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Anzahl der Aufsichtsratmitglieder bei einer Aufsichtsratsitzung

Frage von pumucklkrause pumucklkrause

Hallo,

um eine Aufsichtsratsitzung durchziehen zu können, muss eine gewisse Anzahl von Aufsichtsratmitgliedern vorhanden sein. Wie viele sind das bei einer GmbH? Müssen es exakt fünf Aufsichtsratmitglieder sein oder dürfen es auch unter fünf sein?

Danke für Eure Hilfe!

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Antworten (1)

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Wann ein Aufsichtsrat überhaupt beschlussfähig ist, ergibt sich regelmäßig aus der Satzung (§ 108 Abs. 2 Satz 1 AktG, ausnahmsweise ergeben sich aus dem Arbeitnehmermitbestimmungsrecht besondere Anforderungen). Die Satzung könnte etwa bestimmen, dass immer eine bestimmte Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern an der Beschlussfassung teilnehmen müssen, wobei unter „Teilnahme“ auch die Enthaltung, nicht aber die bloße Anwesenheit fällt. Ergeben sich weder aus Gesetz noch aus der Satzung Angaben über die Beschlussfähigkeit, so ist der Aufsichtsrat nur dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Abstimmung teilnimmt (§ 108 Abs. 2 Satz 2 AktG). Auch hier gilt: Die schriftliche Stimmabgabe genügt hierzu, ebenso die Stimmenthaltung, nicht aber bloße Anwesenheit. Gesetzliche Untergrenze für die Beschlussfähigkeit sind drei Mitglieder (§ 108 Abs. 2 Satz 3 AktG). Davon kann auch die Satzung nicht abweichen. Zwei Mitglieder eines dreiköpfigen Aufsichtsrates genügen also nicht!

    Quelle: http://www.cmshs-bloggt.de/archives/2252

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