Hallo,
mein Mann hat wegen seiner Fahrerlaubnisentziehung und einem Bußgeldbescheid einen Anwalt zu Rate gezogen, dieser machte direkt klar, dass es zwei verschiedene Verfahren sein werden und deswegen doppelt abgerechnet werde. Obwohl wir eigendlich nur wollten, dass er überprüft, ob der Bußgeldbescheid in der höhe rechtens ist. Er sagte dass er sehen möchte, dass wenn mann ein höheres Bußgeld zahlt, die Führerscheinentziehung geregelt werden kann. Und dass er sich bei der FS Behhörde bezüglich ihres Schreibens wegen der Fahrerlaubnisentzieheung melden würde. Somit schrieb der Anwalt der FSB ein Fax, in dem Dinge standen, die überhaupt nichts mit diesem Fall zu tun hatte, sondern zu einem alten Bußgeld gehörte dass sich vor 1,5 jahre ereignete. Zugleich sendete er uns sein schreiben als Kopie zu und darin konnten wir wie auch die FS Behörde sofort erkennen, dass solch ein Schreiben wie er aufgesetzt hatte, überhaupt nicht zu solch einen fall passt sondern eher was für ein Strafverfahren wäre. Und an die BGSt hat er einfach ein Schreiben aufgesetzt, in dem er nur Schrieb, dass er Wiederspruch einlegt. Als wir das sahen, haben wir dem Anwalt einen Breif geschrieben, dass wir das Mandat kündigen, da wir uns weitere kosten nicht leisten können. Somit gab er uns eine Rechnung für Fall eins von 465 Euro und Fall zwei von 345 Euro! Und dass für nichts???
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