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Anwaltsschreiben von Katja Günther wegen Online Content Ltd.?

gefragt von Engelchen111Engelchen111 am 16.03.2008 um 16:13 Uhr

Ich habe ein Schreiben von der Anwältin Katja Günther bekommen und soll € 104,62 bezahlen, weil ich angeblich auf einer kostenpflichtigen Routenplanerseite gewesen sein soll. Dort war ich aber ganz sicher nicht und habe mich auch nirgends registriert. Soll man auf das Schreiben antworten oder einfach gar nichts tun?


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sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. März 2008 16:18
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schau mal hier, ist sehr interessant: http://rotglut.org/nachricht,875,Liebe+Katja+Guenther+aus+Muenchen

aber irgendeiner wird ja auf dieser Plattform gewesen sein sonst hätten sie nicht Deine Adresse. Bezahlen würde ich auf alle Fälle nicht. Diese Betrügerseiten fallen vor jedem Gericht durch...

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 16. März 2008 16:30

Ein sehr interessanter Link. Sollte ausreichen, "Rückgrat" zu behalten.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 14. November 2008 12:29

Sowohl gegen diese Dame als auch gegen die Firma laufen bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Ermittlungsverfahren.

Keine dieser "Abzockfirmen" hat bisher vor Gericht versucht diese Forderungen einzuklagen, weil sie zum einen nicht rechtmäßig ist und weil sowieso genug Leute noch dumm genug sind zu bezahlen.


anonym
beantwortet von LEADER am 16. März 2008 16:15
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hm...das ist schwierig! wenn du in deinem bekanntenkreis einen anwalt oder ne anwältin kennst wäre es sicher nicht schlecht mal ganz unverbindlich zu fragen!


Thing
beantwortet von Thing am 16. März 2008 16:17
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wenn du Katja Günther googlest kommen nur seiten wo steht, dass sie abzockerin ist und man die Briefe ignorieren soll...

Kommentar von guteantwort3367 am 6. November 2009 20:05

Genau ! Z.B. hier: http://onlinedetektiv.com


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 16. März 2008 16:17
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Ich würde zunächst mal gar nichts tun. Die Unterlagen aufbewahren und wenn es keine Ruhe gibt, einen Anwalt einschalten.
Hier auf GF gibt es zahlreiche Beispiele zu diesen Abzockern. Schau mal unter Mobile Premium Credit Ltd.. Die tauchen unter immer wieder neuen Namen auf und kündigen dann die "Forderungseintreibung durch Anwälte oder Inkassobüros an.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 16. März 2008 16:18
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gebe mal den Namen der Anwältin bei google ien und du siehst das es reine Abzocke ist. Am besten erst mal gar nicht reagieren bis evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann natürlich sofort widersprechen. Aber soweit lassen es die meisten abzock-Firmen gar nicht erst kommen



anonym
beantwortet von jensencom am 16. März 2008 16:19
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Leider weiß man nie ob so was echt oder abzocke ist. Ich hab im Fernsehen mal einen Beitrag gesehen, daß man, gerade wenn der angebliche Kläger nicht in Deutschland ansässig ist (Ltd riecht nach Amerika/England), nicht auf diese Schreiben reagieren soll, und wenn die doch mit einer Klage kommen, selbst einen Anwalt einschalten. Die sagten, man solle sich nciht verunsichern lassen... Und gerade wenn du davon nichts weißt, wird es der Gegenpartei schwer fallen, einen NAchweis zu erbringen. ICh hatte so ein Problem mit einem SMS-Service, hab mich nie auf die Anwaltsschreiben gemeldet, es ist nie etwas ernstes passiert...


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 16. März 2008 16:20
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anonym
beantwortet von Fitnessmann am 16. März 2008 16:18
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Ich würde mit diesem Schreiben zur Verbraucherschutzzentrale gehen und mich beraten lassen.


anonym
beantwortet von anicefemale am 30. März 2008 23:29
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Man kann darauf antworten oder nicht, ich habe geantwortet, hier das schreiben

Solange die Betreiberin der Website rotenplaner com die allgemeine Vergütungspflicht Ihres Routenplaners auf Ihrer Seite versteckt, können sich arglistig getäuschte Teilnehmer allesamt auf § 305c BGB („überraschende Klauseln) mit der Folge berufen, dass die Betreiberin der Website routenplaner com ihnen gegenüber nicht berechtigt ist, eine Vergütung (ganz welcher Art) einzufordern.

