18

Anwaltsschreiben von Katja Günther wegen Online Content Ltd.?

Frage von Engelchen111 Engelchen111

Ich habe ein Schreiben von der Anwältin Katja Günther bekommen und soll € 104,62 bezahlen, weil ich angeblich auf einer kostenpflichtigen Routenplanerseite gewesen sein soll. Dort war ich aber ganz sicher nicht und habe mich auch nirgends registriert. Soll man auf das Schreiben antworten oder einfach gar nichts tun?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1-30 von 54)

  • 13
    Antwort von sunpoint sunpoint

    schau mal hier, ist sehr interessant: http://rotglut.org/nachricht,875,Liebe+Katja+Guenther+aus+Muenchen

    aber irgendeiner wird ja auf dieser Plattform gewesen sein sonst hätten sie nicht Deine Adresse. Bezahlen würde ich auf alle Fälle nicht. Diese Betrügerseiten fallen vor jedem Gericht durch...

    Kommentar von wolli3454 wolli3454wolli3454

    Ein sehr interessanter Link. Sollte ausreichen, "Rückgrat" zu behalten.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Sowohl gegen diese Dame als auch gegen die Firma laufen bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Ermittlungsverfahren.

    Keine dieser "Abzockfirmen" hat bisher vor Gericht versucht diese Forderungen einzuklagen, weil sie zum einen nicht rechtmäßig ist und weil sowieso genug Leute noch dumm genug sind zu bezahlen.

  • 10
    Antwort von LEADER LEADER

    hm...das ist schwierig! wenn du in deinem bekanntenkreis einen anwalt oder ne anwältin kennst wäre es sicher nicht schlecht mal ganz unverbindlich zu fragen!

  • 9
    Antwort von Thing Thing

    wenn du Katja Günther googlest kommen nur seiten wo steht, dass sie abzockerin ist und man die Briefe ignorieren soll...

  • 4
    Antwort von linuxopa linuxopa

    Nicht zahlen, schau mal da: http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=44550

  • 4
    Antwort von user169 user169

    Leider weiß man nie ob so was echt oder abzocke ist. Ich hab im Fernsehen mal einen Beitrag gesehen, daß man, gerade wenn der angebliche Kläger nicht in Deutschland ansässig ist (Ltd riecht nach Amerika/England), nicht auf diese Schreiben reagieren soll, und wenn die doch mit einer Klage kommen, selbst einen Anwalt einschalten. Die sagten, man solle sich nciht verunsichern lassen... Und gerade wenn du davon nichts weißt, wird es der Gegenpartei schwer fallen, einen NAchweis zu erbringen. ICh hatte so ein Problem mit einem SMS-Service, hab mich nie auf die Anwaltsschreiben gemeldet, es ist nie etwas ernstes passiert...

  • 4
    Antwort von Lola60 Lola60

    gebe mal den Namen der Anwältin bei google ien und du siehst das es reine Abzocke ist. Am besten erst mal gar nicht reagieren bis evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann natürlich sofort widersprechen. Aber soweit lassen es die meisten abzock-Firmen gar nicht erst kommen

  • 4
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Ich würde zunächst mal gar nichts tun. Die Unterlagen aufbewahren und wenn es keine Ruhe gibt, einen Anwalt einschalten.
    Hier auf GF gibt es zahlreiche Beispiele zu diesen Abzockern. Schau mal unter Mobile Premium Credit Ltd.. Die tauchen unter immer wieder neuen Namen auf und kündigen dann die "Forderungseintreibung durch Anwälte oder Inkassobüros an.

  • 3
    Antwort von Hausi81 Hausi81

    auf keinen Fall bezahlen. Die gute Frau kann euch gar nichts. Wer noch mehr über die wissen will kann sich auch auf sat1.de (sendung akte08/..) informieren. Es wird nie zu einer Gerichtsverhandlung kommen, da die gute Frau jeden Prozess verlieren würde auch wenn sie Anwältin ist. Bin selbst betroffen. War vor zwei Jahren auf der Seite Routenplaner.de und bekomme seitdem bekomme ich Post von Ihr. Habt ihr eigentlich mal auf die Bankverbindungen geachtet; - glaubt ihr im Ernst, dass es bei einem seriösen Inkassounternehmen bei jedem Schreiben ne neue Bankverbindung gibt. Also noch mal: AUF GAR KEINEN FALL BEZAHLEN. Ihr bekommt trotz Bezahlung sowieso wieder Post von Ihr mit einer neuen Forderung. Auch nicht von Gehaltspfändung einschüchter lassen. Die kann euch gar nichts. So ich hoffe ich konnte euch helfen. Ansonsten könnt ihr mir auch unter dr.haus@gmx mailen. Habe schon mal dran gedacht ne Sammelklage anzustreben. Weiss nur net ob es was bringt. Scheinbar bezahlen noch genug deutsche, sonst wird sie ja keine Briefe mehr verschicken. Vielleicht kann man ja an die Bildzeitung herantreten damit jeder deutsche es kapiert bei der nicht zu bezahlen.

