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Anwesenheit pflicht?

gefragt von micky123 am 11.10.2009 um 17:12 Uhr

bei uns im betrieb fand heute um 7 uhr morgens eine dienstbesprechung statt und die anwesenheit wurde als "pflicht" ausgeschrieben. sogar die mitarbeiter welche sich im urlaub befinden hatte angeblich da zu sein. einige mitarbeiter hatten am tag davor bis 1:30 nachtschicht und sollten auch kommen. aus angst oder whatever waren auch alle mitarbeiter da bis auf eine ausnahme als "strafe" wurden ihm gleich erstmal alle schichten gestrichen. das "meeting" dauerte knapp 2 stunden und als arbeitszeit wurde es auchnicht angerechnet. ist das erlaubt? ich bin mir eigentlich sicher das es nicht rechtens ist aber wollte mal die meinung anderer dazu hören und was man denn dagegen unternehmen kann.


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mikael
beantwortet von mikael am 11. Oktober 2009 17:16
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Das ist doch gerade der Trumpf den viele Arbeitgeber ausspielen, wenn es Dir nicht passt, da draußen sind Millionen andere, die warten auf Deinen Arbeitsplatz. Rechtens ist das nie, aber wenn man zuckt......

Kommentar von Berny2 am 11. Oktober 2009 17:18

Du sagst es...


Hexenkueche
beantwortet von Hexenkueche am 11. Oktober 2009 18:39
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Anwesenheitspflicht gilt nicht für Arbeitnehmer im Urlaub ! Ausserdem muss bei Nachtschicht die Ruhezeit eingehalten werden , deshalb muss keiner um 7 Uhr ( nach der Nachtschicht ) wieder im Betrieb erscheinen . Die Ruhezeit steht imm Arbeitsschutzgesetz , und muss eingehalten werden . Ist die Anwesenheit Pflicht , gilt es als Arbeitszeit !


akademikus
beantwortet von akademikus am 11. Oktober 2009 17:13
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was sagt denn euer betriebsrat zu der vorgehensweise?


Sahaki
beantwortet von Sahaki am 11. Oktober 2009 17:13
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Das muß als Arbeitszeit gerechnet werden - sonst frage mal bei eurem Personalrat/Betriebsrat nach


anonym
beantwortet von micky123 am 11. Oktober 2009 17:14
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wir haben keinen betriebsrat



dvdeeb
beantwortet von dvdeeb am 11. Oktober 2009 17:14
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Ich weiss nicht, wie es in D ist, aber in CH braucht dein Unternehmen für Sonntagsarbeit eine Bewilligung. Nicht alles, was unfair erscheint, muss illegal sein.


sillygermangirl
beantwortet von sillygermangirl am 11. Oktober 2009 17:14
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Ich kann dir leider eigentlich nicht helfen, aber zumindest moralisch finde ich dass das nicht erlaubt ist. Und ich kann mir auch nicht vorstellen dass es rechtens ist - vor allem ohne es als Arbeitszeit anzurechnen.


TwoSteps4Ward
beantwortet von TwoSteps4Ward am 11. Oktober 2009 17:14
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Solche Betriebsversammlungen sind generell in die Arbeitszeit mit einzurechnen. Anwesenheitspflicht kann man bei in Schicht arbeitenden Betrieben aber nicht verlangen!


maccis
beantwortet von maccis am 11. Oktober 2009 17:29
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Dein AG kann Dir die Teilnahme an Fobis und Dienstbesprechungen vorschreiben, was die meisten auch tun. Wenn ein AN frei hat, dann darf der AG ihn auch "buchen", aber die Arbeitszeit muss mindestens anderthalb Stunden betragen.

Die Fahrtzeit zur Arbeit ist normalerweise (wenn also keine Sonderabmachungen getroffen wurden) keine Dienstzeit.

Fobis und Dienstbesprechungen müssen übreigens rechtzeitig angekündigt werden - z.B. indem sie im Dienstplan bereits eingetragen sind.

Soweit meine Wissenslage.


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