Gemäß § 305 c BGB werden nämlich Bestimmungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Hierbei ist immer das Gesamtbild der jeweiligen Website, sowie die Erwartungen, die der redliche Verkehr typischerweise oder auf Grund des Verhaltens des Verwenders bei Vertragsschluss an den typischen Vertragsinhalt knüpft, maßgeblich. Wie bereits geschildert, beinhaltet die Startseite routenplaner com keinen einzigen (!) Hinweis auf eine etwaige Vergütungspflicht . Auf der zweiten Seite bei der Eingabe der persönlichen Daten in die dazu bereitgestellte Maske) findet sich zwar ein solcher Hinweis, jedoch an äußerst versteckter Stelle ( und zudem erst nach scrollen erreichbar ganz unten auf der Seite bzw. in den AGB) und nur in klein gehaltener Schrift. Hiermit musste der Seitenbesucher nicht rechnen, da gerade die Vergütungspflicht das wichtigste Kriterium eines jeden Besuchers , für die Entscheidung ist , ob er Leistungen im Internet in Anspruch nehmen will oder nicht.

Im vorliegenden Fall ist aber die Seite so aufgebaut, dass der Besucher seine Vergütungspflicht nicht erkennen kann. Er musste auch nicht mit ihr rechnen, da es nicht typisch ist, dass Dienste dieser Art stets gegen Vergütung angeboten werden. Im Internet finden sich vielmehr so viele ähnliche, völlig kostenlose Dienstleistungen, dass der Besucher der Seite routenplaner com nicht zwingend davon ausgehen musste, dass der Service nur vergütungspflichtig sein konnte.

Fazit: Solange die Betreiberin der Seite routenplaner com ihre Informationspflichten über Art und Umfang der geforderten Vergütung nicht in angemessener Weise erfüllt, wird sie sich auch in Zukunft nicht auf einen Vergütungsanspruch gegenüber den Besuchern ihrer Seite berufen können.

Problematisch ist insbesondere, dass die wesentlichen Vertragsinhalte hinsichtlich Leistung und Gegenleistung (Kostenpflichtigkeit) sowie des Zustandekommens eines Abos erst in den Teilnahmebedingungen festgelegt werden, nicht aber im eigentlichen Vertragsangebot enthalten sind.

Januar 2007 - Urteil des AG München (AZ 161 C 23695/06) "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

Bei den Teilnahmebedingungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die in der Regel nur dazu dienen, das Vertragsverhältnis auszugestalten, nicht aber die wesentlichen Leistungen festzusetzen. Zumindest müsste auf der Webseite in deutlicher Form darauf hingewiesen werden, dass in den AGB noch etwas so Wichtiges geregelt wird.

Sonst braucht ein Verbraucher nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht damit zu rechnen.

Es handelt sich dann um eine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c BGB. Selbst wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist (s.o.), ist die Kostenpflicht nicht wirksam einbezogen.

Umso mehr deutet die Bezeichnung "Teilnahmebedingungen" darauf hin, dass sich diese Bedingungen nur auf ein Gewinnspiel beziehen, nicht aber auf den Abschluss eines mit Kosten verbundenen Abonnementvertrages.

Eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten

· die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, Konrad-Adenauer-Straße 20 60256 Frankfurt am Main, · die Verbraucherzentrale NRW, Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf.

Mein Anwalt

Schlussfolgerung: Ich werde mich gegenüber Ihrem Mandanten NetContent LTD, auf § 305c BGB berufen, Rechnungen ignorieren und mich nicht durch Mahnungen etc. einschüchtern lassen

Hier das schreiben an die Firma

Absender:

Firma

NetContent Ltd Quirinstrasse4-8 60599 Franfurt (Main)

Serviceleistung - Sittenwidrigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben von Rechtsanwältin Katja Günther, in dem Sie einen Betrag von 105,18 Euro für eine Serviceleistung verlangen. Ich habe noch nicht einmal eine Zahlungsaufforderung von Ihnen bekommen. Dies soll am 17.12.06 geschehen sein. Über ein Jahr später bekomme ich eine Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung?

Ich muss sie enttäuschen, da ich zu dieser Uhrzeit in meiner Arbeitsstelle war und gar nicht Ihre Seite die mir nicht mal bekannt ist aufgerufen haben soll.

Habe hierfür Zeugen, u.a meinen Arbeitgeber.

Ich bin nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig. In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München I, AZ 30 S 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten

· die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, Konrad-Adenauer-Straße 20 60256 Frankfurt am Main, · die Verbraucherzentrale NRW, Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf.

Mein Anwalt

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichem Gruß”


anonym
beantwortet von Cinderella85 am 1. September 2008 22:09
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Habe die Kati gefunden ;o), Ich rufe die Katja morgen mal an...wird jetzt halt zurückbelästigt;o) Günther Katja (aus gelbe Seiten) Brienner Str. 44 80333 München Telefon: (089) 4 52 39 87-14 E-Mail: k.guenther@g-e-ius.de Hast du die Tante Käte übern Anwalt oder über Polizei angezeigt? Habe ne Rechnung über 105,16 bekommen. Auf keinen Fall bezahlen, siehe Urteil des AG München (AZ.: 161 C 23695/06)!!!!!!!!!!!!

