RudeKruemel am 09.05.2008 um 13:57 Uhr
Ich habe meine eigene Wohnung, bin dort gemeldet, lebe aber seit einem halben Jahr bei meinem Freund, der mitten in der Stadt wohnt, in einem Anwohner-Parkgebiet. Dort darf man als Besucher nur 2 Stunden mit Parkscheibe parken, zw. 9 und 20 Uhr. Da ich nicht alle 2 Stunden einen neuen Parkplatz suchen kann, bekomme ich dauernd Stafzettel. Kann ich, wenn ich in dem Gebiet nicht gemeldet bin, einen Anwohner-Parkausweis beantragen? Oder mein Freund? Mein Auto ist aber nur auf mich zugelassen.
Ich würde mit der zuständigen Sachbearbeiter/in reden. Ich kann mir gut vorstellen, dass er/sie ein Einsehen hat.

dazu sollte man tunlichst das Ordnungsamt befragen, aber die Hoffnung sind sehr gering, da es wahrscheinlich eben nur die ANWOHNER und nicht die Besucher betrifft..
Könnte es sein, dass auf dich zugelassene Fahrzeug tatsächlich von deinem Freund hauptsächlich genutzt wird und er das schriftlich bestätigt bekommt?
Dann könnte der Beantragung einer Anwohnerparkgenehmigung durch deinen Freund für das in rede stehende Fahrzeug u.U. nichts mehr entgegenstehen.
RudeKruemel am 9. Mai 2008 19:33 er nutzt es aber nicht. und wenn ich vorgebe, dass er es nutzt, komme ich wieder in widersprüche mit meiner versicherung, die besagt, dass NUR ich das auto fahren darf (is billiger...)
Tja, dann scheidet diese "Wink-mit-dem-Zaunpfahl-Variante" aus.
Zweitwohnsitz, ginge und reichte das nicht?
Wenn Du seit einem halben Jahr bei Deinem Freund wohnst, dann solltest Du Dich auch ummelden (und dann ist das mit dem Anwohner-Parkausweis wohl keine Frage mehr). Denn Du must dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, wo Dein hauptsächlicher Lebensmittelpunkt ist.
RudeKruemel am 9. Mai 2008 19:32 nein, ich wohne ja nicht bei meinem freund. ich verbringe dort nur viel zeit, logischerweise mehr als zwei stunden am tag. meine wohnung und all mein hab und gut ist woanders, wo auch meine post ankommt, und da sollte ich auch gemeldet sein.
Melde einfach einen Zweitwohnsitz an der Adresse Deines Freundes an, dann bekommst Du auch einen Anwohner-Parkausweis. Ganz bestimmt.
RudeKruemel am 11. Mai 2008 17:25 http://www.wiesbaden.de/loader.php?menue=/diestadt/verkehr/menue.php&content=/diestadt/verkehr/bewohnerparken/bparkausweis.php laut dieser seite muss es ja leider der hauptwohnsitz sein... so wie es ausschaut, muss ich wohl weiter knöllchen zahlen und alle zwie stunden umparken :)
Das ist ja doof. :-(