ALG 1 Bezug, Widerspruch gegen Höhe des ALG 1, Widerspruch abgelehnt "als unbegründet zurück- gewiesen": Kann ich ohne Anwalt eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen ?

Im Verfahren vor dem Sozialgericht ist ebenso wie im Verwaltungsgerichtsverfahren vor der Klageerhebung vielfach die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich. Das Sozialgericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Das Verfahren ist grundsätzlich gerichtskostenfrei. In Sozialgerichtsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Vor dem Bundessozialgericht müssen sich die Bürgerinnen und Bürger jedoch durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Verbandsvertreterin oder einen Verbandsvertreter vertreten lassen. http://www.mj.niedersachsen.de/master/C1412847N1406171L20D0I693.html
Soweit ich weiß, ja. Aber ein Anwalt ist auf jeden Fall besser.