Kommentar von Nudels47 am 10. Januar 2009 14:45

Toll Toll aber es nutzt nichts dieses Tel ist nicht besetzt. Ich suche die private Adresse dieser Frau. Wer kann sie mir mitteilen. Über das Einwohnermeldeamt keine Chance. Laut SAT 1 hat die ja auch Mahnbriefe an Ihren Nachbarn geschrieben, der müsste uns helfen. Das wäre ein Fest.

G.Nudels

Kommentar von D4b02e7fffc8458a1ed6bdab747f3f78smallAnna77 am 6. Februar 2009 15:32

Frau Katja Günther Appartment 508 Artur-Kutscher-Platz 4 80802 München

ist der neueste Aufenthaltsortvon Kati


Hausi81
beantwortet von Hausi81 am 24. September 2008 17:37
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auf keinen Fall bezahlen. Die gute Frau kann euch gar nichts. Wer noch mehr über die wissen will kann sich auch auf sat1.de (sendung akte08/..) informieren. Es wird nie zu einer Gerichtsverhandlung kommen, da die gute Frau jeden Prozess verlieren würde auch wenn sie Anwältin ist. Bin selbst betroffen. War vor zwei Jahren auf der Seite Routenplaner.de und bekomme seitdem bekomme ich Post von Ihr. Habt ihr eigentlich mal auf die Bankverbindungen geachtet; - glaubt ihr im Ernst, dass es bei einem seriösen Inkassounternehmen bei jedem Schreiben ne neue Bankverbindung gibt. Also noch mal: AUF GAR KEINEN FALL BEZAHLEN. Ihr bekommt trotz Bezahlung sowieso wieder Post von Ihr mit einer neuen Forderung. Auch nicht von Gehaltspfändung einschüchter lassen. Die kann euch gar nichts. So ich hoffe ich konnte euch helfen. Ansonsten könnt ihr mir auch unter dr.haus@gmx mailen. Habe schon mal dran gedacht ne Sammelklage anzustreben. Weiss nur net ob es was bringt. Scheinbar bezahlen noch genug deutsche, sonst wird sie ja keine Briefe mehr verschicken. Vielleicht kann man ja an die Bildzeitung herantreten damit jeder deutsche es kapiert bei der nicht zu bezahlen.

Gruß C. Haus

Kommentar von Pidder am 26. September 2008 14:21

Ich finde, wir alle haben ein Recht darauf zu wissen, wie denn eigentlich ich Leute hinter der Abzockmasche aussehen. Hier ein Bild des Hauptinitiators der Online Content Ltd. und all ihrer Ableger: http://neo2o.blogspot.com/ Demjenigen, der ihn auf der Strasse, beim Einkaufen oder sonstwas wiedererkennt, wünsche ich viel Vergnügen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 16. März 2008 16:34
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Habe auch zwischenzeitlich eine Mahnung von einem Inkasso-Unternehmen vor liegen ! Es geht um Gebühren für Auskünfte !

Ignoriere das einfach und schmeiße es in den Papierkorb ! Denn da gehört es hin !

Die Adressen holen Sie sich auf kostenlos angebotenen Seiten, das kleingedruckte liest ohnehin niemand ! Man muss z.Bsp. aufpassen, wenn da steht umsonst, denn irgendwo steht da umsonst aber nicht kostenlos oder ähnliches !


anonym
beantwortet von maiersuse am 19. Juli 2008 10:42
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Bekomme seit einem Jahr Briefe von dieser netten Dame, Katja Günther. Anscheinend hat sie leider nichts Besseres zu tun, als sich mit dieser Abzocke zu befassen, die Arme!!!!! (grins) Laut Vebraucherzentrale sollte man diese Post einfach ignorieren, da das alles nicht Rechtens ist. Nun schmücken die Briefe einen Ordner bei mir und ich bin gespannt wie weit sie noch gehen werden, im Moment wollen sie mich wegen Betrug anzeigen, sollen sie mal versuchen!!! Alles nur heiße Luft, Papier ist geduldig, ich auch. Aber nur nicht zahlen!!!!!!! Ärgert Euch nicht, sondern geniest den Sommer, tschüßle!!


anonym
beantwortet von loadnetcom am 15. September 2008 03:26
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bin auch reingefallen. bei mir ist das problem, dass ich bei der anmeldung falsche namen und adressdaten eingegeben habe, die IP adresse haben sie aber. ob ich was downgeloadet habe, weiß ich nicht mehr. eher nicht, vielleicht aber einen download zumindest angefangen. wie stehen meine chancen eurer meinung nach?