    Gruß C. Haus

    Kommentar von Pidder Pidder

    Ich finde, wir alle haben ein Recht darauf zu wissen, wie denn eigentlich ich Leute hinter der Abzockmasche aussehen. Hier ein Bild des Hauptinitiators der Online Content Ltd. und all ihrer Ableger: http://neo2o.blogspot.com/ Demjenigen, der ihn auf der Strasse, beim Einkaufen oder sonstwas wiedererkennt, wünsche ich viel Vergnügen.

  • 3
    Antwort von Cinderella85 Cinderella85

    Habe die Kati gefunden ;o), Ich rufe die Katja morgen mal an...wird jetzt halt zurückbelästigt;o) Günther Katja (aus gelbe Seiten) Brienner Str. 44 80333 München Telefon: (089) 4 52 39 87-14 E-Mail: k.guenther@g-e-ius.de Hast du die Tante Käte übern Anwalt oder über Polizei angezeigt? Habe ne Rechnung über 105,16 bekommen. Auf keinen Fall bezahlen, siehe Urteil des AG München (AZ.: 161 C 23695/06)!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von Nudels47 Nudels47

    Toll Toll aber es nutzt nichts dieses Tel ist nicht besetzt. Ich suche die private Adresse dieser Frau. Wer kann sie mir mitteilen. Über das Einwohnermeldeamt keine Chance. Laut SAT 1 hat die ja auch Mahnbriefe an Ihren Nachbarn geschrieben, der müsste uns helfen. Das wäre ein Fest.

    G.Nudels

    Kommentar von Anna77 Anna77

    Frau Katja Günther Appartment 508 Artur-Kutscher-Platz 4 80802 München

    ist der neueste Aufenthaltsortvon Kati

  • 3
    Antwort von anicefemale anicefemale

    Man kann darauf antworten oder nicht, ich habe geantwortet, hier das schreiben

    Solange die Betreiberin der Website rotenplaner com die allgemeine Vergütungspflicht Ihres Routenplaners auf Ihrer Seite versteckt, können sich arglistig getäuschte Teilnehmer allesamt auf § 305c BGB („überraschende Klauseln) mit der Folge berufen, dass die Betreiberin der Website routenplaner com ihnen gegenüber nicht berechtigt ist, eine Vergütung (ganz welcher Art) einzufordern.

    Gemäß § 305 c BGB werden nämlich Bestimmungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Hierbei ist immer das Gesamtbild der jeweiligen Website, sowie die Erwartungen, die der redliche Verkehr typischerweise oder auf Grund des Verhaltens des Verwenders bei Vertragsschluss an den typischen Vertragsinhalt knüpft, maßgeblich. Wie bereits geschildert, beinhaltet die Startseite routenplaner com keinen einzigen (!) Hinweis auf eine etwaige Vergütungspflicht . Auf der zweiten Seite bei der Eingabe der persönlichen Daten in die dazu bereitgestellte Maske) findet sich zwar ein solcher Hinweis, jedoch an äußerst versteckter Stelle ( und zudem erst nach scrollen erreichbar ganz unten auf der Seite bzw. in den AGB) und nur in klein gehaltener Schrift. Hiermit musste der Seitenbesucher nicht rechnen, da gerade die Vergütungspflicht das wichtigste Kriterium eines jeden Besuchers , für die Entscheidung ist , ob er Leistungen im Internet in Anspruch nehmen will oder nicht.

    Im vorliegenden Fall ist aber die Seite so aufgebaut, dass der Besucher seine Vergütungspflicht nicht erkennen kann. Er musste auch nicht mit ihr rechnen, da es nicht typisch ist, dass Dienste dieser Art stets gegen Vergütung angeboten werden. Im Internet finden sich vielmehr so viele ähnliche, völlig kostenlose Dienstleistungen, dass der Besucher der Seite routenplaner com nicht zwingend davon ausgehen musste, dass der Service nur vergütungspflichtig sein konnte.

