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Anwaltszwang für Sozialgericht 1. Instanz ?

Frage von rsony rsony

ALG 1 Bezug, Widerspruch gegen Höhe des ALG 1, Widerspruch abgelehnt "als unbegründet zurück- gewiesen": Kann ich ohne Anwalt eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen ?

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Antworten (4)

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    Antwort von waldswinkel waldswinkel
    1. Instanz brauchst Du keinen Anwalt. Würde aber trotzdem eien Anwalt einschalten. Hole Dir beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein. Gehe damt zu einem Anwalt. Dieser soll einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Dan hast Du keine kosten.
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    Antwort von koira1975 koira1975

    Im Verfahren vor dem Sozialgericht ist ebenso wie im Verwaltungsgerichtsverfahren vor der Klageerhebung vielfach die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich. Das Sozialgericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Das Verfahren ist grundsätzlich gerichtskostenfrei. In Sozialgerichtsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Vor dem Bundessozialgericht müssen sich die Bürgerinnen und Bürger jedoch durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Verbandsvertreterin oder einen Verbandsvertreter vertreten lassen. http://www.mj.niedersachsen.de/master/C1412847_N1406171_L20_D0_I693.html

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    Antwort von gertrud9129 gertrud9129

    In der I. und II. Instanz (Sozialgericht und Landessozialgericht) benötigst Du keinen Rechtsanwalt, erst in der III. Instanz bei einer Berufung vor dem Bundessozialgericht ist ein RA erforderlich.

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    Antwort von mutterheimat mutterheimat

    Soweit ich weiß, ja. Aber ein Anwalt ist auf jeden Fall besser.

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