Kommentar von voyager12 am 27. September 2008 19:02

Mach dir keine Sorgen! Alle Mails einfach ignorieren...


anonym
beantwortet von relax42 am 1. Juli 2008 10:45
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hALLÖCHEN:::

Du solltest bezw. Ihr solltet NICHTZAHLEN !!!! natürlich bekommt man schon ein mulmiges gefühl wenn man Drohbriefe und ansagen bekommt unverzüglich zu zahlen das macht einen mürbe und man zahlt irgendwann dies Katja Günther gibt Ihren guten Namen hin .....aber googelt mal es gibt sogar ein Bericht zum anschauen von AKTE 08 über diese machenschaften ihr solltet alles brief aufbewahren und abwarten natürlich auch einen kurzen Brief am besten per einschreibe diese Vordrucke hat die verbraucherzentrale ich werde schon seit zwei Jahren mit solchen schreiben bombardiert und überlege mir nun ernsthaft Anzeige zu erstatten lasse mich jetzt diesbezüglich mal beraten....nur wenn Ihr zahlt freuen die sich denn so fließt jede menge Kohle von eingeschüchterten enschen auf deren Konto und die lachen sich kaputt !!!!


LadyDelish
beantwortet von LadyDelish am 13. Juli 2008 23:38
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da habe ich ein bericht im fernsehen gesehen das irgendwelche leute auch anwälte irgendwelche rechnungen schicken, leute die sowas bekommen kriegen panik und bezahlen und die haben gesagt man muss es einfach ignorieren und auf keinen fall bezahlen


anonym
beantwortet von ConnorMcshort am 1. September 2008 20:05
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Auf keinen Fall zahlen!!! (Online Content Ltd)

Katja Günther ist polizeilich bekannt und kann sich stolz schätzen das sie ab heute eine weitere Anzeige an der Backe hat! Wenn man den Namen und den Ort (München) zb. in Telefonbuch.de eingibt, ist sie nicht zu finden! Dabei sollte man doch davon ausgehen das eine "seriöse Anwaltskanzlei" dort zufinden ist! Alles Abzocke!!!! Die Polizei hat uns geraten, Nichts, absolut Nichts zu machen, weitere Schreiben zu ignorieren! Also seit clever und nehmt die Post die ihr von Online Content Ltd und von dieser windigen Anwälten bekommen mit und zeigt sie an!!!!


anonym
beantwortet von onepenny40 am 14. September 2008 18:15
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Hier ist der Link zum Beitrag. von Akte 08/37 vom 09.09.08

http://de.youtube.com/watch?v=X2fUuKHvri4

Katja Günther

IQFIGHT:de


anonym
beantwortet von OKAMI2 am 29. Dezember 2008 00:10
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hast du WLAN - dann kann es auch sein das sich jemand reingehackt hat und in deinem namen agierte mit dem routen-planer :-(


anonym
beantwortet von Sister40 am 4. Februar 2009 14:55
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Hallo,

ich habe ebenfalls von der Anwältin Günther eine Droh -eMail erhalten . Ich bin daraufhin zu meiner Anwältin gegangen und habe mir Rat eingeholt. Also auf keinen fall zahlen oder antworten, einfach ignorieren. Lg Sister40


anonym
beantwortet von Fenzer am 23. Februar 2009 11:39
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Hallo Leute, nicht bezahlen. Ich bin nach der 3 Mahnung und geforderten € 128 zum Anwalt. Ist 3 Monate her. Seidem kam nicht mehr von der Günther.


anonym
beantwortet von romanenko am 15. Juli 2008 16:41
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Ich habe ein Schreiben von der Anwältin Katja Günther bekommen und soll € 107,85 bezahlen, weil ich angeblich auf einer kostenpflichtigen Routenplanerseite gewesen sein soll. Dort war ich aber ganz sicher nicht und habe mich auch nirgends registriert. Soll man auf das Schreiben antworten oder einfach gar nichts tun?


anonym
beantwortet von romanenko am 15. Juli 2008 16:45
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Ich habe ein Schreiben von der Anwältin Katja Günther bekommen und soll € 107,85 bezahlen, weil ich angeblich auf einer kostenpflichtigen Routenplanerseite gewesen sein soll. Dort war ich aber ganz sicher nicht und habe mich auch nirgends registriert. Soll man auf das Schreiben antworten oder einfach gar nichts tun?


anonym
beantwortet von ChrisMa am 19. Juli 2008 08:52
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Briefe von Rechtsanwälten (Abmahnungen) würde ich aber nicht einfach in die Tonne treten.

Höchstens dann, wenn ich ganz sicher bin, daß ich nichts falsch gemacht habe.

Ansonsten wird es nämlcih richtig teuer (Einstweilige Verfügung = Gerichtskosten plus Anwaltskosten).

Dann lieber bei einem Anwalt für Wettbewerbsrecht raussuchen und den fragen, ob er die Sache für Dich prüft (und wie viel es kostet).

