Spelsberg am 07.01.2007 um 10:49 Uhr
Der Fall war abgeschlossen, das war im August 2005, im Dezember Rechnung erhalten, offener Posten von 250EUR, ohne Zahlungserinnerungen, Mahnung o.ä..Lediglich erklärt, dieser Posten sei noch offen und bitte zu bezahlen.
Da hast Du leider schlechte Karten, die Rechnung wirst Du bezahlen müssen. Die Verjährungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Nach meinem Kenntnisstand beläuft diese sich auf 2 Jahre; beginnend mit dem Jahreswechsel, d.h. die Frist wäre am 31.12.2007 abgelaufen.
Leider hört man immer wieder, dass RA'e und Steuerberater ihre Rechnungen so spät verschicken.
Einen Tipp noch für die Zukunft: bei ausbleibenden bzw. fehlenden Rechnungen einmal nachfragen, was noch zu zahlen ist. Im Zeitalter Computer & Co. wird keine Rechnung mehr vergessen. Sorry! LG

Danke Euch Beiden, die Verjährungsfrist, insbesondere deren Anlauf zum 1.1. des Folgejahres, das ist genau die Info, die ich brauchte!

Die Verjährungsfrist einer sog. Privatschuld beginnt mit dem 1.1. des folgenden Jahres zu laufen und währt dann 2 J. D.h. wenn ich im ungünstigsten Fall heute am 7.1.07 eine Schuld eingegangen bin würde meine Frist am 1.1.08 zu laufen beginnen und dann am 31.12.09 enden. Daher auch mein Rat, bezahle. Gerade wenn er so gut ist, wird es sich in Zukunft sicher wieder rechnen und Du bist doch auch froh, wenn Du eine alte Forderung/also z.B. verborgtes Geld, doch noch bekommst. LG
Westi am 7. Januar 2007 12:38 Ausserdem ist seine erbrachte Leistung ja auch unstrittig. Entschuldige Claudia, ich habe Dich unnötig wiederholt. LG
Mist, zumal ich im Sep. 05 schon eine Rechnung beglichen hatte und dachte, alles wäre erledigt. Diese hier ist ihm wohl noch später "eingefallen". Das schlimmste ist, ich werde mich sicher wieder an ihn wenden sollte mal was sein, denn er ist gut...