    Fazit: Solange die Betreiberin der Seite routenplaner com ihre Informationspflichten über Art und Umfang der geforderten Vergütung nicht in angemessener Weise erfüllt, wird sie sich auch in Zukunft nicht auf einen Vergütungsanspruch gegenüber den Besuchern ihrer Seite berufen können.

    Problematisch ist insbesondere, dass die wesentlichen Vertragsinhalte hinsichtlich Leistung und Gegenleistung (Kostenpflichtigkeit) sowie des Zustandekommens eines Abos erst in den Teilnahmebedingungen festgelegt werden, nicht aber im eigentlichen Vertragsangebot enthalten sind.

    Januar 2007 - Urteil des AG München (AZ 161 C 23695/06) "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

    Bei den Teilnahmebedingungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die in der Regel nur dazu dienen, das Vertragsverhältnis auszugestalten, nicht aber die wesentlichen Leistungen festzusetzen. Zumindest müsste auf der Webseite in deutlicher Form darauf hingewiesen werden, dass in den AGB noch etwas so Wichtiges geregelt wird.

    Sonst braucht ein Verbraucher nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht damit zu rechnen.

    Es handelt sich dann um eine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c BGB. Selbst wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist (s.o.), ist die Kostenpflicht nicht wirksam einbezogen.

    Umso mehr deutet die Bezeichnung "Teilnahmebedingungen" darauf hin, dass sich diese Bedingungen nur auf ein Gewinnspiel beziehen, nicht aber auf den Abschluss eines mit Kosten verbundenen Abonnementvertrages.

    Eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten

    · die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, Konrad-Adenauer-Straße 20 60256 Frankfurt am Main, · die Verbraucherzentrale NRW, Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf.

    Mein Anwalt

    Schlussfolgerung: Ich werde mich gegenüber Ihrem Mandanten NetContent LTD, auf § 305c BGB berufen, Rechnungen ignorieren und mich nicht durch Mahnungen etc. einschüchtern lassen

    Hier das schreiben an die Firma

    Absender:

    Firma

    NetContent Ltd Quirinstrasse4-8 60599 Franfurt (Main)

    Serviceleistung - Sittenwidrigkeit

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben von Rechtsanwältin Katja Günther, in dem Sie einen Betrag von 105,18 Euro für eine Serviceleistung verlangen. Ich habe noch nicht einmal eine Zahlungsaufforderung von Ihnen bekommen. Dies soll am 17.12.06 geschehen sein. Über ein Jahr später bekomme ich eine Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung?

    Ich muss sie enttäuschen, da ich zu dieser Uhrzeit in meiner Arbeitsstelle war und gar nicht Ihre Seite die mir nicht mal bekannt ist aufgerufen haben soll.

    Habe hierfür Zeugen, u.a meinen Arbeitgeber.

    Ich bin nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig. In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München I, AZ 30 S 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

    Eine Durchschrift dieses Schreibens erhalten

    · die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, Konrad-Adenauer-Straße 20 60256 Frankfurt am Main, · die Verbraucherzentrale NRW, Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf.

    Mein Anwalt

    Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

    Mit freundlichem Gruß”

  • 3
    Antwort von Fitnessmann Fitnessmann

    Ich würde mit diesem Schreiben zur Verbraucherschutzzentrale gehen und mich beraten lassen.

  • 2
    Antwort von loadnetcom loadnetcom

    bin auch reingefallen. bei mir ist das problem, dass ich bei der anmeldung falsche namen und adressdaten eingegeben habe, die IP adresse haben sie aber. ob ich was downgeloadet habe, weiß ich nicht mehr. eher nicht, vielleicht aber einen download zumindest angefangen. wie stehen meine chancen eurer meinung nach?

    Kommentar von voyager12 voyager12

    Mach dir keine Sorgen! Alle Mails einfach ignorieren...