Zu den Kosten des Anwalts: Seit neuestem sind ja Erfolgshonorare für Anwälte zulässig ... :D


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 24. Juli 2008 13:38
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ich würde Antworten dass Dir von einem Vertragsverhältnis nichts bekannt sei!Du Dir jede weitere Belästigung verbittest, Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft zuleiten wirst !

Mit noch freundlichen Grüßen


anonym
beantwortet von kuetti am 25. Juli 2008 17:12
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Hey Engelchen111 ...Hier ist Kütti... Mein Schreiben vom 25.07.2008 lautet wie folgt...

Keine Angst ist ein bißchen viel...Kannst es dir in ein Word Dok.kopieren & dann zu Gemüte ziehen ...Bey Kütti


---> Sehr geehrte Damen & Herren von "Online Content LTD"

Am 16.06.2008 ist angeblich ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen & meiner Person zustande gekommen.

Eine letzte Mahnung habe ich heute (Freitag /25.07.08erhalten. Ihre heutige Aufforderung lautet: ---" Letzte Mahnung ----unsere Rechnung [........] vom16.06.2008 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 01.07.2008 nach wie vor nicht ausgeglichen.

Wir fordern Sie daher ausdrücklich auf, den nachfolgenden Betrag incl. Mahnkosten. (Rechtschreibfehler)durch unverzügliche zu Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des o.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen. Nachfolgenden Text kennen Sie....

Verwendungszweck: [.......]

Meine Feststellung zu diesem Schreiben:

1) Keine Auftragsbestätigung schriftlich erhalten! 2) Keine Rechnung schriftlich erhalten! 3) Keine 1.& 2.Mahnung schriftlich erhalten ! 4) ausgewiesene Mehrwertsteuer fehlt ---Rechnung unwirksam!


Meine Forderung an Sie!

1) Sofortige Zusendung des Vertrages aus Juni/2008 (p.Post - keine Mail) 2) Sofortige Zusendung der Rechnung aus Juni/2008 Original Rechnung in Kopie (p.Post) 3) Sofortige Zusendung der Zahlungserinnerung vom 01. Juni/2008(die Kopie vom Original p.Post)


Ihre Vertragsmodalitäten:

Verbraucher Anschrift nicht vollständig !

Drohung mit negativ Schufa-Eintrag unzulässig!--Anzeige wegen Nötigung folgt---

AGB Hinweis Ihrerseits, hat der Verbraucher (meine Person) nicht schriftlich erhalten(p.Post)

Verweis auf Ihr Inkasso Büro ----Erpressung/ Nötigung---- unzulässig nach 5 Wochen

Fazit: Der Vertrag ist unzulässig. Aufgrund Ihrer Nötigung (Schufa-Eintrag / Inkassobüro) behalte ich mir ebenfalls vollgende Schritte vor:


1.Anzeige wegen Nötigung

2.Prüfung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz Deutschland/ Europa

3.Prüfung des Inkassobüro/ Rechtsanwaltbüro ---Celine Lührmann, sowie AK Katja Günther----

Vereitelung dieser Anwaltsschaft durch trügerisches Verhalten, in Ihrem Auftrag zu agieren.

Desweiteren einen Link der User, die sich mit der gleichen Problematik beschäftigen & Ihren Unmut über Ihre Geschäftsgebaren im Forum kundtun. online contend - Google-Suche

und ein Beispiel von dem AG in München, in dem die Klage bei Nichtzahlung abgewiesen wurde.

Sollten Sie es dennoch vorziehen, Rechtliche Schritte einzuleiten, ist die Erfolgschance doch eher gering für Sie, diesen Prozess am Ende zu gewinnen.

Hochachtungsvoll verbleibe ich!

Anlage:

Schriftlicher Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen p. Einschreiben zu.

Weiterleitung der Angelegenheit an: -RA- Büro -Presse/Rundfunk -Internet-Forum -Bundesaufsichtsamt De/ Europa -Finanzamt

PS.:Überprüfen Sie IhreOnline-Datenbank---*ttp://www.grafik-archiv.com

Meldung: Seite nicht verfügbar…Account nicht einsehbar!


Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Beispiel einer Geschädigten Person aus dem Internet Forum -Rechtsurteil

Versteckt eine Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

Die Klägerin(Firma) betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte(FRAU) ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste.

