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Anzahl der Fahrzeughalter war falsch,..kann ich vom Kauf zurücktreten?

Frage von lauser1 lauser1

Habe seit 14 Tagen ein Fahrzeug und wie sich erst jetzt rausstellte hat das Fahrzeug mehr Halter als mir der Händler am Tel gesagt hat.

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Antworten (7)

  • 4
    Antwort von alphonso alphonso

    wie hoch ist denn die Anzahl der Vorbesitzer lt. Kaufvertrag? Mündliche Absprachen / Zusagen kannst du vergessen, da sie kaum zu beweisen sind.

    Kommentar von Ody85 Ody85Ody85

    Zeugen (wenn vorhanden)

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    Antwort von Ody85 Ody85

    bei absprache wäre das durch zeugen zu beweisen.

    Kaufvertrag ist aber besser, da schriftlich.

    .

    Wäre dann eine Täuschung (wenn ich mich recht entsinne) und du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Kommentar von Lolita87 Lolita87Lolita87

    Jop!

  • 1
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Geht's noch ein wenig unpraeziser? Aber gut, versuchen wir mal, das aufzudroeseln.

    Vorausgesetzt du kannst nachweisen, dass dir der Haendler telefonisch eine bestimmte Anzahl vorheriger Halter verbindlich zugesagt hat und diese tatsaechlich hoeher ist, kommt es immer noch darauf an, ob dies ueberhaupt einen Sachmangel darstellt. Hat er bei einem 2 Jahre altem Auto versichert, es habe nur einen Halter vor dir gegeben und tatsaechlich waren es 3 oder 4, dann duerfte es sich wohl um einen Sachmangel handeln. Hat er aber bei ner 10 Jahre alten Gurke gesagt, es seien garantiert nicht mehr als 20 und tatsaechlich waren's 21, dann duerfte das sicher keinen Sachmangel darstellen.

    Wie gesagt, immer vorausgesetzt, du kannst nachweisen, dass dir die Anzahl der vorherigen Fahrzeughalter verbindlich zugesagt wurde.

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    Antwort von pupsdichplatt pupsdichplatt

    nö - du hast ja die papiere gesehne, bevor du unterschrieben hast. damit ist das durch...

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    Antwort von mwiemeikel mwiemeikel

    Dein Problem ist die Beweisbarkeit. Grundsätzlich kannst Du bei Falschangaben vom Kaufvertrag zurücktreten (ihn für ungültig erklären).

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    Antwort von leobazi leobazi
    1. Bevor man beim Gebrauchtwagenkauf seine Unterschrift unter einen Kaufvertrag setzt, immer vorher den Kfz-Brief zeigen lassen.
    2. Wie lange hast Du das Auto schon?
    3. Wenn Du es noch nicht zugelasssen hast und dem Verkäufer die Irreführung nachweist, dann kannst Du vom Kauf zurücktreten.
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    Antwort von waldmann59 waldmann59

    wie am tel gesagt hat? du hast doch beim kauf einen vetrag oder nicht? und für die zulassung die papiere gesehn? denke eher du suchst einen grund um das gefährt zurück geben zu können. tel. nutzt garnix

    Kommentar von faband fabandfaband

    bei den neuen papieren kann man nur einen vorbesitzer erkennen !!!!!!!

    Kommentar von silberdistel50 silberdistel50silberdistel50

    bist du da sicher? ich dachte, man kann den vorbesitzer NAMENTLICH erkennen, aber es gibt einen eintrag aus dem die ANZAHL der namentlich nicht mehr bekannten vorbesitzer hervor geht.

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