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Anwaltspflichten

Frage von avantissimo avantissimo

Hallo zusammen, Ich hoffe mir kann jemand zum folgenden Fall eine Auskunft erteilen. Folgender Sachverhalt Mieter wurde gekündigt. Der Kündigung wurde widersprochen. Dann erklärte der Mieter über seinen Anwalt zu einem konkret genannten Termin auszuziehen. Einige Wochen vor diesem Termin wurde dieser bestätigt, sogar untermauert durch die Zusage seine Mandanten hätten nun eine neue Wohnung gefunden. Eine Fristsetzung durch meinen Anwalt bis spätestens 5 Tage vor Termin die Übergabemodalitäten zu benennen wurde nicht erfüllt. Am eigentlichen Übergabetermin wurde per Fax mitgeteilt, das krankheitsbedingt keine Übergabe erfolgen könnte. Das Haus ist weiterhin bewohnt und auf Nachfrage bei den Mietern, die nichts zahlen, wurde mitgeteilt, das ein freiwilliger Auszug nicht in Frage komme. Muss sich der Anwalt der Gegenseite in diesem Fall nicht vor Behauptung einen neuen Mietvertrag vorlegen lassen. Ich habe bewusst auf Räumungsklage verzichtet, da diese vermutlich nicht vor Auszugstermin verhandelt worden wäre. Kann hier der gegnerische Anwalt haftbar gemacht werden, da ich vorsätzlich getäuscht und betrogen wurde? Bei den Mietern ist natürlich nichts zu holen. Gruss aus OWL

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Antworten (4)

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    Antwort von hell11 hell11

    Frag-einen-anwalt.de kostet etwa € 25,-

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Fragen Sie Ihren Anwalt.

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    Antwort von Gerhart Gerhart

    Der Vermieter hat dem Mieter außerordentlich mit Fristsetzung und ausreichender Begründung, hier wahrscheinlich Mietschulden in erheblicher Höhe, gekündigt.. Dieser Kündigung wurde mit oder ohne Begründung mit oder ohne Anwalt widersprochen. Wurde dieser Widerspruch zurück gewiesen? Anscheinend wohl doch, wie sonst erklären die Mieter nun, dass sie ausziehen wollen und legen einen Termin fest, den der Vermieter nun abweichend von seinem Auszugstermin anerkennt. Hat der Vermieter dem Mieter nun den Auszugstermin bestätigt? Die Mitteilung, dass die Mieter nun eine Wohnung gefunden hätten, ist unerheblich. Die Aufforderung des Vermieteranwaltes mit Fristsetzung zur Rückgabe der Mietsache wurde durch die Mieter nicht bestätigt. Da müssen keine Modalitäten mehr besprochen werden. Der Auszug und die Rückübergabe haben nicht stattgefunden. Der Mieter hat die Mietsache nicht an den Vermieter fristgerecht herausgegeben. Der Fortsetzung des Mietverhältnisses ist durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen durch den Vermieter schriftlich zu widersprechen, sonst wird das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt. Der Anwalt der Gegenseite haftet nicht für die Handlungsweise seiner Mandantschaft. Betrug oder arglistige Täuschung liegen hier nicht vor.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Sprich mal mit deinem Anwalt über die "Berliner" Räumung, sie dürfte etwas schneller gehen und vor allem preiswerter sein.

    Der Vorwurf an den generischen Anwalt ist verständlich, aber bei Mietern, bei denen nichts zu holen ist, kann es schon mal vorkommen, dass eine Mietanbahnung platzt.

    Kommentar von LonoMisa LonoMisaLonoMisa

    Ich meine damit die Mietanbahnung der jetzigen Mieter mit einem neuen Vermieter.

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