Die Klägerin(Firma) war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis(für die Geschädigte Frau) wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Fazit: Meine Sichtweise

Der User der sich informierte & wissentlich auf einen verwaisten Link gelangt und nach Aufforderung, seine pers. Daten eingeben muss, erkennt nicht, dass es sich bereits in diesem Moment Vertraglich bindet. A.K.


anonym
beantwortet von Dorila am 1. September 2008 12:46
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Hi ihr - ihr macht mir Mut! Hab Mitte Juni ne 'letzte Mahnung' von Online Content bekommen. Auf der Seite hab ich dann den Preis gefunden und gedacht - shit - da hab ich wohl nicht aufmerksam gelesen und hab bezahlt (59,95) - ohne Mahngebühr versteht sich. Hab ja schließlich auch keine Rechnung oder gar ne 1. mahnung erhalten. Und jetzt bekomm ich von Frau Katja Günther die Mahnung mit Gesamtkosten von 105,37€. Obwohl ich Ende Juni bezahlt habe. Was mach ich jetzt? Soll ich garnix machen? Oder soll ich mich bei Frau Günther melden und ihr meine Ktoauszug faxen? ... Vielen Dank für eure Unterstützung! Doris

Kommentar von Ontario am 14. September 2008 11:22

Hallo Doris ! Ich würde das bezahlte Geld zurückverlangen und für den Fall, dass man dem nicht zustimmt, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Leider kann man mit der Zahlung des Betrages eine Anerkenntnis der Forderung ableiten, aber Du hast aufgrund der Drohung und weiterer Massnahmen gezahlt. Hol Dir das Geld zurück und setze eine Frist. Verstreicht die Frist, sofort Anzeige erstatten.


gelaschmidt4
beantwortet von gelaschmidt4 am 18. September 2008 12:50
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Das mit der falschen Adreesse und Namen...hmm nicht so gut glaube ich, aber das ist nur gefährliches Halbwissen von mir. Auch ich bin betroffen seit über 2 Jahren, hab mir ein Widerspruchschreiben aus dem Internet gezogen (letztes Jahr bereits) und die zuständige Verbraucherzentrale zu Rate gezogen, die sagen "Gar nichts tun" also wie bereits mehrfach erwähnt: Auf keinen Fall zahlen. Aber so langsam nervt diese Frau mich tierisch an. Heute habe ich ein neues Schreiben erhalten "Ankündigung gerichtliches Klageverfahren". Darin erwähnt sie ein "Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 04.08.2008 - 93C 619/08 - 4". Ich habe keie Ahnung von diesem Rechtsdeutsch aber wenn ich richtig gelesen habe, ging es dort um die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Klägerin. Diese Klage gegenüber der "Online Content Limited" wurde abgewiesen. Habe ich das so richtig verstanden oder was hat dieses Ureil zu bedeuten? Haben noch mehr von euch dieses Schreiben erhalten? Was meint ihr dazu.

Kommentar von braucheHilfe am 11. Dezember 2008 21:52

Hallo gelaschmidt4

Die Kopie dieses Urteils habe ich auch erhalten, darin wurde die KLage gegen Online Content von dem Gericht abgewiesen, das heisst der Kläger (der auf Online C. reingefallen war)hat den Prozess verloren und hatte alle Kosten am Bein. Auf meiner Kopie waren hinten auf der Rückseite die Entscheidungsgründe des Gerichts aufgeführt. Es scheint auch die Kopie eines echten Urteils zu sein. Ich arbeite selbst in einer RA-Kanzlei, weshalb mich mein Fehler besonders ärgert. Viele hier schreiben, die klagen eh nicht. In diesem Fall wurden sie beklagt, aber haben den Prozess gewonnen. Da Gerichtsstand in Wiesbaden ist (die sitzen wohl dort), wird es bei anderen Prozessen wohl immer wieder dieses Gericht sein, so daß die Gefahr besteht, dass auch weitere Prozesse verloren gehen. Einziger Lichtblick, wenn die "Kunden" nicht zahlen, muss Online C. klagen und beweisen, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. In dem Fall des Urteils aus Wiesbaden war es ja umgekehrt und ein Kunde hat gegen Online C. geklagt. Ich bin mal gespannt, was passiert.

LG


anonym
beantwortet von Rahmat am 19. September 2008 20:20
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"Haben noch mehr von euch dieses Schreiben erhalten? "

Die Meldung bei heise sollte diese Frage beantworten http://www.heise.de/newsticker/Abofallen-Betreiber-werden-dreister--/meldung/116...


anonym
beantwortet von Lilu13 am 20. September 2008 10:21
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Hallo, habe auch das gleiche Problem.Hab jetzt auch von ihr Mahnung bekommen, dass ich bis 24. september 105 euro zahlen muss.Falls ich das nicht mache, wird sie Mahnverfahren einleiten .. Ich hab mich auf der Seite load-net angemeldet und nicht gesehen , dass es kostenpflichtig war. habe aber in halbe stunde Widerruf geschickt(hab diese mail auch bei mir im postfach gespeichert). In einem Monat hab ich Schreiben bekommen , dass ich 59 euro zahlen muss .. dann kammen mahnungen .. und jetzt die schreiben von frau günter... achso , dass problem noch : ich hab dort auch falschen namen und adresse angegeben .. .(( ich hab jetzt leider keine ahnung , was ich weiter machen soll!langsam kriege ich panik! weis meint ihr??

