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Anwesenheit bei Verletzung

Frage von rayban111 rayban111

Muss ich trotz Verletzung (attestiert) am Sportunterricht anwesend sein ? Ist dies ein Paragraph des Schulgesetzes ?

Bitte keine antworten von wegen ..ja ihc glaube schon oder bei mir war das so o.ä.

danke im vorraus

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Antworten (16)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tichon tichon

    Hallo! Einen eigenen Paragraph des Schulgesetzes wird es speziell für deinen Fall nicht unbedingt geben. Zunächst besteht einmal Schulpflicht. Als nächstes entscheidet dein Arzt auf Grund deiner Verletzungen, ob er dir Bettruhe verschreibt (da müsstest du eben zu Hause bleiben und eine Entschuldigung mit in die Schule bringen - natürlich vom Arzt bestätigt). Sollte das nicht der Fall sein, d. h. du kannst trotz der Verletzung zur Schule kommen, dann obliegt die Angelegenheit wieder dem Sportlehrer, der dich vielleicht nach Hause schicken könnte, weil du sowieso nicht mitturnen kannst oder er sagt sich, wenn du schon nicht mitturnen kannst, dann kannst du wenigesten zuschauen, wie die anderen turnen, d. h. du könntest auch beim Zuschauen etwas lernen oder wie schon erwähnt, er könnte dich statt dessen in einer anderen Klasse bei einem anderen Unterricht - sofern einer gleichzeitig stattfindet - teilnehmen lassen. Auf alle Fälle besteht normalerweise für den Lehrer Aufsichtspflicht. Also, soviel ich aus Entfernung diese Sachlage beurteilen kann, weil ich ja nichts Näheres von dir und deiner Verletzung weiß, würde ich mir als Sportlehrer einfach das Attest deines Hausarztes ansehen und nach dessen Beurteilung handeln. Dieser kann ja auch nur auf Grund deiner Schilderungen oder eines Röntgenbildes seinen Standpunkt vertreten.

    Kommentar von tichon tichontichon

    Das Wort am Anfang der 7. Zeile sollte "wenigstens" heißen.

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    Antwort von mbmama mbmama

    Es ist eine Schulstunde wie jede andere, also must du daran teilnehmen. Auch auf der Reservebank :-)

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    Antwort von punkrockboy punkrockboy

    Frag halt den Lehrer oder im Sekreteriat. Und es kommt auch auf die Klasse und das Bundesland an! Also, ab der 10. sollte es eigentlich schon gehen.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ja, musst du

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    Antwort von OMHFG OMHFG

    also: ich war auch einige zeit verletzt... wennn man eine entschuldigung für die stunde bingt auf eer auch steht das man gehen kann dan kann man gehen aba wen das nicht drauf steht das muss man bleiben. die lehrer schätzen es aber wenn man da ist und zuschaut und sich merkt waas die anderen machen...das is das was ich weiß.

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    Antwort von Dudy1 Dudy1

    Wenn Du sonst am Unterricht teilnimmst, dann ja - wahrscheinlich haben die keinen Lehrer frei, der auf Dich aufpassen kann. Oder humple solange in ne Parallel-Klasse (bzw. -Kurs).

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    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Das Attest besagt ja wohl nur, dass Du nicht aktiv teilnehmen musst. Es dürfte aus medizinischer Sicht kaum etwas dagegen sprechen, (passiv) anwesend zu sein. Also nix mit Freistunde...

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    Antwort von Urmeli1988 Urmeli1988

    Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war... Wir mussten beim Sportunterricht dabei sein und auf der Bank sitzen. Du kannst auch alternativ, wie Fraukausw geschrieben hat, in eine andere Klasse gehen & dort am Unterricht teilnehmen.. Gute besserung

    Kommentar von punkrockboy punkrockboypunkrockboy

    Was will er überhaupt hören, wenn nicht einen Einzelfall? Es ist ja sowieso von Bundesland zu Bundesland verschieden, also wäre die Frage so gesehen gar nicht nötig...

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    ja, wegen der aufsichtspflicht

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    Antwort von Morti Morti

    Du hast eine Schulpflicht. Ein Attest bedeutet lediglich, dass du keinen Sport machen musst.

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    Antwort von dnsl9r dnsl9r

    Eigentlich ja, wenn der Lehrer/die Lehrerin nett ist, lässt er/sie dich vll gehen..

    Kommentar von Weltraumhippe WeltraumhippeWeltraumhippe

    Das darf sie nicht.. Sie hat eine Aufsichtspflicht.

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    Antwort von fraukausw fraukausw

    du kannst auch solange in eine andere klasse gehen...

    Kommentar von tutenuggel tutenuggeltutenuggel

    ich glaub aber schon denn bei mir war das so..oder so ähnlich

    Kommentar von fraukausw fraukauswfraukausw

    man untersteht ja der aufsichtspflicht der lehrkräfte... wenn die lehrer es untereinander absprechen, ist es ok... aber einfach vom unterricht fern bleiben geht nicht...

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Ja, dafür stehen die Bänke an der Seite!

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    Antwort von Weltraumhippe Weltraumhippe

    zu kannst zumindest nicht nach Hause gehen. Das war doch die eigentliche Frage, oder?

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    das ist in jedem bundesland anders! in niedersachsen hängt es von der lage der sportstunden ab und ob der schüler volljährig ist.

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    Antwort von Ellalein74 Ellalein74

    Kommt auf die Verletzung an...

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