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Anwaltszwang für Sozialgericht 1. Instanz ?

gefragt von rsony am 02.05.2008 um 11:36 Uhr

ALG 1 Bezug, Widerspruch gegen Höhe des ALG 1, Widerspruch abgelehnt "als unbegründet zurück- gewiesen": Kann ich ohne Anwalt eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen ?


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Reply


koira1975
beantwortet von koira1975 am 2. Mai 2008 11:40
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Im Verfahren vor dem Sozialgericht ist ebenso wie im Verwaltungsgerichtsverfahren vor der Klageerhebung vielfach die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich. Das Sozialgericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Das Verfahren ist grundsätzlich gerichtskostenfrei. In Sozialgerichtsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Vor dem Bundessozialgericht müssen sich die Bürgerinnen und Bürger jedoch durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Verbandsvertreterin oder einen Verbandsvertreter vertreten lassen. http://www.mj.niedersachsen.de/master/C1412847N1406171L20D0I693.html


Cremer
beantwortet von Cremer am 2. Mai 2008 11:41
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  1. Instanz brauchst Du keinen Anwalt. Würde aber trotzdem eien Anwalt einschalten. Hole Dir beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein. Gehe damt zu einem Anwalt. Dieser soll einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Dan hast Du keine kosten.

mutterheimat
beantwortet von mutterheimat am 2. Mai 2008 11:40
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Soweit ich weiß, ja. Aber ein Anwalt ist auf jeden Fall besser.


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