Kommentar von blacklion007 am 20. September 2008 12:56

Hi, also am besten setzt du dich nicht mit Katja Günther in verbindung.es passiert nichts.sie kann dich garnicht anzeigen weil gegen sie selber ein duzend anzeigen laufen und sie ihren job als rechtsanwältin schon länger los ist. les dir den internetartikel durch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/116244 Das mit dem namen ist völlig ok solange es die person nicht gibt. Für weitere fragen: sebastian.nopper@web.de Viel glück! Sebastian Nopper


anonym
beantwortet von blacklion007 am 20. September 2008 12:37
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war bei mir genauso.im prinzip kann man so tun als wärs werbung:zerreißen und wegschmeißen.man kann die betrügerin auch anzeigen, aber das haben schon ein duzend menschen vorher gemacht und es hat nix gebracht. Achtung!!! Es kommen immer mal wieder briefe, nicht reagieren.bei mir kam letzte woche eian angebliches Urteilsschreiben, laut internet ein verfahren von 2002, dass Content limited verloren hat.


anonym
beantwortet von schroecker am 8. Oktober 2008 20:40
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Katja Günther schreibt uns. Jetzt schreiben wir zurück!

http://weihnachtspost-fuer-katja-guenther.im-blog.de/


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beantwortet von Frascha am 12. Oktober 2008 22:50
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Lad Dir mal folgenden Link herunter:Dein Download-Link #1: http://rapidshare.de/files/40668306/Archiv_2.zip.html Aber nicht kapitulieren. Du wirst gewinnen.


anonym
beantwortet von Frascha am 12. Oktober 2008 22:51
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Lad Dir doch mal diesen Link herunter. Dein Download-Link #1: http://rapidshare.de/files/40668306/Archiv_2.zip.html


anonym
beantwortet von samtpfoten am 16. Oktober 2008 18:12
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Bei google gibt es unter dem Firmennamen einen Musterbrief einer Verbraucherzentrale. habe persönlich auch Pech gehabt aber über outletfactories. Habe diesen Musterbrief als Einschreiben mit Rückschein geschickt, eine Strafanzeige wegen Computerbetrug gestellt (geht per Internet) und Ulrich Meyer über die weiteren Aktivitäten informiert. Es gibt garantiert bei einer Staatsanwaltschaft eine Sammelklage (je mehr umso besser). Ansonsten halte ich die Füße still und lege einen Ordner an (wird es zu bunt, kommt eine Klage wegen Bedrohung hinterher). Auf keinen Fall zahlen. Hunde, die laut bellen, beißen nicht. Mahnverfahren ist denen zu teuer.


anonym
beantwortet von RASMP am 24. November 2008 12:41
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Liebe Leser, liebe Forumsmitglieder,

in meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich nur allzu häufig mit den "unsauberen Geldeintreibern" konfrontiert. Zu "Online Content" etc. ist zu sagen, dass nach einem Rückschreiben stets Ruhe war - jeden Tipp hier, der sagt "NICHT ZAHLEN" kann ich daher nur unterstützen! Kurz und knapp zurückschreiben oder wegschmeissen (bis zum Mahnbescheid, dann DRINGEND fristgerecht den Widerspruch einreichen!) ist die richtige Reaktion.


anonym
beantwortet von Samira100 am 11. Dezember 2008 11:40
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Hey, katja Günther kommt mir sehr bekannt vor:-) habe auch mehrere Briefe von Ihr bekommen.war auf einer Internetseite und musste auf einmal 60 euro zahlen, obwohl ich da nix bestätigt habe usw.Ich antworte auf diese Schreiben nicht.Lg


anonym
beantwortet von braucheHilfe am 11. Dezember 2008 13:41
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Hallo

ich habe mich Anfang Oktober leider auch auf der Seite angemeldet und registriert. Leider ohne die AGBs wirklich zu lesen und die Seite bis unten hin zu scrollen, denn dort steht, wenn auch sehr klein und in hellem Grau , dass das Anmelden kostenpflicht ist. Man kann also nicht wirklich behaupten, die würden nirgendwo schreiben, dass die Nutzung der Seite was kostet. Und AGBs anklicken, die man gar nich gelesen hat, ist auch gefährlich. Ich arbeite selbst in einer RA-Kanzlei und selbst mein Chef meinte, dass sieht nicht so sehr gut aus. Im übrigen habe ich zu meiner letzten Mahnung von Online Content eine Kopie eines Urteils vom AG Wiesbaden mitgeschickt bekommen. Der Klägername war geschwärzt, beklagt waren Online Content. Die Klage wurde abgewiesen !!! Weil das Gericht der Meinung war, dass auf der Webseite genügend Gelegenhiet bestand, die AGBS zu lesen und die Kostenpflicht auch auf der 1. Seite zu lesen war, wenn auch weiter unten und nicht so gross. Der Kläger hatte alle Kosten zu tragen. Selbst die Entscheidungsgründe des Gerichts waren aufgeführt. Da ich Urteile aus dem Büro kenne kann ich sagen, dass das nicth gefaked aussah, sondern echt. Mein Chef hat gesagt, die Chance steht 50 zu 50 dass die klagen und dann kommts auf den Richter an. Gerichtsstand ist wieder Wiesbaden!