  • 2
    Antwort von maiersuse maiersuse

    Bekomme seit einem Jahr Briefe von dieser netten Dame, Katja Günther. Anscheinend hat sie leider nichts Besseres zu tun, als sich mit dieser Abzocke zu befassen, die Arme!!!!! (grins) Laut Vebraucherzentrale sollte man diese Post einfach ignorieren, da das alles nicht Rechtens ist. Nun schmücken die Briefe einen Ordner bei mir und ich bin gespannt wie weit sie noch gehen werden, im Moment wollen sie mich wegen Betrug anzeigen, sollen sie mal versuchen!!! Alles nur heiße Luft, Papier ist geduldig, ich auch. Aber nur nicht zahlen!!!!!!! Ärgert Euch nicht, sondern geniest den Sommer, tschüßle!!

  • 2
    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Habe auch zwischenzeitlich eine Mahnung von einem Inkasso-Unternehmen vor liegen ! Es geht um Gebühren für Auskünfte !

    Ignoriere das einfach und schmeiße es in den Papierkorb ! Denn da gehört es hin !

    Die Adressen holen Sie sich auf kostenlos angebotenen Seiten, das kleingedruckte liest ohnehin niemand ! Man muss z.Bsp. aufpassen, wenn da steht umsonst, denn irgendwo steht da umsonst aber nicht kostenlos oder ähnliches !

  • 1
    Antwort von Fenzer Fenzer

    Hallo Leute, nicht bezahlen. Ich bin nach der 3 Mahnung und geforderten € 128 zum Anwalt. Ist 3 Monate her. Seidem kam nicht mehr von der Günther.

  • 1
    Antwort von Sister40 Sister40

    Hallo,

    ich habe ebenfalls von der Anwältin Günther eine Droh -eMail erhalten . Ich bin daraufhin zu meiner Anwältin gegangen und habe mir Rat eingeholt. Also auf keinen fall zahlen oder antworten, einfach ignorieren. Lg Sister40

  • 1
    Antwort von OKAMI2 OKAMI2

    hast du WLAN - dann kann es auch sein das sich jemand reingehackt hat und in deinem namen agierte mit dem routen-planer :-(

  • 1
    Antwort von onepenny40 onepenny40

    Hier ist der Link zum Beitrag. von Akte 08/37 vom 09.09.08

    http://de.youtube.com/watch?v=X2fUuKHvri4

    Katja Günther

    IQFIGHT:de

  • 1
    Antwort von ConnorMcshort ConnorMcshort

    Auf keinen Fall zahlen!!! (Online Content Ltd)

    Katja Günther ist polizeilich bekannt und kann sich stolz schätzen das sie ab heute eine weitere Anzeige an der Backe hat! Wenn man den Namen und den Ort (München) zb. in Telefonbuch.de eingibt, ist sie nicht zu finden! Dabei sollte man doch davon ausgehen das eine "seriöse Anwaltskanzlei" dort zufinden ist! Alles Abzocke!!!! Die Polizei hat uns geraten, Nichts, absolut Nichts zu machen, weitere Schreiben zu ignorieren! Also seit clever und nehmt die Post die ihr von Online Content Ltd und von dieser windigen Anwälten bekommen mit und zeigt sie an!!!!

  • 1
    Antwort von LadyDelish LadyDelish

    da habe ich ein bericht im fernsehen gesehen das irgendwelche leute auch anwälte irgendwelche rechnungen schicken, leute die sowas bekommen kriegen panik und bezahlen und die haben gesagt man muss es einfach ignorieren und auf keinen fall bezahlen

  • 1
    Antwort von relax42 relax42

    hALLÖCHEN:::

    Du solltest bezw. Ihr solltet NICHTZAHLEN !!!! natürlich bekommt man schon ein mulmiges gefühl wenn man Drohbriefe und ansagen bekommt unverzüglich zu zahlen das macht einen mürbe und man zahlt irgendwann dies Katja Günther gibt Ihren guten Namen hin .....aber googelt mal es gibt sogar ein Bericht zum anschauen von AKTE 08 über diese machenschaften ihr solltet alles brief aufbewahren und abwarten natürlich auch einen kurzen Brief am besten per einschreibe diese Vordrucke hat die verbraucherzentrale ich werde schon seit zwei Jahren mit solchen schreiben bombardiert und überlege mir nun ernsthaft Anzeige zu erstatten lasse mich jetzt diesbezüglich mal beraten....nur wenn Ihr zahlt freuen die sich denn so fließt jede menge Kohle von eingeschüchterten enschen auf deren Konto und die lachen sich kaputt !!!!

