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Anwaltskosten Zivilrecht

Frage von Gierschlund Gierschlund

Hallo,

Ich stehe möglicherweise kurz vor einem Zivilprozess. Es geht um die Forderung der Einsichtnahme in meine Krankenhausakten.

Kann mir jemand grob verraten wie hoch die Anwaltskosten ausfallen, wenn ich diesen mit meiner Beratung, außergerichtliche Tätigkeit und letztlich auch mit der Klage beauftrage?

Vielen Dank

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Engelchen437 Engelchen437

    Die Kosten sind im fuer den RA sind im RVG gesetzlich geregelt und richten sich im Zivilrecht, nach dem sog. Gegenstandswert. Ich weiss aber nicht, wie der in deinem Fall errechnet werden soll. Fuer die aussergerichtliche Taetigkeit berechnet der RA normalerweise eine 1,3 Geschaeftsgebuehr, Auslagenpauschale i.H.v. 20Euro, eventuell tatsaechliche Auslagen (Fahrtkosten zum Ortstermin im KH zB) und Umsatzsteuer 19%. Diese Kosten werden im Wege der Klage als Nebenforderung geltend gemacht.

    Bei Einreichung einer Klage muss ein Gerichtkostenvorschuss von 3,0 eingezahlt werden. Weitere GK-Vorschuesse werden vom Gericht eingefordert, wenn zB Sachverstaendigengutachten eingeholt werden muessen, oder Zeugen geladen werden. Nach dem Urteil, werden die tatsaechlichen Kosten festgesetzt und je nach Urteilstenor geteilt und muessen dann gezahlt werden.

    Wenn Du weisst, wie hoch hier der Gegenstandwert/ Streitwert ist, kannst du dir hier die Kosten fuer den RA ausrechnen. http://www.koenig-dey.de/rvg-rechner

    Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, setz dich mit der in Verbindung, zwecks Kostenuebernahme.

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    Antwort von amdros amdros

    Als Laie kann man es absolut nicht sagen..es gibt eine Vorlage nachdem abgerechnet wird..früher hieß es BRAGO..Du kannst Dich doch beim Anwalt darüber informieren!

    Kommentar von Gierschlund GierschlundGierschlund

    Der Anwalt ist aber nicht gerade unparteiisch.

    Habe auch schon ein paar "Rechner" gefunden, weiß aber nicht was ich beim Streitwert eintragen soll.

    Kommentar von Engelchen437 Engelchen437Engelchen437

    die BRAGO (Bundes RechtsAnwaltsGebuehrenOrdnung) wird seit 2004 nicht mehr angewendet. Das heisst jetzt RVG (RechtanwaltsVerguetungsGesetz).

    Und der Anwalt hat auf deiner Seite zu sein, dir aber auch zu erklaeren, ob eine realistische Chance besteht, sich aussergerichtlich zu einigen oder einen Prozess zu gewinnen oder ob man es besser sein lassen sollte. dazu ist der RA verpflichtet.

    Und die Kosten sind GESETZLICH festgelegt. Nur der Streitwert ist hier eig. noch die Frage.

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    Antwort von Polo86 Polo86

    Der Rechtsanwalt rechnet grundsätzlich nach der RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die Höhe des Honorars hängt vom Streitwer ab, also der Forderung. Danach bemessen sich die Gebühren, die es in unterschiedlicher Höhe gibt; 1,0, 1,3 etc. Für eine Beratung kannst du u.U. mit dem Rechtsanwalt über die Höhe verhandeln. Auch eine außergerichtliche Tätigkeit wird mit dem RVG abgerechnet. Die Gerichtskosten bemessen sich auch nach der Höhe des STreitwertes. Wenn es natürlich möglich ist, wäre ein Mahnbescheid am kostengünstigsten, da dabei die Gerichtskosten niedrig sind, jedoch macht es bei einem anschließenden Rechtstreit keinen Unterschied. Der Rechtsanwalt ist aber verpflichtet, vor Mandatsübernahme dir die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen !!!!!!! Grundsätzlich kannst du auch mit dem Rechtsanwalt eine gesonderte Honorarvereinbarung treffen, auch auf Stundenbasis, wenn es nicht umfangreich ist.

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