hört sich schwer nach Schwarzarbeit an. Willst du dich da selbst mit anzeigen? Viel Spass

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    nee, da kann ich dich beruhigen. es ist definitiv nichts illegales und erst recht keine schwarzarbeit...

    schriftlich habe ich etwas: ein beleg über die anzahlung und daten der ersten termine. weitere termine sollten nach vereinbarung getroffen werden, dies wurde aber auf lange zeit hinausgeschoben, sodass ich keine lust mehr habe weitere termine in anspruch zu nehmen.

    wie schon gesagt: über die dauer und die anzahl der termine wurde kein vertrag gemacht...

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    es wurde nur mündlich versprochen die dienstleistung bis dezember 2011 fertig zu stellen.

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    Antwort von theeye theeye

    Anwalt einschalten, damit Deine Rechte gewahrt bleiben. Und nebenbei Kostennutzungs- Rechnung aufmachen. Lohnt sich das ganze! theeye

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    Antwort von Amorcita81 Amorcita81

    Ist schwierig zu beantworten wenn man nicht weiß worum es geht. Dienstleistung ist ein dehnbarer Begriff. Wenn zu einer Prostituierten gehst, ist das auch eine Dienstleistung....

    Kommentar von misteranonym11 misteranonym11misteranonym11

    wieso? ist doch wurscht :-)

    nehmen wir an es wäre ein prostituierte, mit der vereinbart wurde: 1 mal die woche poppen und das 6 wochen lang... in der 6ten woche verrechnen wir dann die anzahlung mit. nach der dritten woche verschiebt sie meinen termin und gibt mir keinen neuen. da ich keine lust habe zu warten und meine eier immer dicker werden will ich meine anzahlung zurück :-)

    und das kannst dir jetzt auch auf massagen, kekse von pfadfindern oder sonst was umdenken...

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