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Anwaltsrechnung nach über einem Jahr erhalten-> zahlen?

Frage von Spelsberg Spelsberg

Der Fall war abgeschlossen, das war im August 2005, im Dezember Rechnung erhalten, offener Posten von 250EUR, ohne Zahlungserinnerungen, Mahnung o.ä..Lediglich erklärt, dieser Posten sei noch offen und bitte zu bezahlen.

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Antworten (3)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Da hast Du leider schlechte Karten, die Rechnung wirst Du bezahlen müssen. Die Verjährungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Nach meinem Kenntnisstand beläuft diese sich auf 2 Jahre; beginnend mit dem Jahreswechsel, d.h. die Frist wäre am 31.12.2007 abgelaufen.

    Leider hört man immer wieder, dass RA'e und Steuerberater ihre Rechnungen so spät verschicken.

    Einen Tipp noch für die Zukunft: bei ausbleibenden bzw. fehlenden Rechnungen einmal nachfragen, was noch zu zahlen ist. Im Zeitalter Computer & Co. wird keine Rechnung mehr vergessen. Sorry! LG

    Kommentar von Spelsberg SpelsbergSpelsberg

    Mist, zumal ich im Sep. 05 schon eine Rechnung beglichen hatte und dachte, alles wäre erledigt. Diese hier ist ihm wohl noch später "eingefallen". Das schlimmste ist, ich werde mich sicher wieder an ihn wenden sollte mal was sein, denn er ist gut...

  • 2
    Antwort von Spelsberg Spelsberg

    Danke Euch Beiden, die Verjährungsfrist, insbesondere deren Anlauf zum 1.1. des Folgejahres, das ist genau die Info, die ich brauchte!

  • 1
    Antwort von Westi Westi

    Die Verjährungsfrist einer sog. Privatschuld beginnt mit dem 1.1. des folgenden Jahres zu laufen und währt dann 2 J. D.h. wenn ich im ungünstigsten Fall heute am 7.1.07 eine Schuld eingegangen bin würde meine Frist am 1.1.08 zu laufen beginnen und dann am 31.12.09 enden. Daher auch mein Rat, bezahle. Gerade wenn er so gut ist, wird es sich in Zukunft sicher wieder rechnen und Du bist doch auch froh, wenn Du eine alte Forderung/also z.B. verborgtes Geld, doch noch bekommst. LG

    Kommentar von Westi WestiWesti

    Ausserdem ist seine erbrachte Leistung ja auch unstrittig. Entschuldige Claudia, ich habe Dich unnötig wiederholt. LG

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