Die Kosten sind im fuer den RA sind im RVG gesetzlich geregelt und richten sich im Zivilrecht, nach dem sog. Gegenstandswert. Ich weiss aber nicht, wie der in deinem Fall errechnet werden soll. Fuer die aussergerichtliche Taetigkeit berechnet der RA normalerweise eine 1,3 Geschaeftsgebuehr, Auslagenpauschale i.H.v. 20Euro, eventuell tatsaechliche Auslagen (Fahrtkosten zum Ortstermin im KH zB) und Umsatzsteuer 19%. Diese Kosten werden im Wege der Klage als Nebenforderung geltend gemacht.
Bei Einreichung einer Klage muss ein Gerichtkostenvorschuss von 3,0 eingezahlt werden.
Weitere GK-Vorschuesse werden vom Gericht eingefordert, wenn zB Sachverstaendigengutachten eingeholt werden muessen, oder Zeugen geladen werden. Nach dem Urteil, werden die tatsaechlichen Kosten festgesetzt und je nach Urteilstenor geteilt und muessen dann gezahlt werden.
Wenn Du weisst, wie hoch hier der Gegenstandwert/ Streitwert ist, kannst du dir hier die Kosten fuer den RA ausrechnen.
http://www.koenig-dey.de/rvg-rechner
Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, setz dich mit der in Verbindung, zwecks Kostenuebernahme.
Der Anwalt ist aber nicht gerade unparteiisch.
Habe auch schon ein paar "Rechner" gefunden, weiß aber nicht was ich beim Streitwert eintragen soll.