  • 0
    Antwort von Belmonte Belmonte

    Hi Engelchen ABSOLUT NICHTS TUN!!!! Mir ging es genau so!!! Ich habe NIE reagiert und habe immer mal (Am Anfang öfter und dann immer seltner!) Briefe von Ihr bekommen auch gemeine Briefe wie z.B. Kopie eines angeblichen Gerichtbeschluss über solche angeblich ähnliche Fälle .............. sehr unseriös. NICHTS TUN! Nicht schreiben, nichts bezahlen einfach die Briefe aufbewahren und aber weiterleben! Sie spielen mit den Menschen und sicherlich immer mal gelint es auch; bei älteren Leute, die sich schnell überzeugen lassen bzw Angst bekommen. Grüße

  • 0
    Antwort von zawe1 zawe1

    servus,

    ich bekam ebenfalls Mahnungen weil ich auf der Seite vom Routenplaner war. Bezahlt habe ich nichts, auch nicht geantwortet und nach der 3 Mahnung war Schluss. Bevor diese Idioten ein Gerichtsverfahren wegen ca 150 Euro anstreben ziehen sie den Schwanz ein und begnügen sich mit jenen die (leider) bezahlen

  • 0
    Antwort von abzocken2010 abzocken2010

    Seit bitt alle vorsichtig den unsere Katja Günther betreibt jetzt eine "Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH" in München. Als GF ist Katja Günthe eingetragen. Bankverbindung ist diesmal die Sparkasse Gera - Greiz. Der Stil der Mahnung ist der gleiche wie immer. Angeblich habe ich mit der IContent GmbH in Frankfurt einen Vertrag abgeschlossen und zwar über die Seite www.outlets.de Gleicher Stil, alte Masche, nicht zahlen !

  • 0
    Antwort von hallo302 hallo302

    --- Ermittlungen gegen Katja Guenther eingestellt --- Die Staatsanwaltschaft Muenchen ermittelt nicht weiter gegen die Anwaeltin Katja Guenther, die das Inkassogeschaeft fuer einige umstrittene Onlinefirmen betreibt. Ueber 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwaeltin erstattet.

  • 0
    Antwort von hallo302 hallo302

    --- Ermittlungen gegen Katja Guenther eingestellt --- Die Staatsanwaltschaft Muenchen ermittelt nicht weiter gegen die Anwaeltin Katja Guenther, die das Inkassogeschaeft fuer einige umstrittene Onlinefirmen betreibt. Ueber 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwaeltin erstattet.

  • 0
    Antwort von Magnum34 Magnum34

    Auf keinen Fall bezahlen. Ist alles nur Abzocke unterlegt mit Drohgebährden wie z.B. Pfändung oder negativer Schufa-Eintrag. Habe die Sache selbst erlebt. Bei mir war es so: Ich habe mich auf einer kostenpflichtigen Seite tatsächlich angemeldet, dies aber nicht bemerkt. Nach 1 Monat kam die Rechnung über ca. 90,- €. Dumm wie ich war habe ich gezahlt. Circa 2 Monate später kam eine Mahnung und der ganze Zirkus ging los. Ich habe mind. 10 mal an die Knzlei geschrieben, habe Kontoauszüge der Überweisung beigelgt und diese 2x per Einschreiben losgeschickt. Alles nix genutzt. Die Mahnungen gingen weiter bis zur 3. Mahnung und der Drohung mit Pfändung und Schufa-Eintrag. Ich habe dann einfach nichtmehr reagiert und seit ca. 2 Jahren auch nichtsmehr gehört.

  • 0
    Antwort von SplatterSam SplatterSam

    Die Abmahnungen könnt Ihr zwar in den Müll schmeissen, nur wird K.G. damit nicht aufhören. Ich hab selber Post von K.G. bekommen, habe Anzeige wegen arglistiger Täuschung, versuchten Betruges und Belästigung erstattwet. Ausserdem habe ich, wan immer ich eine Mahnung bekam, die angegebene Bank über die Machenschaften von Online Content Ltd., und Katja Günther informiert, damit diese geschlossen werden. Jetzt ist seit einiger zeit Ruhe.

  • 0
    Antwort von margo65 margo65

    Einfach aussitzen - abwarten - nicht reagieren - irgendwann ist dann Ruhe! Vorher war ein anderer Eintreiber am Werk, habe zweimal nicht reagiert, dann kam die Günther, wieder 2 Mahnschreiben mit Drohungen, jetzt ist endlich Ruhe (nach fast 2 Jahren)!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.