Ich ärgere mich total, dass ich nicht besser aufgepasst habe. Aber so pauschal zu sagen, auf keinen Fall zahlen und abwarten, die klagen nicht, dass ist nicht so sicher.


anonym
beantwortet von lightyear am 6. Februar 2009 12:24
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Hallo, ich habe auch nen Mahn-Brief von der Anwältin katja Günther bekommen. Ihr Webseite ist ja mehr als Merkwürdig. Ein Bild als Homepage ohne irgened eine Funktion. Ich habe meinen Anwalt der auch ebenfals in München ist gefragt, er meinte nicht zahlen, und einfach ignorieren ..

Kommentar von D4b02e7fffc8458a1ed6bdab747f3f78smallAnna77 am 6. Februar 2009 15:35

Kati hat leider vergessen Ihre neue Wohn-adresse anzugeben:

Sie freut sich bestimmt wenn ihr sie mal besucht und die Sache im vertrauensvollen persönlichen Gespräch regelt:

Frau Katja Günther Appartment 508 Artur-Kutscher-Platz 4 80802 München


anonym
beantwortet von socially am 13. Februar 2009 01:59
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hahaha hallo alle zusammen. Ich habe heute (13.02.09) zum ersten mal so eine art von email bekommen. Nachdem ich der netten Frau meine Antwort schickte, habe ich diese "schein firma" mal gegoogelt und kam hierher.

ZAHLT DAS AUF KEINEN FALL

Ich weis was fuer verträge ich abschliese (hab nur 2 bis jetzt, dai hcerst 22 bin)

Und wusste sofort das diese Mahnung keine reale sein kann.

Ich danke euch allen vielmals, dass sie so sozial sind, und andere davor warnen.

Ich wünsche allen betroffenen alles gute, und noch einmal VIELEN DANK


anonym
beantwortet von tasudir am 18. Februar 2009 20:23
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´Für alle die es noch nicht wussten, gebt mal bei youtibe.com Katja Günther ein, ihr werdet reportagen sehen die euch aufklären. Hier nochmal ein link zu einem beitrag von BIZZ

http://www.youtube.com/watch?v=DKOb2WKxJVM&feature=related

ich hoffe das ich euch helfen konnte


anonym
beantwortet von Harlekijn am 8. März 2009 10:08
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Hi, bloß nix zahlen! Ich war bei der Verbraucherzentrale, und die sagen klipp und klar: Man kann bei der Anmeldung auf Routenplaner.de nicht davon ausgehen, dass die Nutzung kostenpflichtig ist. Es handelt sich hier um arglistige Täuschung. In Bezug auf die sogenannte RA'in Günter: Trotz mehrmaliger Zahlungsaufforderungen einfach die Schreiben sammeln und abheften - und sich zurücklehnen!!


anonym
beantwortet von soeren1970 am 18. März 2009 09:25
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Moin,

ich bin mehr oder weniger zufällig auf diese Seite gestoßen! Und kann zu der ganzen Sache folgendes Beisteurn: Meine Frau hatte sich vor 1,5 Jahren auf Gehaltsrechner.de kostenfrei angemeldet und auch uns flatterte dann eine Rechnung über 56,90 ins Haus, die wir selbstverständlich nicht bezahlt haben, denn wir haben ja keinen Vertrag abgeschlossen! Selbstverständlich kamen dann auch die Mahnungen, die wir der guten Frau Günther beantwortet haben, in dem wir Ihr einfach die Lagerung Ihrer Schreiben in Rechnung gestellt haben! Wir haben Ihr pro Schreiben 0,10 Euro pro Tag mit einer Laufzeit von 10 Jahren in Rechnung gestellt zzg. eine Bearbeitungsgebühr von 10% vom Streitwert, sowie einer Entsorgungspauschale von 50,- Euro! Dieses Vorgehen ist vielleichrt auch nicht gerade seriös aber es hat geholfen! Wir bekommen keinerlei Briefe mehr!

MfG

soeren


anonym
beantwortet von Rennziege am 9. Juni 2009 16:01
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mal schön stille halten, ist immer noch angesagt.


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